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Anhörung vorzeitige RSB

Verfasst: 30. Sep 2024, 17:44
von Chris173
Hallo,

Nur eine kurze Frage. Die Frist für die anhörung der Gläubiger etc. bei vorzeitiger RSB ist die irgendwo vorgegeben ? Also Standard ein Monat oder 4 Wochen ? Oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters ? Habe da deutliche Abweichung bei mir aktuell und einen Kumpel der früher dran war … 4 bzw 8 Wochen …

Danke vorab

Re: Anhörung vorzeitige RSB

Verfasst: 30. Sep 2024, 18:27
von Nie_mehr_Schulden
Ich kann es nur von meinem Fall berichten, ich hatte auch eine vorzeitige RSB. Bei mir waren es 4 Wochen.

Re: Anhörung vorzeitige RSB

Verfasst: 1. Okt 2024, 07:40
von Chris173
Ok denke könnte echt ein Schreibfehler sein aber ist dann so wie es ist , dort nachfragen bringt denke ich auch wenig …