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Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 18:47
von Elli
Hey meine Lieben, ich bin etwas verunsichert. Ich habe heute vom Gerichtsvollzieher eine zwei wöchige Frist zur Zahlung und bei nicht Zahlung einen Termin zur Vermögensauskunft. Nun bin unsicher. Eine Woche vor dem Termin beim Gerichtsvollzieher habe ich einen Termin zur Antragsstellung der Verbraucherinsolvenz beim meiner Schuldnerberatung. Wie verhält sich das? Das wird ja sicher eine Weile dauern bis der beim Gericht überhaupt bearbeitet wird. Ich gebe also zweimal die Vermögensauskunft ab? Oder gehe ich zu dem Termin beim Gerichtsvollzieher und sage, dass ich einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt habe? Ich stehe echt aufn Schlauch und das macht mich alles doch recht nervös. Gerade weil nach langer „Ruhe“ jetzt so viel kommt 🫣.

Dann eine Frage zum Auto. Die wurde hier sicher schon öfter gestellt. Ich habe gestern mal geschaut. Mein Auto würde bei Mobile noch mit knapp 11.000 Euro gehandelt. Irgendwie verabschiede ich mich auch schon von meinem Auto. Aber ich bin Schichtarbeiter und fahre jeden Tag 80km eine Stecke und Bus und Bahn sind gerade früh keine Alternative weil nichts fährt. Tags würde ein Weg mir Öffis über drei Stunden dauern.
Meine Panik ist nun, dass ich mich in der Arbeislosigkeit wiederfinde weil ich meine Dienste nicht mehr zuverlässig nach Dienstpaln leisten könnte.. 😣.

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 18:53
von lolazasa
Auto kannst du behalten.Wenn sie es in eine billigere Kiste umtauschen wollen Einspruch einlegen.

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 19:11
von Bernd111
lolazasa hat geschrieben: 15. Aug 2024, 18:53 Auto kannst du behalten.Wenn sie es in eine billigere Kiste umtauschen wollen Einspruch einlegen.
Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen bzw. beantworten. Wogegen sollte ein solcher Einspruch wirken?... Dass dem IV verboten wird, das 11k-teure Auto in ein günstigeres umzutauschen?

Erstmal muss geklärt werden, dass das Auto für die Arbeit unverzichtbar ist. Dies scheint hier womöglich der Fall zu sein. Im zweiten Schritt würde dann der Wert des Autos geschätzt. Dies für einen IV gerne von einem Fachhändler und dann auch schriftlich.
Wenn dann im dritten Schritt der IV der Meinung ist, dass auch ein günstigeres Auto für die Arbeit ausreicht, dann interessiert sich der IV naturgemäß für die Differenz, welche dann in die Masse wandert. Und eine Erhöhung der Masse ist nun mal dessen Job. Klar, der Schuldner kann diese Differenz natürlich auch aus seinem Unpfändbaren bezahlen, aber bei einem 11k-Auto würde das sehr viel werden.

In meinem Fall sollte ich ein schriftliches Kaufangebot samt Gutachten (auf meine Kosten) eines Fachhändlers einholen. Das Angebot betrug 3,5k. Damit ich das Auto behalten durfte (ich benötige dies erwiesenermaßen für die Arbeit), musste ich dem IV 500Euro aus meinem Unpfändbaren zahlen. Klar, jeder IV arbeitet dahingehend im Detail anders. Aber nur mal zur Orientierung.

Zur ersten Frage: du teilst dem Gerichtsvollzieher mit - das kannst du auch jetzt schon per Telefon machen - dass du einen Antrag auf Insolvenz stellen wirst. Wie er damit umgeht, kann dir ebenfalls niemand pauschal beantworten. Vielleicht sagt er: "Okay, ich lege den Fall drei Wochen zur Seite".

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 19:30
von tidus82
lolazasa hat geschrieben: 15. Aug 2024, 18:53 Auto kannst du behalten.Wenn sie es in eine billigere Kiste umtauschen wollen Einspruch einlegen.
Wie kommst du auf die Idee einen solchen Ratschlag zu geben?

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 20:16
von schwarzwaldbote
lolazasa hat geschrieben: 15. Aug 2024, 18:53 Auto kannst du behalten.Wenn sie es in eine billigere Kiste umtauschen wollen Einspruch einlegen.
Wieder einmal so ein schwachsinniger Ratschlag von dir.

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 20:55
von lolazasa
Du scheinst keine Praxis in solchen Sachen zu haben.

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 15. Aug 2024, 22:13
von Shopgirl
lolazasa hat geschrieben: 15. Aug 2024, 20:55 Du scheinst keine Praxis in solchen Sachen zu haben.
Das geben wir an dieser Stelle dann mal freudig zurück ;)

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 16. Aug 2024, 21:41
von Elli
Hey Bernd. Danke erstmal für deine ausführliche Antwort.
Das mit dem Auto wird interessant 🫣. Somal ich sehr darauf bedacht bin, dass sich wegen mangelnder Pflege und Service keine unliebsamen und vermeidbaren Überraschungen einstellen 🫣. Weil ich eben so extrem auf ein zuverlässiges Auto angewiesen bin. Ich denke wenn ein Auto in der Austauschpfändung heute „nur noch“ 3500 Euro kostet wird das seine Gründe haben. Nach hinten also ein teures Überraschungsei mit womöglich selben Ergebnis wie Auto weg. 🤷🏻‍♀️. Die Kristallkugel hat keiner… aber ich denke wohl so würde es kommen. Bei der jährlichen Km-Leistung 🫣.

Ich denke ich werde es wohl auf mich zukommen lassen müssen.
Aber: Hauptsache es geht voran und nach einem fiesen Schauer kommt auch wieder die Sonne raus 🙃.

Ich habe heute aber auch festgestellt, dann mein „Wärmekonto“ bei meinem örtlichen Heizöl Versorger ein Problem werden könnte. Das würde wohl als „Sparkonto“ gewertet. Das ist aber eigentlich wie meine „Warmmiete“ 🤷🏻‍♀️. Zweckgebunden zu Wärmeversorgung. Ich denke das wird ebenso interessant 😵‍💫.

Oh man. Ich fiebere diesem Termin entgegen! Diese ganze nebulöse wird sich dann hoffentlich wieder lösen. Derzeit ist vieles für mich hinter grauen Wolken.

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 17. Aug 2024, 09:55
von schwarzwaldbote
Schon in der Bibel steht:
"Wo Schatten ist, da ist auch Licht "
Also Kopf hoch. 😊

Re: Antrag Verbraucherinsolvenz

Verfasst: 28. Aug 2024, 11:13
von Elli
Der Antrag ist nun gestellt.
Wie lange dauerte es bei euch, bin ihr was gehört habt?
Ich hoffe das geht alles gut.