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Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 17:37
von Veronique
Hallo,

ich hatte ja schon mal erwähnt, dass ich durch Arbeitsunfähigkeit sehr hohe Schulden bei meiner ehemaligen Krankenkasse angehäuft habe. Nun treibt mich die Angst um, ob ich (völlig mittellos) zu einer Ersatzhaft verurteilt werden kann. Ist so etwas möglich? Ich weiß, dass man wegen bloßer Überschuldung nicht verknastet werden kann, schiebe aber Panik, ob mir da irgendwie ein Strick daraus gedreht werden kann.

Viele Grüße

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 18:13
von tidus82
Wenn du nichts hast, dann hast du nichts.
In Erzwingungshaft (wie es richtig heißt) wirst du - wenn überhaupt - nicht wegen den Schulden genommen, sondern wenn du die eidesstattliche Versicherung nicht abgibst

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 18:18
von Veronique
Danke für die Antwort!
Die Erzwingungshaft meinte ich allerdings nicht, sondern das hier:
https://www.google.com/search?client=fi ... eitsstrafe

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 18:56
von tidus82
Hast du denn eine Geldstrafe von einem Gericht aufgebrummt bekommen? Du hast etwas von der Krankenkasse geschrieben.

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 19:00
von Veronique
Bislang habe ich keine Geldstrafe von meiner ehemaligen KK bekommen.

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 19:05
von tidus82
Die Krankenkasse kann dir auch keine Geldstrafe aufdrücken - das ist dem Gericht vorbehalten.
Sie könnte Mahnungen und Zinen und so ein Spaß berechnen, aber nichts wofür du ins Gefängnis gehst. Versuch dich ein kleines bisschen zu entspannen :)

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 19:13
von Veronique
Puh, danke... Aber was ist, wenn die Krankenkasse vor Gericht geht? Es handelt sich immerhin um 100k nicht bezahlte Beiträge.

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 20:04
von tidus82
Die wird nicht vor Gericht gehen, weil die Krankenkasse ihre Zwangsvollstreckungsmassnahmen selbst einleiten kann ohne vorher ein Gericht zu fragen.
Schulden zu haben ist kein Verbrechen - egal wie viele Schulden es sind.

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 20:12
von Renegade
Wenn es deine eigenen sind, dann nicht, weshalb sollten sie vor Gericht gehen ?
Wenn Du Mitarbeiter hast/hattest und die AN-Anteile veruntreut hast, könnten sie. Die Frage ist aber, ob sie den Schaden noch vergrößern wollen, ohne selbst etwas davon zu haben. In dem Fall ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch die KK wahrscheinlicher.
Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe wirst du zu von einem Gericht x Tagessätzen zu y Euro verurteilt, weil du eine Straftat begangen hast. Das heisst, wenn du die Strafe zahlst, kommst du nicht ins Gefängnis, wenn du nicht zahlst, dann Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe der Tagessätze.

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Verfasst: 13. Jul 2024, 21:31
von Veronique
tidus82, vielen Dank für deine Worte! Damit lebt es sich um einiges entspannter!
Renegade, du meinst also, dass es nicht auf mich zutrifft, da es nur meine Schulden sind - oder sehe ich das falsch?

Danke nochmalfür eure Antworten!