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Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 10:04
von rastor
Hallo zusammen,
ich befinde mich derzeit in der WVP meiner Insolvenz und habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch, da ich unsicher bin, ob die Vorgehensweise meines Arbeitgebers so erlaubt ist.
Ich habe noch über 15 Urlaubstage, die ich vor meinem Ausscheiden zum 31.12.2024 gerne nehmen wollte. Mein Chef verweigert mir jedoch den Urlaub und hat stattdessen entschieden, mir den Urlaub auszuzahlen. Ich arbeite an fünf Tagen die Woche und soweit ich weiß, gibt es gesetzliche Regelungen, die besagen, dass jeder Arbeitnehmer pro Jahr einen Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage hat.
Darf mein Arbeitgeber mich trotz meines Urlaubsanspruchs bis zum Ende durcharbeiten lassen? Nach Steuern und Abzügen für den Treuhänder bliebe mir durch diese Auszahlung effektiv weniger als 3 Euro pro Stunde, wenn der Resturlaub und Überstunden ausgezahlt werden. Das erscheint mir nicht wirklich fair.
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 10:48
von robo
Hast Du ab 1.1.2025 einen neuen Job oder bist Du dann erstmal arbeitslos ?
(oder in Rente ?)
"Normal" ist es so, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen Jahresurlaub hat.
Und ggf. restliche Urlaubstage vor seinem Ausscheiden nehmen sollte.
Nur, wenn das nicht geht (z.B. krankheitsbedingt), dann kann / soll / muss der Urlaub ausgezahlt werden.
Und "ausgezahlt" heisst normalerweise, dass das Arbeitsverhältnis einfach um die Anzahl der Urlaubstage verlängert wird und für diese "Verlängerung" der normale Lohn weitergezahlt wird.
Dann würde Dein Arbeitsverhältnis irgendwann im Januar enden
(je nachdem, ob 4 oder 5 oder 6-Tage/Woche, ob bei Euch der 6.1. ein Feiertag ist).
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 11:24
von rastor
robo hat geschrieben: ↑13. Nov 2024, 10:48
Hast Du ab 1.1.2025 einen neuen Job oder bist Du dann erstmal arbeitslos ?
(oder in Rente ?)
Ich habe ab dem 01.01.2025 einen neuen Job!
robo hat geschrieben: ↑13. Nov 2024, 10:48
Nur, wenn das nicht geht (z.B. krankheitsbedingt), dann kann / soll / muss der Urlaub ausgezahlt werden.
Und "ausgezahlt" heisst normalerweise, dass das Arbeitsverhältnis einfach um die Anzahl der Urlaubstage verlängert wird und für diese "Verlängerung" der normale Lohn weitergezahlt wird.
Aufgrund meines neuen Jobs ab dem 01.01.2025 ist eine Fortsetzung des aktuellen Arbeitsverhältnisses nach meinem Ausscheiden leider nicht möglich (andernfalls hätte ich gleichzeitig zwei Vollzeitjobs). Mein Chef ist jedoch der Ansicht, dass er meine restlichen Urlaubstage und Überstunden einfach auszahlen und mir den Urlaub verweigern kann. Für mich ist das allerdings nachteilig, da mein effektiver Stundenlohn dadurch auf weniger als 3 Euro fallen würde.
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 11:28
von schwarzwaldbote
Bist du sicher das dass hier das richtige Forum für diese deine Frage ist.
Das hat etwas mit Arbeitsrecht oder so zu tun. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, sind das die richtigen Ansprechpartner.
Meine Meinung !
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 12:37
von rastor
schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑13. Nov 2024, 11:28
Bist du sicher das dass hier das richtige Forum für diese deine Frage ist.
Meine Frage hängt mit der Insolvenz zusammen. Möglicherweise wäre es sinnvoller, mein Thema im Subforum ‚Insolvenzprobleme‘ zu platzieren.
schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑13. Nov 2024, 11:28
Das hat etwas mit Arbeitsrecht oder so zu tun. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, sind das die richtigen Ansprechpartner.
Meine Meinung !
Könntest du mir bitte erklären, welche Möglichkeiten der Betriebsrat in dieser Situation hat? Hat der Betriebsrat in Bezug auf die Entscheidungen meines Vorgesetzten tatsächlich ein höheres Mitspracherecht?
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 13:04
von robo
Na ja ... "zustimmen" muss ein Arbeitgeber ja schon, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen will.
Und lt. Bundesurlaubsgesetz soll der AG die Wünsche des AN dabei berücksichtigen, es sei denn, "dringende betriebliche Belange" sprechen dagegen.
Als "dringende betriebliche Belange" gilt z.B. auch, wenn ein Nachfolger eingearbeitet werden soll.
Was willst Du machen ?
- einen Urlaubsantrag einreichen und wenn eine negative Antwort kommt, Deinen Chef verklagen ?
(Arbeitsgerichte sind ja normal schneller als andere Gerichte ...)
- einfach den Urlaub nehmen, obwohl Du weißt, dass Dein Chef "nein" gesagt hat ?
(das kann Ärger geben, in dem Dein Chef Dir für die Zeit z.B. keinen Lohn bezahlt ...)
- einen gelben "Urlaubsschein" abgeben und damit Deinen Chef ärgern, denn dann bist Du weg und er muss Dir trotzdem dazu noch den Urlaub auszahlen ?
(dann wird sich das vermutlich irgendwie in Deinem Zeugnis niederschlagen).
Mehr als diese drei Möglichkeiten fallen mir jetzt so spontan nicht ein.
Offensichtlich läuft Eure Trennung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) nicht wirklich friedlich ab.
Wie war das Arbeitsverhältnis zuvor ?
Hast Du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch irgendwelche Verbindungen zu dieser Firma, zu diesem Chef ?
Nicht schön, diese Situation.
Viel Glück bei der Wahl Deiner Entscheidung !
Aber es stimmt ja schon, dass es eigentlich "nur" ein arbeitsrechtliches "Problem" ist und mit Deiner Inso eigentlich nicht direkt was zu tun hat. Klar, indirekt schon, weil durch die Lohnabtretung dann eben recht wenig von der Urlaubsabgeltung übrig bleibt, wenn Du im Januar dann quasi das doppelte Gehalt bekommst.
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 13. Nov 2024, 18:06
von rastor
robo hat geschrieben: ↑13. Nov 2024, 13:04
Wie war das Arbeitsverhältnis zuvor ?
Hast Du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch irgendwelche Verbindungen zu dieser Firma, zu diesem Chef ?
Mein Verhältnis zum Chef war anfangs hervorragend, hat sich jedoch im Laufe der Zeit etwas verschlechtert, da einige Zusagen nicht eingehalten wurden, was bei mir Unmut ausgelöst hat. Besonders beim Thema Kündigung reagiert mein Chef sehr empfindlich. Ehemalige Mitarbeiter, die gekündigt haben, sind für ihn quasi Feinde – und leider muss ich nun dasselbe Schicksal erfahren.
Ich werde keine weiteren Verbindungen zur Firma oder zum Chef haben, aber ich bleibe mit zwei Kollegen befreundet, sodass wir uns auch privat weiterhin treffen werden.
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 15. Nov 2024, 23:07
von mischa1981
Schwierig mit solchen Chefs aber ja, wenn dein Chef gewisse Gründe angibt, warum du deinen Urlaub nicht nehmen kannst (wenn er noch nicht genehmigt wurde), ist es durchaus üblich, diesen auszahlen zu lassen. Wenn das Verhältnis zwischen dir und deinem Chef ohnehin nicht so gut ist könnte man ja überlegen über die Zeit, wo du Urlaub haben wolltest, "krank" zu sein.
Wie es dann aber mit dem Auszahlen aussieht keine Ahnung. Ist aber immer schade, wenn der Chef Privates und Geschäftliches vermischt.
Re: Urlaubsanspruch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz: Chef verweigert Urlaub und will auszahlen - ist das rech
Verfasst: 16. Nov 2024, 07:25
von imker
@rastor: such mal mit
"muss der urlaub in natur genommen werden bevor das arbeitsverhältnis endet"
da wird Dir auch geholfen