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Kontopfändungsschutz

Verfasst: 18. Nov 2024, 11:49
von Okrimemsi
Guten Tag,

Ich war heute bei der Schuldnerberatung und habe mir ein Kontopfändungsschutz besorgt.
Habe 2 Kinder und bin verheiratet .
Der Kontoschutz wurde jetzt für 2 Personen erstellt .
Ehefrau wäre nicht mit drin weil sie 1.000 Euro verdient im Monat.

Ist das richtig ?

Re: Kontopfändungsschutz

Verfasst: 18. Nov 2024, 13:29
von caffery
Nein - die bescheinigende Beratungsstelle hat nicht zu prüfen oder zu entscheiden, ob das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person für diese ausreicht. Das ist Sache von Gläubigern oder Insolvenzverwaltern - bzw. in letzter Konsequenz der Gerichte.
Ich würde die Beratungsstelle ausdrücklich bitten, die vorhandene Anzahl unterhaltsberechtigter Personen zu bescheinigen.

Re: Kontopfändungsschutz

Verfasst: 18. Nov 2024, 16:54
von Okrimemsi
Also soll ich mir woanders nochmal eine holen für das Konto und diese dann einreichen? ( Online beim Anwalt ?)

Hatte nämlich extra nachgefragt weil mir online immer angezeigt wurde das ich 3 Personen eintragen kann .
Meine Frau und 2 Kinder.

Re: Kontopfändungsschutz

Verfasst: 18. Nov 2024, 18:27
von tidus82
Nein, du gehst zu deiner Beratungsstelle und bittest sie 3 Unterhaltspflichtige Personen einzutragen :-)