Seite 1 von 2
Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 09:37
von Mike81
Hallo,
Habe folgendes Anliegen. Habe ein Mahn und Inkassoverfahren beim Amtsgericht Hagen dass durch Creditreform eingetrieben wird. Steht bei Boniversum als Negativ Eintrag drin. Schuldnerverzeichnis Auskunft habe ich mir geholt. Dort ist kein Eintrag vermerkt. Ist es möglich den negativen Boniversum Eintrag bei Ausgleich der Forderung vor Ablauf von 3 Jahren löschen zu lassen so dass ich wieder kreditwürdig werde?
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 13:11
von Shopgirl
Sofern es sich nicht um einen falschen Eintrag handelt, sehe ich da keine wirkliche Chance.
Nach Bezahlung bleibt dir der Eintrag leider noch 3 Jahre erhalten.
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 13:41
von caffery
Soweit ich weiß haben sich alle großen Auskunfteien in ihrer unendlichen Güte aber "freiwillig" zu dieser sogenannten 100-Tage-Kulanzregelung herabgelassen.
https://www.schufa.de/newsroom/schufa/n ... -regelung/
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 13:50
von Mike81
Diese 100 Tage Regelung wäre bei mir nicht anwendbar, weil die Forderung älter ist. Aber lese das hier im Internet des Öfteren:
Ein abgeschlossenes gerichtliches Mahnverfahren wird bei Creditreform Boniversum in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Wenn ein Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis vorzeitig gelöscht werden soll, muss der Schuldner dem Amtsgericht nachweisen, dass die offene Verbindlichkeit beglichen wurde, und eine amtsgerichtliche Löschurkunde beantragen
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 15:05
von caffery
Mike81 hat geschrieben: ↑5. Mai 2025, 09:37
Schuldnerverzeichnis Auskunft habe ich mir geholt. Dort ist kein Eintrag vermerkt.
Mike81 hat geschrieben: ↑5. Mai 2025, 13:50
Wenn ein Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis vorzeitig gelöscht werden soll, muss der Schuldner dem Amtsgericht nachweisen, dass die offene Verbindlichkeit beglichen wurde, und eine amtsgerichtliche Löschurkunde beantragen
Wo ist da jetzt der Kontext?
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 15:23
von Schuldine
Shopgirl hat geschrieben: ↑5. Mai 2025, 13:11
Sofern es sich nicht um einen falschen Eintrag handelt, sehe ich da keine wirkliche Chance.
Nach Bezahlung bleibt dir der Eintrag leider noch 3 Jahre erhalten.
Das dürfte sich jetzt ändern.
OLG Köln Aktenzeichen 15 U 249/24 Urteil vom 10.04.2025
"Entsprechend der gesetzlichen Wertung des § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO dürfen Wirtschaftsauskunfteien Informationen über Zahlungsstörungen, die auch in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO eingetragen sind oder dort eingetragen werden könnten, nicht länger speichern, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers gemeldet worden ist."
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/koeln/j ... 50410.html
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 17:08
von caffery
Schönes Urteil
Ich hatte echt zu lange Urlaub - hab das nicht mitbekommen;)
Hoffen wir mal, dass der BGH da nicht wieder komische Sachen macht. Das wird die Branche wohl kaum kampflos rechtkräftig werden lassen.
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 17:29
von Mike81
Korrektur. Das war auf mein Anliegen ohne Schuldnerverzeichniseintrag gemeint. Ob man sein Negativeintrag bei Boniversum mit Löschungsurkunde vom Amtsgericht entfernen lassen kann
Eine vorzeitige Löschung im Mahn- und Inkassoverfahren ohne Schuldnerverzeichnis Eintrag ist möglich, wenn die Forderung vollständig beglichen wurde und dies dem Gläubiger nachgewiesen wurde. Der Gläubiger muss der Löschung zustimmen und ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 17:49
von Mike81
Hat das schon jemand gemacht und Erfahrung damit?
Re: Eintrag Boniversum löschen
Verfasst: 5. Mai 2025, 18:12
von Schuldine
caffery hat geschrieben: ↑5. Mai 2025, 17:08
Schönes Urteil
Ich hatte echt zu lange Urlaub - hab das nicht mitbekommen;)
Hoffen wir mal, dass der BGH da nicht wieder komische Sachen macht. Das wird die Branche wohl kaum kampflos rechtkräftig werden lassen.
Natürlich nicht!
Die Schufa kündigt das bereits auf der eigenen HP an!
Aber bis dahin darf man sich ja bereits auf das Urteil (dem sich bereits andere Gerichte angeschlossen haben) berufen und die Löschung des Eintrags fordern.