Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?

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Inso?
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Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?

Beitrag von Inso? »

Hallo wie geht man vor wenn der Gläubiger durch eine Kombination von verschiedenen Pfändungen am Ende ca. 300€ mehr bekommen hat als im Titel vorgesehen? Und dann aber noch eine weitere Kontopfändung veranlasst?

Habe aktuell eine Kontopfändung erhalten -die auf ein nicht mehr existierendes Konto läuft, von dem der Gläubiger auch weiss das es nicht mehr existiert. Bin dann zum AG und wollte Vollstreckungsabwehrklage einreichen, die Damen dort haben mir dann aber auseinandergesetzt das es nichts mehr zum abwenden gibt da ich bereits übererfüllt habe. Der Rat war ich soll den Gläubiger anmahnen.

Das Problem ist zum einen reagiert der Gläubiger auf nichts (Inkasso Anwälte) und des Weiteren weiss ich nicht wenn ich jetzt anmahnen muss den Gläubiger oder die Inkassoanwälte?

Korrigiert mich bitte wenn das mit der Übererfüllung nicht stimmt, anbei die letzte Kostenaufstellung des Gläubigers. Eine Zahlung an den Gerichtsvollzieher in Höhe von ca. 460€ ist zusätzlich in der Sache im Mai 2019 erfolgt.

Hier mal die Kostenaufstellung
http://freepdfhosting.com/2132b1a73a.pdf
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Re: Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?

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Hi Inso?,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?" geschaut?
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insolaner
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Re: Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?

Beitrag von insolaner »

10 Euro "Mahnkosten" zusätzlich zur Inkassogebühr vom selben Tag? Scheint mir zumindest "merkwürdig"...

10% Zinsen???

wieder mal ein "schönes" Beispiel, wie man eine ursprüngliche Forderung mit Kosten und Zinsen deutlich in die Höhe treiben kann :(
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caffery
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Re: Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?

Beitrag von caffery »

Inso? hat geschrieben: 10. Jul 2019, 14:01 Bin dann zum AG und wollte Vollstreckungsabwehrklage einreichen, die Damen dort haben mir dann aber auseinandergesetzt das es nichts mehr zum abwenden gibt da ich bereits übererfüllt habe. Der Rat war ich soll den Gläubiger anmahnen.
Das verstehe ich nicht. Die Abwehrklage ist doch genau für soetwas gemacht. Da verstehe ich nicht warum man Dir bei Gericht soetwas gesagt hat. Das Ganze kann man dann auch wunderbar mit einer Klage auf Herausgabe des Titels verbinden.

Vielleicht reichst Du die Klage einfach ein ohne Dich mit jemandem dort zu unterhalten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die schriftliche Klage dann mit so einer Begründung abgelehnt wird.
(Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Klage nicht mehr funktioniert da die ZV-Maßnahme ohnehin komplett ins Leere lief da das Konto nicht mehr existierte - haben die vielleicht soetwas gesagt?)

Alternativ könnte man auch auf "negative Feststellung" klagen. Das ist sozusagen die Möglichkeit zum Gegenschuss gegen einen Gläubiger der beharrlich behauptet noch etwas zu kriegen. Man beauftragt damit als Schuldner sozusagen das Gericht um die Klärung ob der Gläubiger noch was zu wollen hat.
Inso? hat geschrieben: 10. Jul 2019, 14:01 Korrigiert mich bitte wenn das mit der Übererfüllung nicht stimmt, anbei die letzte Kostenaufstellung des Gläubigers. Eine Zahlung an den Gerichtsvollzieher in Höhe von ca. 460€ ist zusätzlich in der Sache im Mai 2019 erfolgt.
Zu dem Dingen hatte ich ja schon einmal was gesagt. Das Dingen ist m.E. durch - aber sowas von durch. Wieso hat der GV Dir den Titel eigentlich nicht gegeben als Du bei ihm voll gezahlt hast? Spätestens bei der "zweiten Runde" kann es ja keine Teilvollstreckung mehr gewesen sein.
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Inso?
Wissender
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Re: Gläubiger hat deutlich zuviel gepfändet?

Beitrag von Inso? »

Ehrlich gesagt war/bin ich mit der Abwehrklage ein wenig überfordert gewesen (das ist nicht so sehr mein Alltag) und bin daher in die Rechtsberatung am AG gegangen. Dort wurde mir gesagt das eine Abwehrklage bei Erfüllung nicht das richtige Mittel ist. Da ich danach erstmal auf eine Geschäftsreise musste habe ich mich noch nicht weiter gekümmert, und sammelt jetzt während ich unterwegs bin mal Informationen in der Sache.

Vom GV gab es einen Titel, das war jedoch nur der Titel über die vollstreckbaren Gerichtskosten. Nicht über das Urteil/den Vollstreckungsbescheid.

Als wir /Hallo Caffery/ das letzte mal darüber geschrieben haben bin ich noch davon ausgegangen das irgendeine Restforderung bestehen könnte. Nachdem die Damen der Rechtsabteilung sich die Kostenaufstellung und die Zahlungen angeschaut haben wurde mir aber gesagt das bereits 300€ mehr gezahlt wurden als eigentlich nötig.

Das ganze Ding nervt mich so kolossal weil ich es komplett verbockt habe (kann mich nur mit kompletter Überlastung entschuldigen - eigentlich hätte mir das nicht passieren dürfen).

Ich will das nur noch vom Tisch haben. Seit ca. 2,5 Jahren läuft bei mir alles wieder ultra geregelt das Ding könnte mir aber unnützen Ärger machen da eine Kontopfändung auf meinem aktuellen Konto zur Kontokündigung führen würde und ich dann Schwierigkeiten hätte ein neues Konto zu eröffnen und einzurichten (da ich täglich Geld überwiesen bekomme würde das zu erheblichen Problemen meiner eigenen Zahlungsfähigkeit führen).

Daher nochmal die Bitte an dich Caffery dir die Kostenaufstellung genau anzuschauen, ist meine Rechnung bzw. die Rechnung der Rechtspfleger richtig das alles bezahlt wurde, und sogar ein Überschuss von ca. 300€ durch den Gläubiger gepfändet wurde richtig? Wenn nicht würde ich die verbleibenden was auch immer Euros überweisen damit ich einfach meine Ruhe habe.

Danke für die Hilfe.
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