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Welches vollstreckungsgericht

Verfasst: 5. Okt 2024, 07:53
von Loup
Guten Morgen,

Mein Amtsgericht am neuen Wohnort erklärt sich für nicht zuständig als Vollstreckungsgericht (Erhöhung der Pfändungsfreigrenze) . Der 764 ZPO hilft mir da nicht weiter
Was soll ich tun?
Viele Grüße

Re: Welches vollstreckungsgericht

Verfasst: 5. Okt 2024, 10:28
von imker
und es gibt einen PfuÜB??? Für das aktuelle Konto?? Wer hat den erlassen??

Re: Welches vollstreckungsgericht

Verfasst: 5. Okt 2024, 15:58
von Loup
Die Unterlagen habe ich von der Bank angefordert, weis es jetzt noch nicht, ist ca. 10 Jahren her.
Die Erhöhung des Freibetrages habe ich wegen einer anderen Sache, von der Krankenkasse bekommen. Ohne weitere Angaben von mir. Jetzt geht es um eine Sozialleistung vom Land Bayern, welche die Bank nicht anerkennt. Bank sagt , brauche Paragraph 903 ZPO, Landesamt sagt, steht alles in dem Rechtshinweis des Bescheides (vom Landesamt), mehr gäbe es nicht

Re: Welches vollstreckungsgericht

Verfasst: 5. Okt 2024, 17:11
von robo
M.W. gibt bei allen Banken eine Beschwerdestelle, frag einfach bei Deiner Bank danach und wende Dich dann an die.

Oder an die BAFIN:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bes ... _node.html

Viel Glück.

Re: Welches vollstreckungsgericht

Verfasst: 5. Okt 2024, 18:46
von Loup
Danke für den Tipp, das werde ich tun.
Zum Amtsgericht gehe ich auch noch mal, und frage nach Anwendung des § 764 ZPO