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Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 28. Jul 2019, 21:38
von Mrsunshine
Hallo Leute, ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus.

Folgendes :

Person A war Jahrelang beim Jobcenter , ist aber seit einem Jahr nicht mehr beim JC.

JC schickt jetzt eine Zahlungserinnerung.
Es sollen 730 Euro nachgezahlt werden.

Die Forderung beinhaltet :
736 € Forderung vom 07. aus dem Jahre 2008 und

3,95 € vom 10.2011 - Mahnung


es kam in den letzten Jahren keine Zahlungsaufforderung wegen dieser Sache.
Die kosten kommen von einem Darlehen für die Wohnungsbeschaffung , also die Kaution wurde übernommen.
Person A wohnt immer noch in dieser Wohnung.


Muss diese Summe gezahlt werden? Ist es verjährt? Kann , wenn keine Zahlung geleistet wird, das Jobcenter die Kaution vom Vermieter zurückverlangen und Person A würde aus der Wohnung fliegen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 29. Jul 2019, 01:34
von insolaner
MMn kann das Jobcenter die Kaution nicht vom Vermieter zurück verlangen, insofern seid ihr (bzw. ist Person A) dabei auf der sicheren Seite.

Ich weiss kann gerade nicht, wie da der genaue aktuelle Stand ist, es gab aber definitiv eine Phase, in der die Gewährung der Kaution lediglich als Darlehen unzulässig war, die Kaution musste vom Jobcenter rückzahlungsfrei an den Vermieter eingestellt werden, nach Ablauf des Mietverhältnisses erhält dann auch das Jobcenter die Kaution zurück.

Das ganze ging hin und her, insofern kann ich das jetzt leider nicht mehr sagen.

2011 gab es allerdings eine mir bekannte fristlose Kündigung durch den Vermieter, weil vom Jobcenter die Kaution nicht übernommen wurde, weil der Mieter die Darlehensvereinbarung mit Rückzahlung nicht unterschreiben wollte.

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 29. Jul 2019, 02:40
von Mrsunshine
Also danke erstmal Insolaner.
Ich finde es halt heftig dass das JC ...11 Jahre später mit einer Forderung kommt.
Zum Teil versteh ich es aber auch, dass das JC dieses Geld haben will.
Person A hatte durch die Hilfe des JCs damals die Chance eine Wohnung zu bekommen, was man natürlich als Fair betiteln muss und es nur fair wäre dieses Geld jetzt zurück zu zahlen.
Aber über 700 Euro kann man halt nur mit einer Ratenzahlung zurück zahlen.
Blöd wird es sollte man eines Tages ausziehen und der Vermieter überweist dann automatisch die Kation ( ein zweites mal ) an das JC... da sind dann rennereien vorprogrammiert.

Komisch dabei finde ich das es in den letzten 8 Jahren oder mehr, nie eine Frage bzw. Zahlungsaufforderung kam.
Ebenso hatte ich gelesen das Forderungen nach 4 Jahren verjähren.

Lg :)

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 29. Jul 2019, 05:54
von caffery
Moin!

die Nummer mit der regulären Verjährung kannst Du bei öffentlichen Gläubigern praktisch vergessen. Die werden Deiner Person irgendwann mal sowas wie einen Erstattungs- oder Rückforderungs"bescheid" geschickt haben, der sich optisch kaum von einer regulären Zahlungsaufforderung unterschieden haben dürfte.

Sobald die Rechtsmittelfrist des Bescheids rum ist, haben die einen vollstreckbaren Titel der (theoretisch) erst nach 30 Jahren verjährt. Wie ein Vollstreckungsbescheid eben. Die Rückforderung dürfte also mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht zu beanstanden sein.

Weiterhin wird die Person dem Jobcenter damals eine Abtretungserklärung für die Kaution unterschrieben haben. Der Vermieter wird also beim Auszug die Kaution dem Jobcenter überweisen müssen, so lange sie nicht vollständig zurückgeführt wurde. Normalerweise passiert das über Aufrechnungen im Hartz-Bescheid. Wenn die Leute aus dem Hartz-Bezug fallen bevor die Kaution zurückgezahlt ist, gibts ne Rechnung über den Rest. Warums es in dem Fall so lange gedauert hat bis die sich mal gerührt haben - keine Ahnung.

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 30. Jul 2019, 07:48
von S.Nitschke
insolaner hat geschrieben: 29. Jul 2019, 01:34
Ich weiss kann gerade nicht, wie da der genaue aktuelle Stand ist, es gab aber definitiv eine Phase, in der die Gewährung der Kaution lediglich als Darlehen unzulässig war, die Kaution musste vom Jobcenter rückzahlungsfrei an den Vermieter eingestellt werden, nach Ablauf des Mietverhältnisses erhält dann auch das Jobcenter die Kaution zurück.
Bis zum Frühjahr 2011 war es tatsächlich so wie Du es oben beschrieben hast. Dann wurde die Vorschrift des § 42a SGB II mit Wirkung zum 1. April 2011 eingefügt (Art. 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011). Das Bundessozialgericht hat diese Praxis inzwischen auch für gut befunden (BSG Urteil vom 28.11.2018, B 14 AS 31/17 R). Seit dem hat sich vieles verändert.

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 30. Jul 2019, 08:07
von caffery
hmmm... is ja spannend. Wenn die Kaution damals nicht darlehensweise, sondern abgesehen von der Abtretungserklärung bedingungslos gewährt werden musste, gäbe es doch überhaupt keine Fälligkeit solange das Mietverhältnis nicht endet, oder?

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 30. Jul 2019, 10:48
von S.Nitschke
caffery hat geschrieben: 30. Jul 2019, 08:07 hmmm... is ja spannend. Wenn die Kaution damals nicht darlehensweise, sondern abgesehen von der Abtretungserklärung bedingungslos gewährt werden musste, gäbe es doch überhaupt keine Fälligkeit solange das Mietverhältnis nicht endet, oder?
Genau. Wenn es überhaupt eine Abtretungserklärung gab. Das müsste ja über den Vermieter zu erfahren sein.

Hier sollte der TE mal den Grundlagenbescheid abfordern aufgrund dessen die Forderung geltend gemacht wird.

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 31. Jul 2019, 02:51
von Mrsunshine
S.Nitschke hat geschrieben: 30. Jul 2019, 10:48
caffery hat geschrieben: 30. Jul 2019, 08:07 hmmm... is ja spannend. Wenn die Kaution damals nicht darlehensweise, sondern abgesehen von der Abtretungserklärung bedingungslos gewährt werden musste, gäbe es doch überhaupt keine Fälligkeit solange das Mietverhältnis nicht endet, oder?
Genau. Wenn es überhaupt eine Abtretungserklärung gab. Das müsste ja über den Vermieter zu erfahren sein.

Hier sollte der TE mal den Grundlagenbescheid abfordern aufgrund dessen die Forderung geltend gemacht wird.
Danke für die Antworten an alle!

Also soll Person A den Grundlagenbescheid vom Jobcenter anfordern und dort steht dann drin, ob es eine Abtretungserklärung gab ?!
Also wie gesagt, im Brief steht drin, Darlehen zur Wohnungsaufnahme.
Und Das Mietsverhältnis besteht weiterhin, Person A ist jedoch schon 1 Jahr nicht mehr beim JC.

Re: Jobcenter Forderung von 07. 2008 , Mietskaution

Verfasst: 31. Jul 2019, 09:01
von caffery
Mrsunshine hat geschrieben: 31. Jul 2019, 02:51 Also soll Person A den Grundlagenbescheid vom Jobcenter anfordern und dort steht dann drin, ob es eine Abtretungserklärung gab ?!
Ne, wohl kaum. Das könntest Du wie gesagt besser bei Deinem Vermieter erfragen. In dem Bescheid sollte genau drinstehen, was die Grundlage der Forderung ist - daher ja Grundlagenbescheid.
Mrsunshine hat geschrieben: 31. Jul 2019, 02:51 Also wie gesagt, im Brief steht drin, Darlehen zur Wohnungsaufnahme.
Das klingt für mich aber eher nach sowas wie Möbel, Erstausstattung, Umzugskosten oder sowas und weniger nach einer Mietkaution. Aber bevor wir hier weiter Kaffeesatz lesen: Man wünsche sich den Grundlagenbescheid herbei und frage den Vermieter nach einer Abtretungserklärung. Dann sollte man da mehr zu sagen können.