Steuerschulden Finanzamt

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schleck
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Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von schleck »

Hallo,

ich möchte erst einmal die Community als neues Mitglied begrüßen.

Und nun zu meinem Anliegen.

2017 habe ich mir private Altersvorsorgen, weil Rentenbeginn, auszahlen lassen und diese Beträge nicht in der Lohnsteuer Abrechnung angegeben. Der Aufforderung Belege nachzureichen bin ich nachgekommen und das Ergebnis war eine Steuernachzahlung von 7800,00€ :o
Nachprüfung o.K. und Kontakt zum Finanzamt aufgenommen. Stundung der Gesamtsumme und monatliche Ratenzahlung vereinbart, Stundung Plan erstellt und abbuchen lassen. Nach einem Jahr, neuer Sachbearbeiter und den Stundung Plan gekündigt und Mahnung erlassen. Kontakt mit neuen Sachbearbeiter, der geraten hat neuen Antrag zu stellen. Also Antrag gestellt mit gleichen Plan wurde abgelehnt und an die Abteilung Vollstreckung weitergeleitet. Kontakt mit Vollstreckung aufgenommen und den Vorgang komisch gefunden. Gleichzeitig mir aber eine Ratenzahlung angeboten, ich bin ja willig und möchte das erledigt haben. Ich bin natürlich angesäuert und bat um 2 Wochen Aufschub. Was passiert eigentlich, wenn ich mein Konto umwandle. hier geht nur meine gesetzliche Rente drauf, andere Einkünfte hab ich nicht, bin verheiratet und habe ein Stiefkind im Haushalt ? Ständiger Wohnsitz ist SOA. Laut Pfändung Rechner ist in den nächsten 30 Jahren nix zu holen.
Also mein Dilemma ist in 2 Jahren schuldenfrei zu sein oder ????

schleck 8-)
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Re: Steuerschulden Finanzamt

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Hi schleck,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuerschulden Finanzamt" geschaut?
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caffery
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von caffery »

Tag!

Ich begrüße Dich auch.

Bis zu diesem Punkt:
schleck hat geschrieben: 26. Jul 2019, 14:24 Ich bin natürlich angesäuert und bat um 2 Wochen Aufschub. Was passiert eigentlich, wenn ich mein Konto umwandle. hier geht nur meine gesetzliche Rente drauf, andere Einkünfte hab ich nicht, bin verheiratet und habe ein Stiefkind im Haushalt ? Ständiger Wohnsitz ist SOA. Laut Pfändung Rechner ist in den nächsten 30 Jahren nix zu holen.
Also mein Dilemma ist in 2 Jahren schuldenfrei zu sein oder ????
konnte ich Deiner Geschichte folgen. Dann bekam ich meine Probleme. Wie ist denn nun der Stand?

Wenn Du unpfändbar bist und ein entsprechend geschütztes P-Konto führst, können die machen was sie wollen und kriegen nichts. Ob Du wirklich unpfändbar bist, kann ich nicht sagen. Wie hoch ist denn Deine Rente? Ist das "Stiefkind" adoptiert oder ist es einfach das Kind Deiner Partnerin aus vorheriger Beziehung? Wenn adoptiert, wie alt ist es und was macht es grade? Ausbildung? Schule? Studieren? Arbeiten? Nix?

Finanzämter sind natürlich erstmal schäbbige Gläubiger da sie allein "zur Abschreckung" Maßnahmen ohne Ende in die Welt zimmern - ohne Rücksicht auf Verluste.

Allerdings gibt es bei denen auch klare Regeln was die Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit (so deren Sprachjargon) betrifft. Besonders bei in Stein gemeißelter lebenslanger Unpfändbarkeit und der entsprechend geschulten herangehensweise, kann man sich u.U. auf diese weiterhin gültige Weisung beziehen und dadurch für eine positive Überraschung sorgen:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/89365/

... und was meintest Du genau mit den 2 Jahren?
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Inso?
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von Inso? »

Meinst du mit ständiger Wohnsitz ist SOA - Süd-Ost-Asien? Wenn ja gibt es die unwahrscheinliche Möglichkeit das dir das FA zumindest eine Verlängerung des Reisepasses unmöglich macht - Steuerschulden sind ein Vertagungsgrund beim Antrag von Reisepässen - und bei größeren Summen macht das FA dies auch regelmässig. Die Steuerschulden werden dann zentral gemeldet/gespeichert und verhindern dann einen neuen Reisepass.

Ansonsten sind die Typen vom FA ziemlich willkürlich und haben auch keine Probleme damit sich selber zu Schaden.
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caffery
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von caffery »

Inso? hat geschrieben: 26. Jul 2019, 18:46 Meinst du mit ständiger Wohnsitz ist SOA - Süd-Ost-Asien?
WOW! Da wäre ich ja im Leben nicht drauf gekommen. Ich hätte jetzt gedacht, es wäre sowas wie Soest-Ampen oder SOchsen-Anhalt;)
Aber ich glaube, Du könntest Recht haben.
Inso? hat geschrieben: 26. Jul 2019, 18:46 Ansonsten sind die Typen vom FA ziemlich willkürlich und haben auch keine Probleme damit sich selber zu Schaden.
Tjo, das fällt ja auch leicht wenn man die verpulverten Kosten für die Maßnahmen nicht selbst zahlen muss sondern sie zu Lasten der Allgemeinheit gehen.
Ganz ähnlich interpretiert in meiner Wahrnehmung auch der Beitragsservice seinen Service an der Allgemeinheit diesbezüglich.
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schleck
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von schleck »

O'
mit einer so schnellen Diskussion habe ich nicht gerechnet.

Eines aber vorweg,
Diskussionsforum, Community,
Jeder schreibt so gut er kann auf seinem Niveau.

Offene Fragen?

- SOA - Süd Ost Asien
- mit monatlichen Ratenzahlungen würde ich in 2 Jahren ( 24 Monatsraten ) schuldenfrei sein
- Stiefkind, Kind aus erster Ehe meiner Frau ( Witwe ) , 8 Jahre und geht zur Schule

Meine Rente und nur meine Rente geht noch auf mein deutsches Giro-Konto. Wenn ich das umwandle sind ca.1150,00€ vor Pfändung geschützt.
Die Frage ist, wandelt die Bank das auch um für einen Rentner mit ständigen Wohnsitz außerhalb EU. Und bisher hat sich kein Anwalt, Schuldnerberatung usw. bereit erklärt, mir eine Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändung Schutzes, auszustellen.
Ich bin noch in der Einspruch Frist, aber soll nächste Woche dem FA-Vollzug eine Lösung geben oder den Raten Plan vom FA zustimmen.
Ich kann mir gut vorstellen das der Phantasie des FA grenzenlos ist.
Den Aufruf der Regierenden, privat Renten Vorsorge zu betreiben, würde ich heute nicht mehr folgen. Omas Sparstrumpf wäre die bessere Wahl gewesen.
Mir geht's ganz gut und möchte auch nicht stöhnen, eigene ( Hütte ) mit Garten und Obstplantage. Nur die zwei Ehen und das FA schröpfen meine Rente.

Vielen Dank für die Kommentare,

schleck 8-)
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Inso?
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von Inso? »

Du hast keinen Rechtsanspruch auf ein P Konto - da du dafür deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der EU haben musst.

Warum lässt du dir deine Rente nicht auf ein ausländisches Konto überweisen, diese lassen sich sehr viel schwerer und vor allem nicht "automatisiert" pfänden.
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insolaner
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von insolaner »

Inso? hat geschrieben: 27. Jul 2019, 10:34Warum lässt du dir deine Rente nicht auf ein ausländisches Konto überweisen, diese lassen sich sehr viel schwerer und vor allem nicht "automatisiert" pfänden.
komtomässig magst Du da Recht haben, aber Pfänder das FA dann nicht "einfach" direkt an der Quelle (sprich: bei der RV)?
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RubyGloom
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von RubyGloom »

schleck hat geschrieben: 27. Jul 2019, 07:00
- Stiefkind, Kind aus erster Ehe meiner Frau ( Witwe ) , 8 Jahre und geht zur Schule

... Und bisher hat sich kein Anwalt, Schuldnerberatung usw. bereit erklärt, mir eine Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändung Schutzes, auszustellen.
Für Stiefkinder bist Du nach dem Gesetz nicht unterhaltsverpflichtet, daher kann die Pfändungsfreigrenze für dieses nicht erhöht werden. Für Deine Frau bist Du nur unterhaltsverpflichtet, wenn Ihr auch verheiratet seid (2 Ehen?)

Die Berücksichtigung einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (Lebenspartnerin/ Stiefkind) beim Pfändungsfreibetrag kommt nur in Frage, wenn Eure Einkommen nur unwesentlich höher als ein Sozialhilfeanspruch sind.

Wie das mit einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland aussieht, weiss ich leider nicht.

Ich unterhalte 3 Stiefkinder, die bei der Pfändung nicht berücksichtigt werden :-(

Gruß
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schleck
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Re: Steuerschulden Finanzamt

Beitrag von schleck »

vielen, vielen Dank für Eure Antworten.


Jeder Einwand hat seine Berechtigung und zwingt zum Nachdenken.
Ich befürchte auch, daß FA pfändet an der Quelle RV. FA hat ja automatisch schon den Titel in der Hand.
Rente wird wie Arbeitseinkommen behandelt und so pfändet man beim Arbeitgeber(RV). Und die RV für Ausland Rentner(eigene Abteilung) sagt dazu, liegt eine Pfändung vom FA vor, wird die Freigabe der Rentenzahlung bis zur Klärung ausgesetzt. Was auch immer sie mit wem klären müssen? Keine Ahnung. Es kommt die nächsten 2-3 Monate erst mal nix.
Rente auf mein vorhandenes Giro.Konto im Wohnland zu überweisen geht, ist aber teuer. Habe eine preisgünstige Lösung gefunden.
Ja ich bin verheiratet, mit Standesamt, Urkunde und Übersetzung in deutsch.Registrierung in Deutschland läuft, kann aber bis zu 3 Jahre dauern. Heirat ist aber schon anerkannt. Bei 2 Personen komme ich auf ca.1600,00€ Pfändung Schutz, auch das wird vom FA so gesehen( Eigenverantwortung nach Kenntnis) so wurde vom FA bestätigt.
Dann kann immer noch alles über 1600,00€ gepfändet werden. Stiefkind könnte anerkannt werden wenn,
ich eine Geburtsurkunde beibringe, die übersetzt ist und von der Botschaft beglaubigt ist. Dafür habe ich 2 Monate Zeit, Kosten ca.1000,00€. Hohe Kosten und Ausgang ungewiss.

Habe heute vom FA einen Aufschub des Vollzuges bekommen und gleich mit Raten Plan.
Da ich keinen Bock mehr habe gegen Windmühlen anzukämpfen, werde ich wohl zustimmen und zahlen.

Die Diskussion hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen. Ich habe schon bemerkt, mein Aussagen kamen scheibchenweise. Nun, ich werde mich bemühen.

Vielen Dank.
schleck 8-)
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