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Inflationsprämie

Verfasst: 18. Dez 2024, 18:47
von Lucy
Hallo, ich bin neu hier weil ich im Netz unterschiedliche Auskünfte gelesen habe. Mir wurde prozesskostenbeihilfe wegen meiner Scheidung gewährt. Diese läuft noch bis 31.3.2025 dann wären die vier Jahre rum.

Nett wie mein chef ist, möchte er mir nun plötzlich die inflationspauschale zahlen, leider gibts im Netz widersprüchliche Aussagen ob dies ein anrechenbares Einkommen ist und ich es gleich komplett dem Amtsgericht überweisen kann oder ob es nicht angerechnet wird. Aus den vorherigen Überprüfungen geht auch nicht hervor was nun angerechnet wird und was nicht. Mal fließt Wohngeld und Kinderzuschlag in die Berechnung ein und mal wird es nicht berücksichtigt. Was sagt die Community?

Leider erreiche ich telefonisch auch niemanden beim Amtsgericht um da mal nachzufragen.

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 18. Dez 2024, 21:02
von imker
So anz socher ist da weder "JA" noch "NEIN"
Dein ein OLG sagt ist anzurechnen mit 1/12 und ein anderes sagt nichts anzurechnen

https://www.fbsb-nrw.de/2024/03/olg-fra ... n-der-pkh/

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 18. Dez 2024, 23:15
von Dieter1981
Ich hab diesen Monat auch eine inflationsprämie in Höhe von 2000 Euro bekommen, knapp 1400 Euro davon wurden gepfändet, falls dir das weiterhilft.

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 19. Dez 2024, 02:04
von mischa1981
Bei meinem Arbeitgeber wurde uns 6 Monate (Oktober 23 bis März 24) lang 150 Euro brutto wie netto ausbezahlt, allerdings musste ich davon stets ca. 60 Euro um den Dreh nach Pfändungstabelle abtreten.

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 19. Dez 2024, 06:23
von Graf Wadula
Das hat der Bundesgerichtshof im Mai entschieden (BGH, Beschluss vom 25. April 2024 - IX ZB 55/23 -) : Die Inflationsprämie ist als Teil des Arbeitseinkommens pfändbar. Sprich, die Prämie wird mit dem Arbeitseinkommen des Monats, in dem es ausgezahlt wird, zusammengerechnet. Wenn Sie also beispielsweise 2.000,- EUR Monatslohn haben und eine Prämie von 2.000,- EUR erhalten, werden diesen beiden Zahlungen in dem Monat zusammengerechnet und daraus der pfändbare Anteil gemäß § 850c ZPO abgezogen.

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 19. Dez 2024, 12:41
von AdiDana
Hallo,
ich glaube die bisherigen Antworten gehen davon aus, dass du auch in der Insolvenz bist, das lese ich aber nicht aus deinem Beitrag raus.
Dennoch könnte es sein, dass du durch die Inflationsprämie die Prozesskosten zurück zahlen müsstest. Das richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Vermutlich musst du das noch mal offen legen, bei mir war es so 4 Jahre lang, jeweils für ein Jahr Rückwirkend und der Angabe ob mit einer positiven Entwicklung in Sachen Vermögen/Verdienst zu rechnen ist. Du solltest dich also informieren, bis zu welchem Bruttoverdienst abzüglich deiner Belastungen (Schulden, Miete, ...) du verdienen darfst um da nicht drüber zu fallen.
Viele Grüße
AdiDana

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 19. Dez 2024, 17:12
von imker
die Inflations.... wird bei der PKH-Bewilligung auf 12 Monate verteilt, also 1/12 mehr Einkommen - siehe mein link

in der Inso und bei einer Pfändung ist es Arbeitslohn in dem einen Monat

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 20. Dez 2024, 08:28
von Lucy
Ja genau, ich habe nur Prozesskostenbeihilfe bekommen und meine vier Jahre sind im März nächsten Jahres um. Bisher war es immer so das ich knapp drunter war und so nichst bezahlen musste. Nun hat mein Arbeitgeber 2x 300€ gezahlt und nun habe ich deshalb die Befürchtung das ich nun drüber bin und für die nächsten vier Jahre zahlen muss oder halt solange bis die summe getilgt worden ist.

Re: Inflationsprämie

Verfasst: 20. Dez 2024, 11:53
von imker
Na ja.... es gibt gerichte, die 48 Monatsraten sehen wollen... und nicht 48 Monate nichts zahlen müssen.
Der Gesetzestext legt nahe, dass es 48 Raten sein müssen und nicht 48 Monate lang nichts zahlen müssen. Daher ist es sicherer, 48 x 10 EUR pro Monat zahlen zu müssenund zu zahlen.

Die Praxis spricht für die 48 Monate ohne Zahlungen, weil sonst wieder Personal im Gericht für diese Arbeit eingestellt werden muss.