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Zweite Insolvenz

Verfasst: 25. Aug 2024, 15:36
von Codycutter
Hallo zusammen,
ich melde mich heute mit einem echt doofen Thema..

Ich habe durch die Coronazeit und ein negatives Erbe (Vater verstorben) erhebliche Schulden…

Ich habe bereits eine Privatinsolvenz durchlaufen die im Herbst 2018 beendet war. Nun habe ich ja die 10 Jahre Sperrfrist.
Allerdings kommen aktuell immer mehr Mahnungen, Inkasso, Vollstreckungen… dass mir das alles über den Kopf wächst.
Ich möchte mit meiner kleinen Familie wieder sorgenfreier Leben.

Ich weiß auch das eine zweite Insolvenz ein Armutszeugnis sind.

Meine Frage ist nun, was kann ich tun ? Muss ich die 10 Jahre abwarten ?
Ich habe gelesen das mein Insolvenzverfahren eröffnen kann, ohne Restschuldbefreiung um zumindest diese ganzen Vollstreckungen etc. Erstmal zu umgehen.
Ist das wirklich so ?

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 25. Aug 2024, 16:16
von robo
Ja - aber wozu soll das gut sein ohne anschliessende RSB ?

Ob mit oder ohne Inso-Verfahren wird Dir über kurz oder lang nur der nicht-pfändbare Teil Deines Einkommens bleiben (weil einer der Gläubiger eine Lohn- oder Kontopfändung durchsetzen wird).

Also richte Dich darauf ein, dass Ihr mit dem Einkommen auskommt - und sitz die Zeit noch ab, bis ein zweites Inso-Verfahren MIT RSB möglich ist.

Alles andere ist doch sinnfrei.

Und auf Gläubigerschreiben usw. einfach gar nicht mehr reagieren.
Wenn Mahn- und Vollstreckungsbescheide kommen: Kontrollieren und dann in den Ordner "Warteschlange" abheften, damit zu gegebener Zeit wenigstens schon mal alle Unterlagen geordnet sind.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 25. Aug 2024, 16:24
von Codycutter
Danke für die Antwort.
Ich hatte es so verstanden das man mich dann, ähnlich wie im „richtigen“ Verfahren, nicht mehr anschreiben darf etc.
Sprich auch keine Pfändungen usw. durchsetzen darfst.
Darum ging es nun hauptsächlich.
Ich muss schließlich noch 4 Jahre warten.

So wie du es mir rätst, kann man es natürlich machen. Mir würden von meinem Gehalt dann „nur“ 200 Euro fehlen. Damit kann ich noch leben.
Nur muss ich mich dann ja auch mit Gerichtsvollziehern etc. auseinandersetzen.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 25. Aug 2024, 17:45
von robo
Dass Gläubiger Dich anschreiben, kannst Du denen nicht verbieten, aber Du hast natürlich recht, dass die meisten es wohl unterlassen, wenn sie Kenntnis vom Insolvenzverfahren haben.

Auch richtig, dass MIT Inso-Verfahren keine Pfändungen mehr durchgesetzt werden dürfen - aber wo ist da der Unterschied, ob ein Insolvenzverwalter den pfändbaren Teil Deines Einkommens bekommt oder der Gläubiger, der zuerst kommt ?
Für Dich bleibt allemal nur noch der nichtpfändbare Teil Deines Einkommens.
Ja ... klar ... ein Arbeitgeber wird nicht amüsiert sein, wenn eine Lohnpfändung nach der anderen eintrudelt - aber damit bis Du vermutlich nicht der Einzige ...

Meines Wissens sind es übrigens 11 Jahre Sperrfrist.
Und das Inso-Verfahren dauert dann 5 Jahre (nicht 3, wie jetzt regulär).

Ein überschuldetes Erbe hätte man auch ausschlagen können.
Oder ein Nachlass-Insolvenzverfahren beantragen können.

Nachsatz: Eigentlich ist es ja auch ein bisschen "unfair" ... wenn Du pfändbares Einkommen hast und das lieber für Verfahrenskosten ausgibst (um Deine Ruhe zu haben), als damit Deine Schulden zurückzuzahlen.
Finde ich.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 25. Aug 2024, 21:29
von robo
60 Monate x 200,- € = 12.000,- €.
Wie hoch sind Deine Schulden ?
Wieviele Gläubiger hast Du ?

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 26. Aug 2024, 05:14
von Helpme
Meine Schuldenberatung hat mir gesagt, es sind 10 Jahre und das Zweite Verfahren dauert 3 Jahre da es eine RSB vor 2020 war. Aber da könnt ihr mich gerne korigieren.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 26. Aug 2024, 06:50
von Codycutter
robo hat geschrieben: 25. Aug 2024, 21:29 60 Monate x 200,- € = 12.000,- €.
Wie hoch sind Deine Schulden ?
Wieviele Gläubiger hast Du ?
Es sind knapp 65.000 Euro verteilt auf 8 Gläubiger.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 26. Aug 2024, 07:51
von imker
Wer hat welche Titel gegen Dich, aus denen er vollstreckt?
Hat Dein Vater Vermögen hinterlassen? Hast Du das ausgegeben?
Hast Du allein geerbt?
Hast Du noch Kontoauszüge von dem Konto Deines Vaters?
Wenn Du zu dem Thema eine Ausarbeitung haben wilst, musst Du mir per PN Deine E-Mail schicken. Die Lösung liegt in der Dürftigkeitseinrede und dem Nachweis, dass der Nachlass "dürftig" war und nichts mehr da ist sowie der Vermeidung von Titels gegen Dich - da muss die Einrede der beschränkten Erbenbhaftung geltend gemacht werden. Alles etwas tricky, aber aiuch ohne weitere Insolvenz lösbar.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 26. Aug 2024, 07:58
von Codycutter
Noch gibt es keine Vollstreckungen oder Ähnliches. Nur Mahnungen und Inkasso.
Mein Vater hatte Schulden. Das Erbe wurde nur von mir angenommen weil es hier um Dinge ging die einen sehr hohen emotionalen Wert ging.

Re: Zweite Insolvenz

Verfasst: 26. Aug 2024, 13:23
von Shopgirl
Die Infos sind nach wie vor etwas dürftig :)

Wie hoch ist der Teil des Erbes an den aktuellen Schulden? Wie viel von den 65.000 hast du geerbt?