Seite 1 von 1

Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 14:32
von Dio B.
Hallo,
es gilt ja dass man mit dem P-Konto maximal rund 1100 Euro pro Moant EInkommen auf sein Konto erhalten darf ohne dass es gepfändet wird.
Aber wie sieht es beim besuch des Gerichtsvollziehers aus, insbesondere hinsichtlich Taschenpfändung?

Wäre es da nicht bspw. Denkbar dass ich mir mein pfändungsfreies Geld vom Konto abhebe (weil ich Banken nicht traue) und wenn der Gerichtsvollzieher kommt, nimmt der mir das pfändungsfreie Geld einfach ab?

Leider habe ich bisher noch kein gesetz gefunden, das sowas verhindert.
Werde ich damit dann nicht indirekt gezwungen, jegliches Geld auf dem Konto zu lassen; obwohl es pfändungsfrei ist und ich (angeblich) damit tun kann was ich will?

Oder verstehe ich hier was falsch?
gibt es da irgendwie einen Schutz, damit der Gerichtsvollzieher mir mein vom Konto abgehobenes, pfändungsfreies Geld nicht einfach stiehlt und dem Gläubiger schenkt?

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 15:31
von insolaner
eigentlich ein interessantes Thema, aber auf so einer:
Dio B. hat geschrieben: 23. Jun 2019, 14:32damit der Gerichtsvollzieher mir mein vom Konto abgehobenes, pfändungsfreies Geld nicht einfach stiehlt und dem Gläubiger schenkt?
Basis macht eine Diskussion wohl wenig Sinn...

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 15:56
von Dio B.
Wozu gibt es Freibeträge wenn hintenrum diese doch umgangen werden können?

Da brauchts keine Basis dazu, ist das dann ein offensichtlicher Fehler im System

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 17:26
von Ruhrpottmensch
Ich sach ja... Persilschein... :roll:
Dio B. hat geschrieben: 23. Jun 2019, 14:32 Leider habe ich bisher noch kein gesetz gefunden, das sowas verhindert.
Werde ich damit dann nicht indirekt gezwungen, jegliches Geld auf dem Konto zu lassen; obwohl es pfändungsfrei ist und ich (angeblich) damit tun kann was ich will?
Ach Diochen/denschchen... :roll:
Richtig... Du hast 1133 Euro Pfändungsfreigrenze auf dem P-Konto...
Und zwar schlicht und ergreifend, damit Du nicht auf der Straße landest!
Anders gesagt, es soll verhindern das Dir Geld für lebenswichtige Dinge gepfändet werden kann.
Du kannst natürlich Miete, Lebensmittel und andere wichtigen Verpflichtungen auch mit Bargeld bezahlen. Dein gutes Recht...

Aber genauso ist es das gute Recht eines GV "Barvermögen" einzuziehen. Woher das kommt, ist erstmal egal. Steht auf den Scheinen etwa drauf "Sozialleistungen Juni 2019 für Herrn Dio/Densch"?! Nein... Somit kann der GV nicht wissen aus welchen Quellen das Bargeld stammt...

Man könnte es sicherlich nachweisen und in irgendeiner Form abwenden, aber...
Dio B. hat geschrieben: 23. Jun 2019, 14:32 gibt es da irgendwie einen Schutz, damit der Gerichtsvollzieher mir mein vom Konto abgehobenes, pfändungsfreies Geld nicht einfach stiehlt und dem Gläubiger schenkt?
...vielleicht solltest Du echt mal aus der Sonne raus und Deine grundsätzliche Einstellung überdenken.
Doch da ich annehme, dass auch dieser Ratschlag wie ein laues Sommerlüftchen an Dir vorbei geht... Werde ich jetzt den Rest meines Wochenendes noch genießen und mal wieder Kopfschütteln abwinken, was es doch für "seltsame" Menschen mit noch viel seltsameren Einstellungen gibt... :roll:

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 17:33
von Dio B.
Es tut mir Leid, aber ich nenne sowas Diebstahl(!) wenn einem Geld gestohlen wird, das einem aufgrund der Pfändungsgrenzen eigentlich zusteht.

Einerseits heißt es überall, man soll am Besten am Ersten eines Monats alles Geld vom Konto holen.
Tja, und dann kann der Herr Gerichtsvollzieher kommen und einem sprichwörtlich jegliches Essensgeld abnehmen.
Deutshcland und seine gesetze, scheinheilig nahc vorne (Das Existenzminimum muss gesichert sein, Pfändungsgrenzen, etc.) aber hinterfotzig nach hinten (Taschenpfändung, bis zu 100% hartz 4 Sanktion und Co.)

Diese Löfte und Winde lasse ich gerne an mir vorbeiziehen, denn in meinen Augen ist das shclicht und ergreifend legalisierter Diebstahl! -.-

Ich verstehe eher eure Einstellung nicht, wenn euch das frisch abgehobene Essensgeld für den Monat gestohlen wird, ihr deshalb sprichwörtlich nix zu fressen habt für den Monat und aber dem Herrn Gerichtsvollzieher noch dankend die Füße küsst...

Ich werde sowas nie verstehen, tut mir Leid.

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 17:58
von Ruhrpottmensch
Da kann man aber auch nicht die Finger still halten... :roll: :twisted: :mrgreen:

Werter Kollege...

Das liegt vielleicht daran, dass sich hier die meisten durchaus bewußt sind, das Schulden nicht einfach vom Himmel fallen und einem armen Dio/Densch aus aller Heiterkeit einfach mal so treffen (So stellst Du es ein bisschen dar!).

Zudem wissen hier eigentlich alle, dass eine Inso/Gläubigerbriefe/Gerichtsvollzieher/Pfändungen kein Zuckerschlecken ist/sind und man alles mögliche dafür tun kann um -wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist- so "gut wie möglich" da wieder raus zu kommen (Mit einem blauen Auge und einer Erfahrung reicher vielleicht?!). Und ja, den meisten ist auch bewußt dass es ein ganz schönes Stückchen Arbeit ist...

Du hingegen scheinst wie am Stammtisch nur immer "aufs System" zu schimpfen, allen anderen die Schuld zu geben und versuchst Dich ständig mit irgendwelchen -tschuldigung- hinterfotzigen Möglichkeiten aus der Affäre zu ziehen...
Schon mal daran gedacht, dass Sanktionen und sogar Schulden bei einer Bank irgendeinen Auslöser haben?! Oh... Und meisten sitzt der Auslöser vorm Bildschirm und gibt hier seine verqueren Ansichten preis... :roll:

Ganz ehrlich?! Wenn das alles doch sooo ein schlimmes System ist, dann sollte Dich gleich morgen der erste Weg wohl direkt zum Amt führen, bei dem Du direkt auf Deine Leistungen verzichtest und ab sofort nur noch von Luft & Liebe leben kannst...
Leider wird das Deine Gläubiger herzlich wenig interessieren. Denn die scheinen zu wissen woher die Schulden kommen... Nämlich von Dir! Und sie werden weiterhin versuchen, an ihr Geld zu kommen das Du scheinbar ohne Sinn & Verstand ausgegeben hast...

So... Küsschen aufs Nüsschen... Ich wünsche Dir weiter Erfolg. Mit Sicherheit aber keinen guten Erfolg... :roll:

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 20:50
von caffery
Ich erlaube mir mal, die mir hier wesentlich erscheinenden drei Punkte in aller gebotenen Kürze zusammenzufassen:

Erstens die Frage:
Dio B. hat geschrieben: 23. Jun 2019, 14:32 gibt es da irgendwie einen Schutz, damit der Gerichtsvollzieher mir mein vom Konto abgehobenes, pfändungsfreies Geld nicht einfach stiehlt und dem Gläubiger schenkt?
§ 811 ZPO

Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

8. bei Personen, die wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b dieses Gesetzes oder der in § 54 Abs. 3 bis 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bezeichneten Art oder laufende Kindergeldleistungen beziehen, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht;

Zweitens der Sinn:

Dem Leser eine schlüssige Definition des Prototyps eines unredlichen Schuldners (analog § 1 Satz 2 InsO) zu präsentieren ist (mal wieder) prachtvoll geglückt.

Drittens das Ende:

Thema durch - Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben.

Re: Welche Freibeträge gibt es bei der Taschenpfändung?

Verfasst: 23. Jun 2019, 20:53
von Shopgirl
Dio B. hat geschrieben: 23. Jun 2019, 17:33 Es tut mir Leid, aber ich nenne sowas Diebstahl(!) wenn einem Geld gestohlen wird, das einem aufgrund der Pfändungsgrenzen eigentlich zusteht.
Wie nennst du das denn, wenn es erst zu einem GV-Besucht kommt, weil man seine Schulden nicht bezahlt?

Du suchst hier händeringend in jedem Thread irgendwelche Schlupflöcher, um Geld in Sicherheit zu bringen (Internetbanken im Ausland ... )
Das Forum hier soll nicht beim besch*** helfen. Das ist dir klar, oder?