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Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 31. Aug 2024, 13:25
von mullmark
Hallöchen,

die Hypo-Vereinsbank hat leider einen Negativ-Eintrag bei der Schufa hinterlassen, obwohl ich mehrfach schriftlich der Forderung widersprochen habe.
Bei einem Widerspruch gegen die (nicht titulierte) Forderung, ist nach der Datenschutzgrundverordnung und der Rechtsprechung ein Negativvermerk bei der Schufa rechtswidrig.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Habe die Hypo Vereinsbank angeschrieben und eine Frist zur Löschung gesetzt.
Wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, müsste ich eine einstweilige Anordnung beantragen.
Könnt Ihr mir sagen, welches Gericht dafür zuständig ist? Das Amtsgericht an meinem Wohnort oder das Amtsgericht München, der Sitz der Hypo-Vereinsbank? Letzteres wäre natürlich ungünstig, da ich bei einem Widerspruch der Bank nerviger Weise nach München zur mündlichen Verhandlung fahren müsste.......

Gruß,
Mullmark

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 31. Aug 2024, 20:27
von Shopgirl
Mal ganz blöd gefragt: Ist die Forderung berechtigt oder nicht?

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 31. Aug 2024, 21:50
von mullmark
Shopgirl hat geschrieben: 31. Aug 2024, 20:27 Mal ganz blöd gefragt: Ist die Forderung berechtigt oder nicht?
Teilweise, in der Gesamtforderung aber nicht. Wollte den Teil aber zunächst nicht anerkennen, in Hinblick auf den Schufa-Eintrag. Hat nur so mittel geklappt

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 1. Sep 2024, 06:36
von imker
Du wilst wissen, wo die "Klage" anhängig zu machen ist: Wohnort oder München.

Wenn Du das selbst managen willst, google mal zum "fliegenden Gerichtsstand" - wenn die Rechtsverletzug überall in Deutschland erfolgt, weil der rechtswidrige Schufaeintrag überall genutzt/gelesen werden kann, kannst Du behaupten, dass Dein Wohnsitzgericht zuständig ist.

Aber selbst machen?? Die Entscheidung LG Frankenthal, Beschluss vom 28.06.2022 – 8 O 163/22 geht von einem Streitwert von 15.000 EUR bei einer unberechtigten Forderung von weniger als 1.000 EUR aus. Danach also zum Landgericht - irgendwo - und dann doch sicherheitshalber gleich in München klagen.

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 1. Sep 2024, 07:43
von mullmark
imker hat geschrieben: 1. Sep 2024, 06:36 Du wilst wissen, wo die "Klage" anhängig zu machen ist: Wohnort oder München.

Wenn Du das selbst managen willst, google mal zum "fliegenden Gerichtsstand" - wenn die Rechtsverletzug überall in Deutschland erfolgt, weil der rechtswidrige Schufaeintrag überall genutzt/gelesen werden kann, kannst Du behaupten, dass Dein Wohnsitzgericht zuständig ist.

Aber selbst machen?? Die Entscheidung LG Frankenthal, Beschluss vom 28.06.2022 – 8 O 163/22 geht von einem Streitwert von 15.000 EUR bei einer unberechtigten Forderung von weniger als 1.000 EUR aus. Danach also zum Landgericht - irgendwo - und dann doch sicherheitshalber gleich in München klagen.
Super, danke für die Antwort.
Diese Streitwertsumme kann ich nicht nachvollziehen.
Landgericht hieße dann auch Anwaltszwang, was ich nicht nur aus finanziellen Gründen nervig finde.
Würde es zunächst beim Amtsgericht Hamburg probieren :D

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 1. Sep 2024, 11:28
von imker
welchen Wert hat die Beeinträchtigung durch die unzutreffende Eintragung für Dich - welche Nachteile erleidest Du und welche Vorteil hast Du, wenn der Eintrag verschwindet? Gleiche Überlegung für die Gläubigerin ...

google schreibt dazu:

Überwiegend wird vertreten, dass der Streitwert für ein Klageverfahren bei 10.000 € liegt (So etwa LG Frankfurt, Az. 2-27 O 430/12, OLG Düsseldorf, Az. I-15 U 196/04, mit ausführlicher Begründung: OLG München, Az. 5 U 2020/10).

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 1. Sep 2024, 14:10
von mullmark
imker hat geschrieben: 1. Sep 2024, 11:28 welchen Wert hat die Beeinträchtigung durch die unzutreffende Eintragung für Dich - welche Nachteile erleidest Du und welche Vorteil hast Du, wenn der Eintrag verschwindet? Gleiche Überlegung für die Gläubigerin ...

google schreibt dazu:

Überwiegend wird vertreten, dass der Streitwert für ein Klageverfahren bei 10.000 € liegt (So etwa LG Frankfurt, Az. 2-27 O 430/12, OLG Düsseldorf, Az. I-15 U 196/04, mit ausführlicher Begründung: OLG München, Az. 5 U 2020/10).
Welchen Wert? Sagen wir so, 2 Tage nach Eintragung hat sich die Bank xyz gemeldet und mir mitgeteilt, dass sie mir die Kreditkarte vorläufig aufgrund der Negativmeldung gesperrt hat. Na vielen Dank auch.
Und auch sonst ist das eine erhebliche Verschlechterung der Bonität.

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 18. Sep 2024, 14:33
von mullmark
Kleiner Nachtrag, wen es interessiert:

Antrag auf einstweilige Verfügung liegt beim Amtsgericht, darüber ist aber noch nicht entschieden worden.
ABER (!), die Schufa hat aufgrund meiner Online-Nachfrage hierzu von sich aus gelöscht! Haben mir das auch schriftlich bestätigt. Will heißen: Der Eintrag ist weg und netterweise ist der Score nochmal um 7 Punkte mitten im Quartal gestiegen. So etwas habe ich noch nicht erlebt. Die Schufa kann auch mal kundenfreundlich agieren....

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 18. Sep 2024, 19:16
von imker
Und wie hoch ist der Kostenvorschuß, den das Gericht sich wünscht?

Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Verfasst: 18. Sep 2024, 19:41
von mullmark
imker hat geschrieben: 18. Sep 2024, 19:16 Und wie hoch ist der Kostenvorschuß, den das Gericht sich wünscht?

Bei einstweiligen Verfügungen gibt es keinen Kostenvorschuss.
Ansonsten noch keine Rückmeldung, Antrag ist letzten Freitag dort eingegangen.