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Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 13:50
von Veronique
Hallo, ich bin die Neue!
Ich stehe noch ganz am Anfang der Privatinsolvenz. Die ganze Sache macht mir unglaubliche Angst. Habe hohe Schulden bei meiner ehemaligen Krankenkasse. Leider bin ich (psychisch und körperlich) arbeitsunfähig, eine Bescheinigung muss ich noch holen. Meine Fragen:
Mein Ehemann ist doch von der Pfändung ausgeschlossen, oder? Gilt das auch für sein Auto (läuft auf ihn)?
Wir möchten ihn als gesetzlichen Betreuer einsetzen. Kann er dann ohne mich behördliche Gänge (Gericht oder alles, was da kommt) machen? Braucht er zusätzlich eine Vollmacht? Muss ich da was irgendwo herunterladen und ausfüllen? Hab eine extreme Sozialphobie und komme nicht aus der Wohnung.
Sorry für den naiven Post, aber ich vergehe hier vor Panik!
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 16:43
von robo
Wie kam es zu den Schulden bei der Krankenkasse ?
Gesetzliche oder private KK ?
Wenn Dein Ehemann nichts unterschrieben hat, hat er im Prinzip auch nichts mit Deinen Schulden zu tun.
Auch sein Auto nicht. Dabei kommt es aber nicht darauf an, auf wen das Auto "läuft", sondern nur darauf, wer es gekauft hat, wer im Kaufvertrag steht - war es denn mal Dein Auto ? Hast Du es gekauft ? Und jetzt läuft es auf Deinen Mann ?
Warum wollt Ihr einen "gesetzlichen Betreuer" ?
Das müßte ja ein Richter entscheiden.
Warum unterschreibst Du nicht einfach eine Vollmacht für ihn, wenn er etwas für Dich erledigt und eine Vollmacht braucht ?
Oder eine 'Generalvollmacht' (für immer und alles) ?
Aber wozu sollte das denn überhaupt nötig sein ?
Habt Ihr größere "Rechtsgeschäfte" vor ?
Wohnung/Haus/Auto verkaufen oder so was ?
Ich hoffe, Du kannst Dich wenigstens um einen Therapieplatz kümmern ?
Dass ist doch Nr. 1, dass Du wieder gesund wirst !
Das andere ist doch "nur" Geld, resp. Forderungen von einer KK, jedenfalls kein Grund für Panik.
Warst Du mal beruflich selbständig ? Kommen die Schulden daher ?
Wenn nicht, dann wird es vermutlich eine "Verbraucher-Insolvenz", dann brauchst Du eine Schuldnerberatung, zum Gericht muss man dann nicht gehen, aber es wäre schon gut, wenn Du selbst zu der Schuldnerberatung gehen könntest, evt. zusammen mit Deinem Mann ?
Gibt es bei Euch eine caritative Schuldnerberatung von der AWO, Caritas, Diakonie oder so ?
Die kosten kein Geld und haben meist viel Erfahrung, auch mit psychischen Problemen.
Viele Fragen, ich weiß - aber es ist gut, wenn Du diese Probleme anpackst und nicht einfach liegen läßt !
Viel Glück !!
Eins noch: Wo bist Du jetzt krankenversichert ? Gesetzlich oder privat ? Allein oder über Deinen Ehemann ?
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 18:20
von Veronique
Hallo und vielen Dank für deine Antwort!
Vor einem Jahr habe ich meinen Mann geheiratet, und seitdem bin ich bei ihm gesetzlich familienversichert.
Die Schulden kommen von meiner ehemaligen Krankenkasse, weil ich die Beiträge nicht bezahlen konnte. Ich habe denen immer schön brav mitgeteilt, dass ich über keinerlei Einkünfte verfüge, und als Dank haben sie mich auf den höchsten Betrag pro Monat hochgestuft.
Mein Mann hat das Auto selbst gekauft, da bin ich ganz außen vor.
Als gesetzlichen Betreuer möchte ich ihn haben, damit er Behördengänge tätigen kann. Muss man nicht vor Gericht erscheinen oder beim Insolvenzverwalter? Wir wollen da auf jeden Fall abgesichert sein. Nicht, dass es zu Problemen führt, wenn ich nicht anwesend sein kann. Oder reicht da eine Generalvollmacht?
Größere Geschäfte haben wir nicht vor, wir haben ja wenig genug.
Ich bin bei einem Psychiater in Behandlung, der Pillen verschreibt und Atteste ausstellt. Zur Therapie würde ich gern ins Krankenhaus, weiß aber nicht, ob sich das mit der Insolvenz verträgt oder ob ich beides gleichzeitig packe. Von ihm erhoffen wir uns auch ein Gutachten über Erwerbsunfähigkeit.
Beruflich selbständig war ich nie.
Wir haben eine nette Beraterin von der Stadt, die sogar Hausbesuche macht. Da haben wir in der Tat großes Glück gehabt.
Meine Angst rührt teilweise daher, irgendwelche Termine wahrnehmen zu müssen, teilweise ist sie auch einfach diffus. Ich frage mich, ob sie gerechtfertigt ist. Ich mache mich immer verrückter.
Noch einmal vielen Dank und liebe Grüße
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 19:25
von robo
Veronique hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 18:20
...
Die Schulden kommen von meiner ehemaligen Krankenkasse, weil ich die Beiträge nicht bezahlen konnte. Ich habe denen immer schön brav mitgeteilt, dass ich über keinerlei Einkünfte verfüge, und als Dank haben sie mich auf den höchsten Betrag pro Monat hochgestuft.
...
Das Übliche also ...
Eine 'Mitteilung' genügt der KK nicht, die sagen:
"Sie müssen ja Einkünfte haben, wovon leben Sie denn ? Wer zahlt die Brötchen ? Wer die Miete ?"
Aber jetzt im Nachhinein kann man vermutlich nichts mehr gegen die Forderung tun, deswegen ist der Weg per Insolvenzverfahren im Prinzip schon gut.
Allerdings sind die Krankenkassen dafür berüchtigt, Ihre Forderungen mit dem Zusatz "aus vbuH" ( = vorsätzlich begangene unerlaubter Handlung ) zum Insolvenzverfahren anzumelden. Und wenn Deine KK das macht und damit durchkommt, dann nützt Dir das Insolvenzverfahren nichts, denn dann bleiben Dir diese "Schulden" erhalten.
Das musst Du unbedingt mit der Schuldnerberatung besprechen !
Nein, wenn Du einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellst, musst Du deswegen nicht zum Gericht. Zum Insolvenzverwalter KÖNNTE sein, aber oft kommen die auch zum Hausbesuch - oder machen nur ein Telefongespräch ... das macht jeder Insolvenzverwalter wie er will.
Welche "Behördengänge" stehen denn an ?
Zur Therapie in eine Klinik ist doch erstmal eine gute Idee!
Im Insolvenzverfahren bist Du zwar verpflichtet, Dein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abzutreten, und wenn Du kein Einkommen hast, dann musst Du Dich darum bemühen, sprich: Dich um einen Job bewerben.
Aber so lange Du krankgeschrieben oder in einer Klinik bist, geht das ja nicht.
Mit der Schuldnerberaterin hast Du ja wirklich Glück !
Ich hoffe, dass ist keine "private", die Dir Geld von Dir haben will ?
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 21:33
von Veronique
Nein, die Beraterin ist von der Stadt und verlangt kein Geld, Gott sei Dank. Sie ist jetzt dabei, die Gläubiger anzuschreiben.
Oh je, der Zusatz („aus vbuH“) macht mir jetzt aber ordentlich Angst! Dann muss ich meine Schulden ja bis an mein Lebensende mit mir herumtragen… Wie schrecklich!
Aber immerhin ist es beruhigend, zu wissen, dass man nicht bei Gericht und Co. erscheinen muss. Und das Attest vom Arzt bzgl. Erwerbsunfähigkeit holen wir uns ja auch noch.
Vielen lieben Dank
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 21:57
von robo
Gegen diesen Zusatz aus "vbuH" kann man sich wehren !
Das wird Deine Beraterin wissen und Dir ggf. dabei helfen.
Mach Dich deswegen jetzt nicht verrückt - aber behalte es im Hinterkopf.
Wenn Du später irgendwo in den Inso-Unterlagen etwas davon siehst, dann musst Du aufpassen!
Aber gut, dass Du nicht selbständig warst, bei den Selbständigen sind die Krankenkasse m.W. gern dabei mit "vbuH".
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 2. Jul 2024, 22:44
von Veronique
Ich weiß gar nicht, wie ich mich bedanken kann bei all den Hilfestellungen!
Wo könnte ich mich denn beschweren, sollte es soweit kommen?
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 3. Jul 2024, 08:32
von imker
... Wenn die eigenen KK-Beiträge nicht gezahlt wurden, dann würde ich mir nicht so große Sorgen machen. Wenn die KK-Beiträge von und für Mitarbeiter(n) nicht gezahlt wurden, rate ich dazu, drei Jahre zu warten - dann sind meist Schadensersatzansprüche verjährt und nur die durch den Beitragbescheid titulierten Ansprüche stellen Insolvenzforderungen dar.
Also ruhig bleiben und sich mal melden, wenn es unverständlich oder bedrohlich wird.
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 3. Jul 2024, 13:18
von Veronique
Es geht ja nicht um Mitarbeiter, sondern um mich selbst
Heißt das, ich soll mit der Insolvenz noch drei Jahre warten? Sorry für die doofe Frage...
Und an wen kann ich mich bei "vbuH" wenden?
Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?
Verfasst: 3. Jul 2024, 15:41
von Veronique
PS: Und kann mein Mann unter den Umständen mit belangt werden? Bitte seid mir nicht böse, ich vergehe gerade vor Panik.