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Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 18:51
von Kassiopeia
Hallo,

ich bin hier neu und suche nach Hilfe wegen eines wohl eher ungewöhnlichen Problems.

Ich war bis vor vier Jahren mit meiner jetzigen Exfreundin knapp 13 Jahre zusammen. In dieser Zeit hat mir ihre Mutter mehrere Vollmachten erteilt, darunter auch eine Bankvollmacht für ihre Konten. Sie hat mir dies überlassen, weil sie selbst nicht so gut mit Bankgeschäften aus persönlichen/gesundheitlichen Gründen zurechtkam und ich mich damit besser auskannte. Ich habe hierbei in Absprache mit ihr ein Zweitkonto eingerichtet, von dem alle Verpflichtungen bezahlt werden sollten und ein Betrag vom Hauptkonto monatlich überwiesen wurde, der ausreichte um diese Kosten zu decken. Von ihrem Hauptkonto sollte dann nur ihr Lebensunterhalt finanziert werden. Sie bezog seinerzeit schon Grundsicherung und Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil sie relativ schwer erkrankt war. Später wurde dann ein Dispo von 500 Euro beantragt und vonseiten der Bank auch gewährt, gleiches galt fürs Hauptkonto.

Nach der Trennung von meiner Freundin, weil mich diese betrogen hatte, blieb der Kontakt zur Mutter jedoch noch bestehen. Ich habe versucht irgendwie aus der Beziehung zur Tochter eine Freundschaft zu machen, musste dann aber feststellen, dass das nicht funktioniert. In dieser Zeit habe ich das Zweitkonto genutzt, als wäre es mein eigenes. Ich habe davon eigene Ausgaben finanziert, sodass das Konto am Ende am Dispolimit war. In ihrem Online-Banking war das Zweitkonto jedoch ausgeblendet, sodass sie nicht merkte, was darauf passierte und erst darüber aufgeklärt wurde, als sie die Bank wechselte und der Kontakt sowohl zur Tochter, als auch zur ihr abriss. Jedwede Post ging aufgrund der vorliegenden Vollmacht immer an mich, so auch Dokumente, Kontoauszüge hätte sie zwar in ihrem Online-Banking durchaus einsehen können, allerdings fehlte ihr auch hierzu das Wissen. Diese wurden daher auch nicht postalisch versandt, denn von mir wurden sie ja abgerufen.

Sie steht nun vor dem Problem, dass die Konten überzogen waren und sie nicht weiß, wie sie dies erstatten soll. Sie hätte es ja auch nicht wirklich verhindern können, da sie das Zweitkonto nicht sah. Ich habe deswegen tatsächlich ein tierisch schlechtes Gewissen, kann ihr aber so auch nicht helfen, weil auch ich von Grundsicherung und Rente lebe und damit schon selbst keine großen Sprünge machen kann. Nichts desto Trotz möchte ich ihr da raus helfen, bin aber mit meinem Latein am Ende. Sie ist an COPD erkrankt und zwar im fortgeschrittenen Stadium. Überdies entspricht ihre aktuelle Wohnung nicht mehr den Brandschutzvorschriften, sodass ihr Vermieter bereits erklärt hat sie mittelfristig deswegen kündigen zu müssen, in ihrem Ort gibts leider keinen sozialen Wohnungsbau, weswegen sie auf reguläre Wohnungen angewiesen wäre, die sie aber mit einer schlechten Bonität kaum erhält. Natürlich stünde ihr eine Privatinsolvenz offen, soweit mir bekannt ist, darf sie dafür aber drei Jahre lang keine Neuschulden gemacht haben, d.h. frühestens 2027. Die PI dauert dann drei Jahre, sie wäre somit 2030 schuldenfrei, die Schufa speichert aber, meiner Kenntnis nach, fünf Jahre lang diese Restschuldbefreiung, also bis 2035. In der Zeit werden die Vermieter aber skeptisch sein, was neue Wohnungen betrifft, zumal sie ja bis dahin auch irgendwo leben muss. Die Tochter ist keine Option, denn diese ist leider nach der Trennung stark abgerutscht, konsumiert Drogen und Alkohol und raucht.

Ich weiß nicht mehr, wie ich ihr helfen, soll, nur, dass ich die Ursache dieses Übels bin. Ich kann verstehen, wenn hier nun nicht ganz so erfreuliche Nachrichten kommen, bitte aber zu bedenken, dass dies nicht zielführend ist. Was bringen einem Vorwürfe, wenn es um eine Lösungssuche geht? Man sollte doch lösungsorientiert denken, oder nicht?

Viele Grüße,

Kassiopeia

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 19:30
von Schuldine
Ganz deutlich:
Lass dir ganz fix etwas einfallen, wie du ihr das Geld erstattest!
Und wenn du Flaschen sammeln gehst!

Was du da gemacht hast, ist eine Straftat und kann dich in den Knast bringen, sobald sie dich anzeigt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html

Absitzen kannst du übrigens nur die Straftat, nicht aber die Erstattung des Geldes. Die kommt noch obendrauf!

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 19:34
von Kassiopeia
Darüber bin ich mir im Klaren, ich würde diese Anzeige auch akzeptieren, wenn sie diese erstatten möchte, ich möchte ja nur das ihr geholfen wird und wenn dies nur auf dem Wege geht, nehme ich eine Anzeige natürlich auch an und stehe dafür gerade. Wenn sie damit belegen kann, dass diese Transaktionen nicht in ihrem Sinne waren und diese damit auf mich übergehen, hätten wir eine Lösung. Anderenfalls würde ihr dies nicht viel bringen, wenn ich eine Geldstrafe zu zahlen hätte oder eine Bewährungsstrafe erhielte.

Fakt ist, ich kann diese Kosten nicht erstatten, daher suche ich ja nach einer Lösung, wie man ihr helfen kann. Ich bin bereit alles zu akzeptieren, was zu einem Ende für sie führt.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 19:54
von Schuldine
Kassiopeia hat geschrieben: 13. Jan 2025, 19:34 Wenn sie damit belegen kann, dass diese Transaktionen nicht in ihrem Sinne waren und diese damit auf mich übergehen, hätten wir eine Lösung.
Als Kontoinhaberin haftet sie der Bank gegenüber für das Konto und muss "deine" Schulden begleichen.
Da geht nichts auf dich über, selbst wenn sie es belegen kann.

Die einzige Lösung lautet: Geld - und das so schnell wie möglich.
Denn wenn die Bank der Schufa die Forderung schon gemeldet hat, dann hat sie schon jetzt ein Problem, selbst wenn sie die Forderung der Bank bezahlt.
Der Eintrag bleibt nämlich in der Schufa als "erledigt" stehen, und das ist der Bonität trotzdem nicht förderlich.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 19:59
von Kassiopeia
Wie gesagt, ich kann dieses Geld nicht auftreiben. Dazu müsste ich mehr als 1.000 Euro aufbringen, ich wüsste nicht wie ich das machen sollte, zumal ich nun auch unter rechtlicher Betreuung mit einem Einwilligungsvorbehalt stehe und allein deswegen nicht vollständig über meine Finanzen entscheiden kann. Meinen Betreuer habe ich darüber informiert, dem dies, wie auch meiner restlichen Familie, egal zu sein scheint. Es war absolut nicht in Ordnung mein Leben durch das Geld von ihr zu versüßen, ich war allerdings so fertig, dass es mir irgendwo auch egal zu dem Zeitpunkt war. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Ausgaben, die ich und meine damalige Partnerin bis zur Trennung hatten, nicht so schnell reduziert haben, wie sie sich von mir wegen eines anderen getrennt hat. Diese mussten daher auch irgendwie weiterhin beglichen werden, es fehlte aber ein Einkommen. Ich will das nicht entschuldigen, ganz im Gegenteil, dies soll nur der Erklärung dienen. Mir ist bewusst das ich hier Sch*** gebaut habe und für diese will ich auch geradestehen, bin nur komplett ratlos wie.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 20:19
von Schuldine
Dass du das Geld nicht hast und auch nicht in einer Summe auftreiben kannst, habe ich verstanden.
Was spricht denn gegen abstottern?

Das machen logischerweise hier im Forum fast alle so, weil sie ihre Schulden nicht auf einmal begleichen können.
Dabei ist es auch völlig egal, ob sie das mit oder ohne Inso machen. Aber sie bemühen sich immerhin, den von ihnen angerichteten Schaden wieder zu beheben.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 20:24
von Kassiopeia
Das wäre eine Option, allerdings besteht, wie ich auch geschrieben habe, kein Kontakt mehr zur Mutter meiner Ex, genauso wie zu meiner Ex selbst. Nachdem sie mich verlassen hat, hat sie sich mit ihrem neuen zusammen sehr schnell der dunklen Seite des Lebens zugewandt und sich mit Rauschdrogen, Alkohol und Zigaretten beschäftigt. Dies alles gab es während unserer Beziehung nicht. Ich habe wegen ihr sogar das Rauchen von heute auf morgen aufgehört. Ich wüsste nicht Mal wie ich die Mutter erreichen sollte, per Post habe ich die Mutter schon versucht zu kontaktieren, ohne Reaktion. Ich hatte dann noch die E-Mail-Adressen und Handynummern der jüngeren Schwester meiner Ex, die allerdings durch ihren Freund auch mit diesen Substanzen in Berührung kam, mehrere Entzüge hinter sich hat und kaum ansprechbar ist. Daneben habe ich versucht ihre Cousine zu erreichen sowie ihre beste Freundin, alles erfolglos. Ihren WhatsApp-Account hat sie erst vor wenigen Wochen gelöscht bzw. durch einen ersetzt, dessen Nummer ich nicht besitze. E-Mails an sie bleiben auch unbeantwortet, werden aber zugestellt. Daher wüsste ich wirklich nicht, wie ich mit der Mutter eine Ratenzahlung vereinbaren soll, zumal sie das Geld zum Ausgleich der Forderungen auch nicht hat, nicht Mal ratenweise. Ihr Leben war schon damals auf Kante genäht.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 20:33
von Schuldine
Du kennst doch die Bank und die Kontonummern - dann zahle halt direkt dorthin (dann hast du wenigstens auch einen Nachweis)

Sollten die Kontonummern nicht mehr existieren, dann setzt du dich mit der Bank in Verbindung.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 20:35
von Kassiopeia
Ich darf mich mit der Bank nicht mehr in Verbindung setzen, weil ich unter Betreuung stehe und daher auch keine Vollmacht mehr habe. Ich kann keine rechtskräftigen Vereinbarungen treffen, ich bin durch den Einwilligungsvorbehalt nur noch beschränkt geschäftsfähig und mein Betreuer wird einen Teufel tun, mit der Bank eine Absprache treffen, die meine Finanzen tangieren. Er vertritt die Haltung, dass von Sozialhilfe keine Raten gezahlt werden können, diese dafür nicht da ist. Er muss ja auch jede Transaktion dem Betreuungsgericht gegenüber rechtfertigen.

Re: Schulden von Ex-zukünftiger Schwiegermutter wegen eigener Person

Verfasst: 13. Jan 2025, 20:49
von Schuldine
Es braucht weder rechtskräftige Vereinbarungen noch eine Absprache mit der Bank um auf ein Konto Geld einzuzahlen.

Dein Betreuer muss sicherstellen, dass deine Vermögensangelegenheiten geregelt sind und bleiben.
Über den frei verfügbaren Betrag darfst du aber selbst entscheiden. Der Betreuer ist auch verpflichtet deine Wünsche (nach Möglichkeit!) zu berücksichtigen.
Ob du dir vom "Taschengeld" Zeitschriften kaufst oder Schulden abstotterst - das gehört nicht in seinen Aufgabenkreis.