Anhörung vorzeitige RSB
Verfasst: 30. Sep 2024, 17:44
Hallo,
Nur eine kurze Frage. Die Frist für die anhörung der Gläubiger etc. bei vorzeitiger RSB ist die irgendwo vorgegeben ? Also Standard ein Monat oder 4 Wochen ? Oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters ? Habe da deutliche Abweichung bei mir aktuell und einen Kumpel der früher dran war … 4 bzw 8 Wochen …
Danke vorab
Nur eine kurze Frage. Die Frist für die anhörung der Gläubiger etc. bei vorzeitiger RSB ist die irgendwo vorgegeben ? Also Standard ein Monat oder 4 Wochen ? Oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters ? Habe da deutliche Abweichung bei mir aktuell und einen Kumpel der früher dran war … 4 bzw 8 Wochen …
Danke vorab