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Verständnissfrage wegen Dummheit + Nebenjob

Verfasst: 12. Jun 2025, 15:52
von Brokeboy
Guten Tag,

eigentlich dachte ich hätte das meiste verstanden, hierzu aber nochmal eine Frage mit konkreten Zahlen.

Mein Verdienst liegt zwischen 2.9 und 3 Netto, mein Freibetrag wird bei 2370 € ca. Liegen. Laut der Pfändungstabelle wird mir ca. 460 Euro gepfändet. Wenn wir mal von 2950 € Verdienst ausgehen minus die Summe der gepfändet wird würde man bei 2490 liegen.
In der IV Phase würde mir aber trotzdem nur die 2370 € bleiben l, stimmt's? So nun habe ich einen Nebenjob den ich in den Vergangen Monaten schon runter geschraubt habe auf 150-220 Euro im Monat. Würde ich diesen weiter behalten, würden die 150-220 € ja auch komplett gepfändet richtig? Das macht ja dann keinen Sinn diesen zu behalten, aber das wird dann wahrscheinlich bei den Gläubiger weniger gut ankommen. Sehe es aber nicht ein neben 40h nochmal meinen Nebenjob auszuführen wenn mir 0 davon bleibt.
Grüsse

Re: Verständnissfrage wegen Dummheit + Nebenjob

Verfasst: 12. Jun 2025, 17:22
von caffery
Brokeboy hat geschrieben: 12. Jun 2025, 15:52
In der IV Phase würde mir aber trotzdem nur die 2370 € bleiben l, stimmt's?
Nein - Du musst einen Antrag auf Vollstreckungsschutz (Quellenfreigabe) stellen um den unpfändbaren Betrag auf Deinem P-Konto vom Pauschalbetrag auf Dein unpfändbares Einkommen zu erhöhen.
Brokeboy hat geschrieben: 12. Jun 2025, 15:52 So nun habe ich einen Nebenjob den ich in den Vergangen Monaten schon runter geschraubt habe auf 150-220 Euro im Monat. Würde ich diesen weiter behalten, würden die 150-220 € ja auch komplett gepfändet richtig?
copy/paste
Nein - Du musst einen Antrag auf Vollstreckungsschutz (Quellenfreigabe) stellen um den unpfändbaren Betrag auf Deinem P-Konto vom Pauschalbetrag auf Dein unpfändbares Einkommen zu erhöhen.

Der Nebenjob würde durch einen Zusammenrechnungsbeschluss dem Haupteinkommen hinzugerechnet werden und quasi wie Mehrarbeit gepfändet der er überboligatorisch (mehr als Du musst) ist. Mehrarbeit heißt im Sinne des § 850a Abs. 1 ZPO zu 50% unpfändbar.
Brokeboy hat geschrieben: 12. Jun 2025, 15:52 Das macht ja dann keinen Sinn diesen zu behalten, aber das wird dann wahrscheinlich bei den Gläubiger weniger gut ankommen.
Das ist wurscht. Vollzeit reicht für die Erwerbsobliegenheit. Wie Gläubiger das finden ob Du mehr machst als Du musst spielt keine Rolle.

Re: Verständnissfrage wegen Dummheit + Nebenjob

Verfasst: 12. Jun 2025, 23:56
von Brokeboy
Super danke dir, den Antrag kann man aber wohl erst stellen wenn eine Pfändung eingegangen ist oder?

Und der Antrag geht auch oft durch? Habe was gelesen von "unzumutbarer härte" muss vorliegen, die liegt ja bei über 2.3 netto ja nicht vor.

Re: Verständnissfrage wegen Dummheit + Nebenjob

Verfasst: 13. Jun 2025, 07:35
von caffery
Brokeboy hat geschrieben: 12. Jun 2025, 23:56 Super danke dir, den Antrag kann man aber wohl erst stellen wenn eine Pfändung eingegangen ist ?
Ja
Brokeboy hat geschrieben: 12. Jun 2025, 23:56 Und der Antrag geht auch oft durch?
Immer
Brokeboy hat geschrieben: 12. Jun 2025, 23:56 Habe was gelesen von "unzumutbarer härte" muss vorliegen, die liegt ja bei über 2.3 netto ja nicht vor.
Quatsch

Re: Verständnissfrage wegen Dummheit + Nebenjob

Verfasst: 13. Jun 2025, 11:16
von Brokeboy
Top, viel Dank.