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Privatinsolvenz, Jobverlust und Urlaubsabgeltung

Verfasst: 13. Sep 2024, 11:07
von shirli
Hallo zusammen,

ich brauche dringend euren Rat. Ich stecke seit Anfang des Jahres in einer Privatinsolvenz und habe leider zum 31.07. dieses Jahres meinen Job verloren.

Das Problem ist folgendes: Da der Jobverlust relativ überraschend kam, hatte ich noch Resturlaub und Überstunden angesammelt. Diese wurden mir zum 01.09. ausbezahlt. Die Agentur für Arbeit hat diesen Betrag natürlich bei der Berechnung meines Arbeitslosengeldes für September berücksichtigt.

Das Ergebnis: Für den Monat September habe ich insgesamt nur 1.129,62 € zur Verfügung (707,28 Arbeitslosengeld + 422,34 Rest von Urlaubsabgeltung). Das liegt deutlich unter dem Freibetrag, der mir in der Insolvenz zusteht.

Urlaubsabgeltung:
2321€ Brutto
ca. 480€ Sozialabgaben
789€ Lohnsteuer
630€ Insolvenzmasse
422€ Auszahlung an mich

Ich habe sowohl meinen Insolvenzverwalter als auch meinen ehemaligen Arbeitgeber informiert. Beide versicherten mir, dass alles rechtens sei.

Meine Frage an euch: Ist das wirklich so? Ist es rechtens, dass mir so wenig Geld zum Leben bleibt?

Ich bin ratlos und weiß nicht mehr weiter. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit der Rechtslage aus?

Ich wäre für jeden Hinweis und Rat dankbar!

Re: Privatinsolvenz, Jobverlust und Urlaubsabgeltung

Verfasst: 13. Sep 2024, 12:21
von imker
Was ist das für eine Abrechnung - die 2. für Juli??
Wieviel wurde in dem Monat Juni abgezogen?
Dass beim Arbeitslosengeld etwas abgezogen wird .... für welchen Monat ist das die Zahlung des Arbeitslosengeld - für August?
Da "überall" Fristen laufen - leg doch Widerspruch gegen die Berechnung des Arbeitslosengeldes ein.

Re: Privatinsolvenz, Jobverlust und Urlaubsabgeltung

Verfasst: 13. Sep 2024, 16:05
von tidus82
Ich glaube auch, dass Überstunden nicht angerechnet werden dürfen - Google da mal bitte nach.
Resturlaub kann aber angerechnet werden

Re: Privatinsolvenz, Jobverlust und Urlaubsabgeltung

Verfasst: 13. Sep 2024, 21:48
von robo
Urlaubsabgeltung ist ja kein Urlaubsgeld.

Meines Wissens müsste es so sein:
Zum 31.7. gekündigt ?
Dann werden die abzugeltenden Urlaubstage hinzu gerechnet und das Arbeitsverhältnis gilt dann fiktiv weiter für die Dauer der Urlaubstage, so dass erst danach ggf. Anspruch auf ALG1 besteht.
Um wie viele Urlaubstage geht es ?

Die Antworten auf die Fragen von Imker sind nötig, um den Sachverhalt beurteilen zu können.