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Forderungen durch dritte beglichen?

Verfasst: 4. Dez 2024, 13:14
von Juna6556
Guten Tag zusammen, kann jemand meine Inkasso Forderungen zahlen ohne das dem jenigen etwas passiert? Zum Beispiel alle meine Inkasso Forderungen sind durch jemanden beglichen, es kommt eine neue Forderung, kann dann auf dem Konto von dem jenigen der alle Forderungen erbracht hat zugegriffen werden? Weil diese Zahlungen ja nicht von meinem Konto kommen sondern einem Dritten der die Zahlung für mich bezahlt hat.

Re: Forderungen durch dritte beglichen?

Verfasst: 4. Dez 2024, 13:54
von robo
Ja, das „können“ sie, sie haben dann ja die Kontonummer.

Ob sie das „dürfen“, steht auf einem andere Blatt.

Aber bekanntlich halten sich Inkassofirmen nicht immer an Recht+Gesetz.

Also besser nichts von fremden Konten bezahlen.

Und am besten ohne professionelle Hilfe GAR NICHTS an Inkassos bezahlen!

Re: Forderungen durch dritte beglichen?

Verfasst: 4. Dez 2024, 14:36
von Juna6556
robo hat geschrieben: 4. Dez 2024, 13:54 Ja, das „können“ sie, sie haben dann ja die Kontonummer.

Ob sie das „dürfen“, steht auf einem andere Blatt.

Aber bekanntlich halten sich Inkassofirmen nicht immer an Recht+Gesetz.

Also besser nichts von fremden Konten bezahlen.

Und am besten ohne professionelle Hilfe GAR NICHTS an Inkassos bezahlen!

Es geht darum das die Forderungen durch einen Dritten Außenstehenden beglichen werden können ohne das dem jenigen etwas „passiert“

Re: Forderungen durch dritte beglichen?

Verfasst: 4. Dez 2024, 14:55
von caffery
Dem Überweiser "passiert" da nix.

Ob es Sinn macht und den gewünschten Effekt erzielt steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt...

Re: Forderungen durch dritte beglichen?

Verfasst: 4. Dez 2024, 14:58
von Shopgirl
Grundsätzlich passieren ... es kommt darauf an, wie man "passieren" definiert.

Das Inkasso könnte auf die Idee kommen, dass du Zugriff auf das Konto hast, von dem überwiesen wurde, bzw. dass da auch Gelder von dir eingehen.
Sie könnten daher versuchen das Konto zu pfänden (muss nicht und ist auch eher unwahrscheinlich, aber es ist theoretisch möglich). Solange da aber keine Gelder des Schuldners (von dir) eingehen, kann sich der Kontoinhaber gegen diese Pfändung wehren. Das ist natürlich lästig und kostet ggf. Zeit, in der man sein Konto nicht nutzen kann.

Das ist so ungefähr das, was "passieren" kann.