Seite 1 von 1
Vergleichsfragen
Verfasst: 14. Jan 2025, 10:52
von MichaX
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage, ich habe zwischen circa 15.000 Euro Schulden derzeit, aber in naher Zukunft erbe ich einen netten Betrag.
Mit wie viel Prozent von der Gesamtsumme muss ich rechnen, wenn ich einen außergerichtlichen Vergleich treffen möchte?
Mit wie viel Euro müsste ich circa rechnen?
Und ist es sinnvoll dafür eine Beratung in Anspruch zu nehmen und kann man auch erstmal versuchen das ganze selber auszuhandeln?
Liebe Grüße
Re: Vergleichsfragen
Verfasst: 14. Jan 2025, 10:55
von SchuldenMeister
Erfahrungsgemäß kommt es vorallem auf die Anzahl der Gläubiger an.
Hast Du bei einem Gläubiger EUR 15.000 oder sind das viele Kleingäubiger?
Falls ein Gläubiger: Mit 3/4 Vergleichsbetrag solltest Du gute Chancen haben - abhängig vom Gläubiger und abhängig davon, wie hoch Deine Erbschaft tatsächlich sein wird.
Re: Vergleichsfragen
Verfasst: 14. Jan 2025, 11:17
von MichaX
Bei dem Hauptgläubiger sind es etwas mehr als 8000 Euro und der Rest ist dann auf circa 12 weitere Gläubiger verteilt.
Re: Vergleichsfragen
Verfasst: 14. Jan 2025, 11:46
von SchuldenMeister
Ggf. reicht es dann ja auch, wenn Du den Vergleich mit dem größten Gläubiger abschließt und die weiteren Gläubiger voll zahlen kannst.
Oder Du vergleichst Dich mit allen, Möglichkeit von 13-Neins, und bedienst alle quotal gleich.
Du kannst dafür jemanden beauftragen. Ein Auftrag kostet natürlich immer und schmälert entsprechend Deinen Vergleichsbetrag.
Da gibt es kein richtig oder falsch.
Re: Vergleichsfragen
Verfasst: 14. Jan 2025, 11:55
von Schuldine
Meine Erfahrung ist folgende:
Je älter und höher die (titulierte) Forderung, desto niedriger der Vergleichsbetrag.
Ich bin bei mehreren Gläubigern mit 30-50% aus der Sache rausgekommen, indem ein Dritter die Vergleichsverhandlungn übernommen und angeboten hat, die ihm mögliche Summe zu zahlen.
Würde denn bei dir das erwartete Erbe ausreichen umd theoretisch alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu befriedigen?
Sobald dir das Erbe zur Verfügung steht und du dann die Vergleichsvorschläge selbst vorlegst, kann es dir passieren, dass du (wieder?) zur Vermögensauskunft geladen wirst.