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Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 2. Jun 2025, 19:12
von Pacdodik
Hallo zusammen,
erstmal Hallo, ich bin seit heute Mitglied.
Da ich langsam gemerkt habe, dass ich Überschuldet bin, nach Kreditraten bleiben mir 250,- zum Leben.
Habe ich mich an eine Schuldnerberatung gewandt, diese hat mir ein Insolvenzverfahren nahegelegt, ich habe dem zugestimmt.
Ich habe bisher keine unbeglichene Raten oder Mahnungen, selbst mein Schufascore liegt bei >97,5%, weil ich ja bisher immer alles bedient habe.
Nun hat mein Schuldnerberatung dazugeraten, ab nächsten Monat die Raten nicht mehr zu begleichen und ein neues Konto zu eröffnen und dies in ein P-Konto umzuwandeln.
Als ich das neu erstellte Konto in ein P-Konto umwandeln wollte, kam der Hinweis dass ich nur über 1500,- Euro verfügen kann. Ich verdiene schon einiges mehr als die 1500,- Euro, was passiert mit dem Betrag über 1500,- wenn keinerlei Pfändung vorliegt?
Die Schuldnerberatung schreibt morgen die Gläubiger per aussergerichtlichen Ratenvereinbarung an.
Jetzt habe ich auch gelesen, für die Wohlverhaltensphase benötigt man kein P-Konto, wenn der Insolvenzantrag vermutlich demnächst dann gestellt wird, macht da ein P-Konto überhaupt Sinn? Wie gesagt hab ja bisher alles bezahlt auch den aktuellen Monat Juni.
Angenommen, ich bezahle die Raten ab Juli 2025 nicht mehr, bis da dann Mahnungen usw eintrudeln und evtl Gerichtsbeschluss zur Pfändung, kann auch schon der Insolvenzantrag gestellt sein, und ab da bin ich ja eh von der Pfändung geschützt oder?
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 2. Jun 2025, 19:18
von caffery
Pacdodik hat geschrieben: ↑2. Jun 2025, 19:12
Hallo zusammen,
erstmal Hallo, ich bin seit heute Mitglied.
Willkommen und so
Pacdodik hat geschrieben: ↑2. Jun 2025, 19:12was passiert mit dem Betrag über 1500,- wenn keinerlei Pfändung vorliegt?
Nix - kannst Du ganz normal verfügen
Pacdodik hat geschrieben: ↑2. Jun 2025, 19:12
Jetzt habe ich auch gelesen, für die Wohlverhaltensphase benötigt man kein P-Konto, wenn der Insolvenzantrag vermutlich demnächst dann gestellt wird, macht da ein P-Konto überhaupt Sinn?
Auf jeden Fall - Du bist ja erstmal nicht in der Wohlverhaltensphase und bis dahin wäre halt ohne P-Konto alles weg - und zur Eröffnung nebenbei wahrscheinlich auch Dein komplettes Konto weg wenns in dem Moment kein P-Konto ist.
Pacdodik hat geschrieben: ↑2. Jun 2025, 19:12
Angenommen, ich bezahle die Raten ab Juli 2025 nicht mehr, bis da dann Mahnungen usw eintrudeln und evtl Gerichtsbeschluss zur Pfändung, kann auch schon der Insolvenzantrag gestellt sein, und ab da bin ich ja eh von der Pfändung geschützt oder?
In dem Satz finde ich leider auch nach 3 mal lesen keinen Sinn - mach bitte das was die Beratungsstelle gesagt hat und zahle ab jetzt nichts mehr.
Aber ja - ab Insolvenzeröffnung bist Du vor Pfändungen der Gläubiger geschützt - wirst aber ab diesem Moment vereinfacht gesagt durch das Insolvenzverfahren gepfändet.
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 2. Jun 2025, 19:24
von Pacdodik
Danke Dir für die Antworten, dann mache ich ein P-Konto.
Wenn eh keine Pfändungen vorliegen, dann kann ich ja über den Gesamten Betrag verfügen, richtig? Wann wird denn der Betrag freigegeben, jeden Monat zum 1. oder solange keine Pfändung vorliegt ist das Konto über die gesamte Summe zu verfügen?
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 2. Jun 2025, 19:44
von Shopgirl
Nr. 2- solange es keine Pfändung gibt, ist auch nichts auf dem Konto gesperrt oder muss freigegeben werden.
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 2. Jun 2025, 21:02
von Pacdodik
Was mich stutzig macht, ist bei Beauftragung eines P-Kontos bei der Noris, kommt folgender Hinweis:
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfreibetrags möglich. Weiteres Guthaben außerhalb der Pfandsumme steht zukünftig NICHT mehr zur Verfügung und kann NICHT nicht verfügt werden.
Ich hab echt Sorge, wenn ich Umstelle dass ich auf den Gesamtbetrag nicht mehr zugreifen kann??
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 3. Jun 2025, 02:38
von Shopgirl
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfreibetrags möglich.
FALLS das Konto gepfändet ist.
Ich hab echt Sorge, wenn ich Umstelle dass ich auf den Gesamtbetrag nicht mehr zugreifen kann??
Wie gesagt: Die Sorge ist unbegründet. An wen soll die Bank denn dein Guthaben abführen? Für die Weihnachtsfeier nehmen sie es nicht, das kann ich persönlich bezeugen

Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 4. Jun 2025, 02:35
von vogelmeister
Habe selber nach meiner Restschuldbefreiung mein Konto noch zwei Jahre lang als P-Konto geführt obwohl das nicht hätte sein müssen. Und ich konnte ganz normal über mein Geld verfügen als ob es kein P-Konto wäre. Hatte immernoch große Angst es könnte ja doch noch irgendetwas kommen. Tatsächlich läuft mein Girokonto erst seit einer Woche wieder als Girokonto ohne Pfändungsschutz.
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 4. Jun 2025, 09:17
von Icke26
Pacdodik hat geschrieben: ↑2. Jun 2025, 19:24
Danke Dir für die Antworten, dann mache ich ein P-Konto.
Wenn eh keine Pfändungen vorliegen, dann kann ich ja über den Gesamten Betrag verfügen, richtig? Wann wird denn der Betrag freigegeben, jeden Monat zum 1. oder solange keine Pfändung vorliegt ist das Konto über die gesamte Summe zu verfügen?
Ich glaube du verstehst hier was falsch.
Sobald du dich in der Insolvenz befindest musst du alles was über 1500 Euro ist, an den Insolvenzverwalter abgeben.
Es sei denn du hast Kinder, oder bist verheiratet, oder beides.
Weißt du das?
Weil ich glaube du denkst in der Insolvenz kann nicht mehr gepfändet werden, was auch stimmt, und alles Geld gehört dir, was falsch ist.
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 4. Jun 2025, 10:45
von caffery
Icke26 hat geschrieben: ↑4. Jun 2025, 09:17
Ich glaube du verstehst hier was falsch.
Sobald du dich in der Insolvenz befindest musst du alles was über 1500 Euro ist, an den Insolvenzverwalter abgeben.
Aber das ist doch so pauschal auch nur dann richtig, wenn jemand den Fehler macht außer der Einrichtung eines P-Kontos einfach untätig zu bleiben und keine notwendigen Maßnahmen für erweiterten Vollstreckungsschutz ergreift.
Von daher möchte ich die Aussage hier nicht unwidersprochen stehen lassen. Man verzeihe mir die Klugscheißeritis.
Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto
Verfasst: 4. Jun 2025, 13:05
von Icke26
Caffery, ich gebe die vollkommen recht.
Ich habe einfach auch nur so pauschal geantwortet, weil ich beim durchlesen den Eindruck hatte, das der Themengeber der Meinung ist, das Er/Sie der Meinung ist, das er nach der Eröffnung der Insolvenz nicht mehr gepfändet wird, was ja stimmt, und den kompletten Verdienst behalten kann, was ja nicht stimmt.
Aber wie geschrieben, alles gut.