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Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 30. Jul 2019, 15:40
von Der_H
Hallo,
letzte Woche wartete ein Vollstreckungsbescheid auf mich im Briefkasten.
Jetzt rechne ich natürlich jederzeit damit, das es an der Tür klingelt... Kann der Gerichtsvollzieher auf mein Kontoguthaben zugreifen? Bargeld nimmt er ja bestimmt mit.
Da ich heute schonmal Miete u.s.w. überwiesen habe, ist natürlich zum Monatswechel nicht mehr soviel Geld auf dem Konto. Also wesentlich unter dem Freibetrag...
Nun zu meiner Frage! Wenn ich mein Konto jetzt auf ein P-Konto umstellen lasse, habe ich dann das jetzige Guthaben im August noch zur Pfändunsfrei zur Verfügung?
Das nächste Gehalt kommt erst ende August.
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 30. Jul 2019, 17:25
von caffery
Der_H hat geschrieben: ↑30. Jul 2019, 15:40
Jetzt rechne ich natürlich jederzeit damit, das es an der Tür klingelt... Kann der Gerichtsvollzieher auf mein Kontoguthaben zugreifen?
Für sowas muss kein Gerichtsvollzieher klingeln. Dafür gibt es ja die Kontopfändung.
Der_H hat geschrieben: ↑30. Jul 2019, 15:40
Nun zu meiner Frage! Wenn ich mein Konto jetzt auf ein P-Konto umstellen lasse, habe ich dann das jetzige Guthaben im August noch zur Pfändunsfrei zur Verfügung?
Es geht beim P-Konto und dem Freibetrag immer um die monatlilche Verfügung, nie darum woher das Geld kommt oder ob es schon vorher da war. Also ja.
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 30. Jul 2019, 17:30
von Witwe Bolte
Nein, der GV greift nicht 'automatisch' auf das Konto.
Der Gläubiger kann entscheiden, ob er Dir den GV schickt (der dann gern Bargeld von Dir hätte oder zumindest eine Ratenzahlungsvereinbarung und Dir i.d.R. einen Termin für die 'Eidesstattliche Erklärung' anbietet, wenn sein Pfändungsversuch 'fruchtlos' bleiben sollte) oder ob er (der Gläubiger) an der Quelle Deines Einkommens pfänden möchte (Arbeitgeber, Rentenversicherung, Arbeitsagentur usw) oder Dein Konto.
Er, der Gläubiger, kann m.W. auch alles parallel versuchen (kostet dann aber erstmal sein Geld).
Wenn es eine Kontopfändung gäbe, dann hättest Du den Vollstreckungsbescheid aber vermutlich erst NACH der Mitteilung von der Bank erhalten ("Ihr Konto wurde gepfändet"), denn sonst würdest Du dein Konto ja vermutlich heute noch leerräumen.
Zu Deiner Frage:
Ja, das Konto-Guthaben aus dem Vormonat wird EINMALIG in den Folgemonat übernommen, aber Du darfst dann im August wieder nur über den pfändungsfreien Betrag verfügen.
Ist Dein Einkommen im August also höher, macht es Sinn, das Restguthaben heute oder morgen noch abzuheben und das Konto auf Null zu setzen.
Alles klar?
Viel Glück!
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 30. Jul 2019, 22:58
von Der_H
Ich gehe davon aus das es zeitnah eine Lohnpfändung geben wird. Der Arbeitgeber ist dem Gläubiger bekannt...
Die Bankverbindung ist denen zur Zeit noch unbekannt und deswegen gehe ich davon aus, das ich auch sehr zeitnah eine EV abgeben muss!
Eine Sachpfändung wird’s dann wohl auch geben?
Also wenn ich ein bisschen Bargeld für ein paar Tage zuhause habe, dann kann ich bei einer unerwarteten Kontopfändung ja immernoch das Konto umwandeln...
Oder habe ich irgendwelche Vorteile wenn ich das jetzt sofort umwandle?
Vielen Dank!
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 31. Jul 2019, 08:13
von tidus82
Ob du es heute umwandeln lässt oder morgen ist im Grunde genommen egal.
1. die Bank wird eh heute nix mehr umwandeln - die braucht 1-2 Werktage.
2. Ob du drauf zugreifst ohne dass eine Pfändung vorliegt oder ob es umgewandelt ist ist für Juli auch egal - es sei denn eine Pfändung trifft heute ein.
Zum Gerichtsvollzieher:
Solltest du dich mit dem GV nicht einigen können, dann wird er eine Taschenpfändung und eine Sachpfändung durchführen.
Bei der Taschenpfändung muss er dir jedoch für den Lebensunterhalt so viel Geld da lassen, wie es benötigt wird bis du wieder Gehalt bekommst.
Bei der Sachpfändung wird er abwägen ob und wie wertvoll Gegenstände in deinem Wohnraum sind. Hier muss auch abgewogen werden, dass natürlich der Transport, das Versteigern etc. mit eingerechnet werden muss. Weiterhin muss er bei einigen Dingen sog. Austauschpfändungen vornehmen - z.Bsp. kann er dir nicht den Kühlschrank wegnehmen. Sollte dein Kühlschrank so wertvoll sein kann er eine Austauschpfändung vornehmen und dir einen Kühlschrank geringeren Wertes hinstellen.
Summa summarum kann es durchaus vorkommen, dass z.Bsp. ein Flachbild-Fernseher lieber stehen gelassen wird als eine Austauschpfändung vorzunehmen.
Auf gar keinen Fall solltest du jedoch irgendwelche falschen Angaben in einer eventuellen Eidesstattlichen Erklärung abgeben. Auch verschweigen ist nicht angebracht. Soetwas kann schnell nach hinten losgehen und ggf. die Insolvenzlaufbahn deutlich schwieriger gestalten, wenn nicht sogar für 3 Jahre verzögern.
Aber so wie ich es hier rauslese hast du das weder vor, noch steht eine Insolvenz bevor?!?
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 31. Jul 2019, 10:52
von arreis
Um einen neuen Thread zu verhindern, mal die Gegenfrage.
Wann sollte man frühestens ein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln?
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 31. Jul 2019, 10:55
von FinLaure
arreis hat geschrieben: ↑31. Jul 2019, 10:52
Um einen neuen Thread zu verhindern, mal die Gegenfrage.
Wann sollte man frühestens ein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln?
Wenn keine Pfändungen mehr draufliegen und auch keine weiteren zu befürchten sind.
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 31. Jul 2019, 11:18
von insolaner
und warum sollte man das machen, bringt das irgendwelche Vorteile?
Es kann ja sein, dass irgendwann wieder eine Pfändung kommt, warum dann nicht einfach als P-Konto laufenlassen?
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 31. Jul 2019, 12:43
von arreis
Wenn die PI endet und man keine Schulden mehr hat, macht doch ein P-Konto keinen sinn mehr oder etwa nicht?
Re: Konto in P-Konto umwandeln
Verfasst: 31. Jul 2019, 13:06
von caffery
Normalerweise finden nur äußerst wenige Leute ihren Gipsarm derart hübsch, dass sie ihn freiwillig weiter tragen würden obwohl der Bruch längst verheilt ist.
Aber hey.... über Geschmack braucht man sich nicht zu streiten;)