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Vorzeitige Beendigung Insolvenz nach 5 Jahren
Verfasst: 24. Apr 2025, 16:22
von Salva

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Hallo zusammen,
Ich habe den Beschluss angehängt. Ich dachte, dass nach 5 Jahren automatisch beendet wird da die Verfahrenskosten bereits gedeckelt sind.
Im Beschluss wird jedoch mitgeteilt, dass noch eine Versagung der Restschuldbefreiung eingereicht werden kann.
Ich habe mir die ganzen 5 Jahre nichts zuschulden kommen lassen, habe alles ordentlich angegeben sowie auch immer gearbeitet. Kann dann trotzdem die restschuldbefreiung verweigert werden?
Ausserdem wurde die Eigentumswohnung verkauft und es floss alles in die Insolvenzmasse.
Betreff Schlussrechnung: Weiß jemand wieviel hier auf nich zukommt? Wie gesagt Verfahrenskosten sind bereits bezahlt.
Danke in voraus
Re: Vorzeitige Beendigung Insolvenz nach 5 Jahren
Verfasst: 24. Apr 2025, 20:08
von imker
Mit der Schlußrechnung wird das Verfahren abgerechnet - Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Dasist keine Kostenrechnung für Dich.
Re: Vorzeitige Beendigung Insolvenz nach 5 Jahren
Verfasst: 25. Apr 2025, 08:57
von Graf Wadula
Genau. Und die Anhörung ist ein formaler Vorgang. Nach Ablauf der Restschuldbefreiungsphase (bei Ihnen 5 Jahre) haben formal alle Gläubiger die Möglichkeit, einen Versagungsantrag zu stellen. Aber natürlich brauchen sie dafür auch einen gesetzlichen Grund. Die möglichen Gründe sind in § 290 InsO abschließend aufgeführt. da schauen Sie einfach mal rein und können gucken, ob da was auf Sie zutrifft. Aber schon aus Ihrem kurzen Thread dürfte relativ klar sein, dass das nicht der Fall ist
