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Würde bei einen P-Konto und einer Ruhende Pfändung Geld abführt wenn man über den Freibetrag liegt ?

Verfasst: 12. Apr 2025, 17:18
von Freshy
Guten Tag an alle ich habe eine Frage, welche mich nicht zur Ruhe kommen lässt.
Ich habe aufgrund von Schulden mit meinem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart
da ich immer regelmäßig bezahlt habe wurde die Pfändung ruhend gestellt.

Mir stellt sich jetzt erst die Frage ich bin bei meiner Mutter als Bezugsperson in einer sterbe Geldversicherung eingetragen Betrag über 4000 Euro. Nehmen mir mal an meine Mutter würde versterben, ich würde die 4000 Euro
auf mein Bankkonto bekommen, die für die Bestattung gedacht ist.

Würde denn trotz der Bestehenden ruhende Pfändung Geld an den Gläubiger abgeführt werden, was alles über den Freibetrag liegt?

Re: Würde bei einen P-Konto und einer Ruhende Pfändung Geld abführt wenn man über den Freibetrag liegt ?

Verfasst: 12. Apr 2025, 22:22
von cine
NAch § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO sollte der Betrag pfändunsgssicher sein – solange eine Pfändung ruhend gestellt ist passiert da auch nix, darf halt nur keine neue dazu kommen, ansonsten lebt die Ruhende sofort wieder auf. Hoffen wir mal dass der Fall der Fälle nicht so schnell eintritt und du deinen Gläubiger bis dahin schon längst befriedigt hast.

Re: Würde bei einen P-Konto und einer Ruhende Pfändung Geld abführt wenn man über den Freibetrag liegt ?

Verfasst: 13. Apr 2025, 01:29
von Shopgirl
Sicher, dass deine Bank noch Ruhendstellungen akzeptiert? Da würde ich im Zweifel nochmal nachfragen. Viele Banken tun das nicht mehr.

Bei eine aktiven Ruhendstellung wird aber nichts gepfändet, das ist richtig.