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Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 13. Dez 2024, 19:46
von robo
Was tun ?
Vielleicht wissen die Profis hier was dazu ?
Danke für Tipps.
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 14. Dez 2024, 09:47
von hallo26
Bin zwar kein Profi, aber das gefunden bei Herr oder Frau Google.
Die Nachlassinsolvenz kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass neben Schulden auch werthaltige Vermögensgegenstände umfasst. Die Erbausschlagung hingegen bietet maximalen Schutz vor Haftungsrisiken, führt aber auch zum Verlust aller Chancen auf einen möglichen Vermögenszuwachs.
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 14. Dez 2024, 19:29
von imker
robo hat geschrieben: ↑13. Dez 2024, 19:46
Was tun ?
Vielleicht wissen die Profis hier was dazu ?
Danke für Tipps.
@robo: willst Du das für Dich mal generell so wissen??
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 08:01
von robo
@hallo26, ja das habe ich im Netz auch gefunden - aber nicht verstanden.
Wenn noch 'werthaltige Vermögensgegenstände' im Nachlass sind, dann kassiert die doch bei einem Nachlass-Insolvenzverfahren der IV ein. Also bleibt für den oder die Erben nichts - oder?
Dann kann man doch auch gleich 'ausschlagen', ist weniger Aufwand - oder ?
Aber danke für Deine Antwort.
@Imker, typische Imker-Antwort ... nur Frage/n, keine Aussage ...
Nein, nicht generell, schon speziell:
Eine Freundin hat von einem Gericht die Nachricht erhalten, dass ein sehr entfernter Onkel verstorben sei (vor fast fünf Jahren) und dass sie als gesetzliche Erbin infrage käme, das Gericht könne aber keine Auskunft zum Nachlass geben. Und falls sie nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlage, gelte das Erbe als angenommen.
Die Freundin weiß, dass dieser Onkel einen Sohn hatte (und dieser Sohn wiederum Kinder), also gibt es Erben "1.Ordnung", die das Erbe vermutlich ausgeschlagen haben, sonst hätte sie ja diese Post vom Gericht ja wohl nicht erhalten.
Und hier wiederhole ich jetzt meine Frage: Warum haben die Erben kein Nachlass-Insolvenzverfahren gemacht, sondern das Erben ausgeschlagen ?
Bevor Du weiterfragst: Nein, sie hat mit dem Sohn und seiner Familie keinen Kontakt und möchte auch keinen Kontakt. Sie wird da nicht anrufen und nachfragen.
Ärgerlich ist nur, dass sie sich für die Ausschlagung legitimieren muss und das ist kostenpflichtig und sie hat nur wenig Geld und muss jeden Monat sehen, damit über die Runden zu kommen.
Alles klar oder weitere Fragen?
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 08:57
von imker
Liebe robo,
nun bin ich etwas ratlos.
Typisch soll für mich in deiner Wahrnehmung sein: nur Fragen und keine Antwort.
Ich mach dann mal lieber eine Varroa-Behandlung bei den Bienen.
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 10:01
von robo
*lach* ... nein, erstmal kommen von Dir oft Fragen, aber dann eben auch gute Antworten.
Sorry, wenn das missverständlich war.
Was ist eine Varroa-Behandlung ?
Vielleicht sollte ich das auch mal machen ?
Ihhh ... das sind Bienen-Milben, sagt Wikipedia ... iihhh ...
Also bist Du Imker, Imker ?
Der Name ist Programm ?
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 11:52
von Shadow
Ich hatte damals eine ähnliche Situation und habe das Erbe ausgeschlagen. Ich bin auch nur nachgerutscht, weil meine Mutter das Erbe ausgeschlagen hatte. Es war halt klar gewesen, dass er nur Schulden hatte. Die Kosten fand ich damals auch nicht sehr toll, vor allem wenn man sowieso schon nichts hat. Hatte, mich glaube um die 40 Euro damals gekostet.
Kleiner Tipp, wenn deine Bekannte/Freundin eigene Kinder hat oder andere Verwandte wo sie weiß, dass das Erbe dann weoterspringt... gleich mitnehmen und mit ausschlagen lassen. Der Preis bleibt der gleiche, egal wie viele da direkt mitkommen. Ich hatte damals für mich und dann direkt auch für meinen Sohn ausgeschlagen, er wäre ja dann der nächste gewesen.
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 13:14
von robo
oh, danke für den Tip, shadow - wichtiger Hinweis!
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 16:43
von Renegade
Hallo Robo,
wenn sie das Erbe ausschlägt, dann geht das nur ganz, umfasst also auch Gegenstände, die möglicherweise nur Erinnerungswert haben. Einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens könnte sie nach Annahme stellen, wenn sie feststellt, dass der Nachlass überschuldet ist. Wenn Wertgegenstände vorhanden sind und deren Verwertung die Kosten übersteigen, also Verbindlichkeiten, Gerichts-und Gutachterkosten evtl. noch IV-Kosten, dann steht ihr das zu. Das kann der Staat ja nicht einfach so behalten. Durch Nachlassinsolvenz beschränkt sie die Haftung auf den Nachlass. In einem Punkt bin ich mir allerdings nicht sicher: Du schreibst, der Tod sei vor ca 5 Jahren eingetreten: Ob es nach dieser Zeit noch möglich ist, einen Antrag zu stellen, müsste ggf. ein Fachanwalt beantworten, oder einfach mal unschuldig beim Nachlass/Insogericht nachfragen, ob das nach so langer Zeit noch möglich ist. Würde ich vor der Annahme machen.
Re: Erbe ausschlagen oder Nachlass-Inso-Verfahren?
Verfasst: 15. Dez 2024, 16:46
von Schuldine
Ausschlagen - unbedingt!
Nicht nur, weil andere Erben das schon vor ihr gemacht haben und sie erst jetzt an der Reihe wäre.
Es zählt der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt des Erblassers, dazu muss ein Nachlassverzeichnis bei Gericht vorgelegt werden - diesen jetzt noch irgendwie zu ermitteln dürfte unmöglich sein!
Insgesamt dürfte es auch nicht möglich sein, sich jetzt innerhalb von 6 Wochen einen Überblick zu verschaffen, welche Verpflichtungen (Schulden) da noch auf sie zukommen können.
Sollte sich niemand um die Angelegenheiten gekümmert haben(und auch die Kosten übernommen!), die nach einem Todesfall so anfallen, dann könnte das böse enden. Das geht schon bei den Bestattungskosten los ... für diese kommen die Erben auf.
Erben treten z.Bsp. ja auch in (fast) sämtliche laufenden Verträge des Erblassers ein und haben dann einen gewaltigen Rückstand zu schultern. Das reicht vom Zeitungsabo bis zum Mietvertrag und noch viel weiter.
Exemplarisch könnte der Vermieter irgendwann nach x Monaten nicht gezahlter Miete auf die Idee gekommen sein, die Wohnung räumen zu lassen und in einen Zustand der Wiedervermietung zu versetzen.
Finger weg, ganz dringend!