Konto in P-Konto umwandeln

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Der_H
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Re: Konto in P-Konto umwandeln

Beitrag von Der_H »

tidus82 hat geschrieben: 31. Jul 2019, 08:13 Solltest du dich mit dem GV nicht einigen können, dann wird er eine Taschenpfändung und eine Sachpfändung durchführen.
Einigen werde ich mich nicht können... Bei dem Gläubiger geht es um eine mittlere fünfstellige Summe.
tidus82 hat geschrieben: 31. Jul 2019, 08:13 Auf gar keinen Fall solltest du jedoch irgendwelche falschen Angaben in einer eventuellen Eidesstattlichen Erklärung abgeben. Auch verschweigen ist nicht angebracht. Soetwas kann schnell nach hinten losgehen und ggf. die Insolvenzlaufbahn deutlich schwieriger gestalten, wenn nicht sogar für 3 Jahre verzögern.

Aber so wie ich es hier rauslese hast du das weder vor, noch steht eine Insolvenz bevor?!?


Falschangaben werde ich garantiert nicht mehr machen!
Ich habe mich durch einen „Berater“ letztes Jahr dazu hinreißen lassen... Deswegen ist frühestens erst in zwei Jahren an eine Insolvenz zu denken! :(
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