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Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 5. Jan 2025, 21:04
von dany1202
Hallo ihr lieben vielleicht gibt es ja hier einige die Erfahrung haben. Intrum Inkasso hat in mein altes Häuschen eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen . Und droht jetzt mit Versteigerung. Das Haus wird immer pünktlich bezahlt also bis jetzt nie Probleme gehabt. Das Inkasso ist von einem kleinkredit damals ca.14.000 Euro jetzt wollen sie 24.000 Euro haben . Nach einem Gespräch mit denen wollen sie keine Ratenzahlung. Ein Titel gibt es . Leider konnte ich den Kredit nicht mehr voll zahlen auf Grund von Krankheit. Aber jetzt gesicherte Rente. Hätte jemand vielleicht noch Tips. Habe nächste Woche Termin beim Rechtsanwalt .
Vielen Dank im voraus :cry:

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 5. Jan 2025, 21:58
von Schuldine
Der Titel liegt dir vor?
Von wann ist denn dieser und wer ist dort als Gläubiger eingetragen?
Hat Intrum auf den eigenen Namen oder den des Gläubigers die Eintragung der Hypothek vorgenommen?

Falls Intrum "für den Gläubiger" (der im Titel steht) tätig geworden ist - hast du dir die Vollmacht vorlegen lassen?
Hast du von Intrum im Vorfeld eine Zahlungsaufforderung und eine Forderungsaufstellung bekommen, wie sich der Forderungsbetrag zusammen setzt?

Inkassos zaubern gerne nach Jahrzehnten alte Forderungen aus dem Hut und behaupten und fordern gerne viel.
Häufig ist da wenig Wahres dran und die Gesamtforderung umfasst gerne mal verjährte Zinsen und Phantasiegebühren. Und nicht selten weiss der Gäubiger (der sie angeblich beauftragt hat) von nichts.

Prüfe bitte erst einmal ganz genau deine Unterlagen!

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 5. Jan 2025, 22:13
von dany1202
Hey danke für deine Nachricht.
Der Titel ist von 2018 seit dem zahlen ich 50 Euro Raten. Ich habe weder eine Zahlungsaufforderung oder eine Forderungsaufstellung bekommen die berechnen jeden Monat ca. 70 Euro Zinsen. Und dann kam 2 Tage nach dem Schreiben das sie sich ins Grundbuch eintragen lassen haben . Ein Brief indem drin stand das sie die Forderung von der Citibank abgekauft haben und sie jetzt der Gläubiger sind.

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 6. Jan 2025, 10:52
von Schuldine
Da die Citibank selbst ja vor etlichen Jahren verkauft wurde, kann diese als Gläubiger weder in einem Vollstreckungstitel aus 2018 stehen, noch kann Intrum die Forderung kürzlich von dieser gekauft haben.
Ich würde deshalb jetzt zunächst folgendermaßen vorgehen:

Den Vollstreckungstitel (der dir vorliegt) überprüfen:
Datum des VB
Wer ist dort als Gläubiger eingetragen?
Wie hoch ist die Forderung laut VB?

Liste am besten mal alles, was darin steht, hier auf!

Eintragungen im Grundbuch:
Einsichtnahme in dein Grundbuch (Abteilung 3)
Welche Lasten sind dort eingetragen?

Kostenlose Schufa-Auskunft beantragen:
Normalerweise tragen Banken Kredite und Zahlungsstörungen dort ein.


Und an wen zahlst du denn seit 2018 die Raten?
Die Nachweise hast du aufgehoben und vorliegen?

Ganz wichtig:
Verkneife dir (zumindest vorerst!) jede Kontaktaufnahme zu Intrum!

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 6. Jan 2025, 12:10
von imker
Was ist denn vor der Zwangssicherunshypothek sonst noch im Grundbuch eingetragen?

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 7. Jan 2025, 00:01
von Schuldine
imker hat geschrieben: 6. Jan 2025, 12:10 Was ist denn vor der Zwangssicherunshypothek sonst noch im Grundbuch eingetragen?
Auch daher meine Frage, welche Einträge sich in Abteilung 3 des Grundbuchs befinden.
Denn es geht ja im Fall einer Verwertung oder des Verkaufs nach Rang.

Und hätte Intrum tatsächlich eine Zwangshypothek dort eingetragen, dann müsste dany 1202 normalerweise eine Eintragungsbenachrichtigung vom Grundbuchamt bekommen (haben). Sonst könnte sie der Eintragung auch garnicht widersprechen (falls unrechtmäßig). Soviel ich weiss, muss dem Antrag auf Eintragung auch eine aktuelle Forderungsaufstellung beiliegen, nicht nur der VB. Und kostenlos ist so ein Eintrag für Intrum auch nicht!

Allerdings sind auch Grundbuchämter nicht immer die schnellsten und manchmal bauen sie auch einfach Mist.

Deshalb mein Tipp einer Grundbucheinsicht.

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 15. Feb 2025, 21:42
von dany1202
Hallo ihr lieben wir haben uns jetzt mit Intrum geeinigt. Jetzt haben wir noch ein Problem ein Nachbar hat uns das Geld zur Verfügung gestellt. In Bar wie können wir dieses Geld jetzt dort hin überweisen? Lesen überall nur das man einen Nachweis über das Geld muss haben wenn es über 10000 Euro sind . Wir hatten uns überlegt es 3 mal zu überweisen. Jetzt hat man das Geld besorgt . Und man kann es nicht abgeben . Anwalt kann es auch nicht überweisen hat er gesagt . Hat jemand vielleicht noch einen Tip? Lieben Dank

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 15. Feb 2025, 22:43
von Shopgirl
Wieso hat der Nachbar euch das Geld nicht überwiesen?
Gibt es einen Vertrag mit dem Nachbarn? Dann mit diesem zur Bank und das Geld einzahlen.

Das Geld stückeln und dann überweisen, ist eine nette Idee, aber wird nicht funktionieren. Da klingeln bei den Banken trotzdem die technischen Alarmglocken und ihr riskiert, dass der Betrag wegen Geldwäscheverdacht eingefroren wird.

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 16. Feb 2025, 05:54
von dany1202
Der Nachbar hatte das Geld im Schließfach. Er konnte es somit nicht selber überweisen . Dann hätte er es ja auch nachweisen müssen. Werde mal versuchen es dann so per Barüberweisung zu machen. Wir haben 3 verschiedene Konten wenn ich mein Mann und die Tochter jeweils 6600 Bar Überweisen müsste es normalerweise gehen dann fallen wir ja unter die 10000 Regel. Ist das alles Mist.

Re: Zwangssicherungshypothek und Versteigerung

Verfasst: 16. Feb 2025, 16:52
von Shopgirl
Die meisten Banken, die mir bekannt sind, bieten Barüberweisunge nicht (mehr) an. Aber anonym sind die halt auch nicht. Du musst dich dabei in jedem Fall ausweisen.

Gibt es echt nichts Schriftliches mit dem Nachbarn? Der drückt euch 24k einfach so in die Hand? Ein Kreditvertrag, auch ein privater, würde eurer Bank vermutlich reichen, wenn ihr das Geld auf euer Konto bar einzahlt.