P-Konto Geldeingang am Ende des Monats
Verfasst: 4. Jul 2025, 09:13
Als Rentner erhalte ich meine Rente nachschüssig – also am letzten Bankarbeitstag eines Monats. Auf meinem P-Konto gilt der Pfändungsschutz jedoch jeweils für Geldeingänge innerhalb eines Kalendermonats, also vom 1. bis zum Monatsende.
Wenn die Rente – wie bei mir – am letzten Arbeitstag gebucht wird, bleibt das Geld bis zum Folgetag (also dem nächsten Monat) auf dem Konto. Rein buchungstechnisch wird es dadurch in den neuen Monat „mitgenommen“.
Versicherungen, Miete, Rundfunkbeitrag u.s.w. buchen zu unterschiedlichen Daten ab.
Meine Frage ist nun: Wenn am Monatsende regelmäßig ein Teil des Guthabens stehen bleibt, wie funktioniert dann der Pfändungsschutz? Ab wann ist dieses Restguthaben nicht mehr geschützt – obwohl es ursprünglich aus der Rente stammt?
Muss ich am vorletzten Bankarbeitstag alles Guthaben herunterholen?
Wenn die Rente – wie bei mir – am letzten Arbeitstag gebucht wird, bleibt das Geld bis zum Folgetag (also dem nächsten Monat) auf dem Konto. Rein buchungstechnisch wird es dadurch in den neuen Monat „mitgenommen“.
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Meine Frage ist nun: Wenn am Monatsende regelmäßig ein Teil des Guthabens stehen bleibt, wie funktioniert dann der Pfändungsschutz? Ab wann ist dieses Restguthaben nicht mehr geschützt – obwohl es ursprünglich aus der Rente stammt?
Muss ich am vorletzten Bankarbeitstag alles Guthaben herunterholen?