Seite 1 von 1

P-Konto Geldeingang am Ende des Monats

Verfasst: 4. Jul 2025, 09:13
von unmu320
Als Rentner erhalte ich meine Rente nachschüssig – also am letzten Bankarbeitstag eines Monats. Auf meinem P-Konto gilt der Pfändungsschutz jedoch jeweils für Geldeingänge innerhalb eines Kalendermonats, also vom 1. bis zum Monatsende.

Wenn die Rente – wie bei mir – am letzten Arbeitstag gebucht wird, bleibt das Geld bis zum Folgetag (also dem nächsten Monat) auf dem Konto. Rein buchungstechnisch wird es dadurch in den neuen Monat „mitgenommen“.

Versicherungen, Miete, Rundfunkbeitrag u.s.w. buchen zu unterschiedlichen Daten ab.

Meine Frage ist nun: Wenn am Monatsende regelmäßig ein Teil des Guthabens stehen bleibt, wie funktioniert dann der Pfändungsschutz? Ab wann ist dieses Restguthaben nicht mehr geschützt – obwohl es ursprünglich aus der Rente stammt?

Muss ich am vorletzten Bankarbeitstag alles Guthaben herunterholen?

Re: P-Konto Geldeingang am Ende des Monats

Verfasst: 6. Jul 2025, 23:12
von node143
nein du musst dein geld nicht am vorletzten bankarbeitstag abholen.

du kannst nicht verbrauchtes guthaben bis zu 3 monate im rahmen des freibetrages verfügen, dabei gilt immer first in first out (dein geldeingang aus juni wird zu erst verbraucht, dann juli etc.).

solltest du z.B. dein geld aus juni für 3 monate nicht verfügen würde es für pfändungen/insolvenz es gesperrt werden.

solltest du dein geld auf diese art sperren lassen würde es hier keine rolle mehr spielen ob es rente oder andere sozialgelder sind. jeder geldeingang der auf diese art gesperrt wird ist pfändbar. ab dann bräuchste du eine gerichtliche freigabe.

das ganze gilt nur falls du gepfändet bzw. in einer aktiven insolvenz bist. ansonsten kannst du unendlich hoch verfügen für so viele monate wie du willst.