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Fragen

Verfasst: 5. Jun 2024, 15:53
von KaMaZa
Der Termin bei der Schuldnerberatung steht bald an und ich habe sehr große Angst vor der Insolvenz.

Ich weiss nicht ob ich das psychisch aushalten werde. Meine kompletten Gedanken kreisen ständig um das Thema Geld.

Ich hab das Gefühl, dass ich nir noch für die Schulden arbeite und dabei wird es immer schlimmer.

Bitte berichtet mir wie es euch in der Inso geht? Habt ihr jetzt weniger Geld zur Verfügung oder mehr? Wie stark seid ihr eingeschränkt???

Ich zahle sehr viel an Raten. Weit mehr als pfändbar wäre wobei ich es mit der Kontopfändung und Lohnpfändung noch immer nicht ganz verstanden hab.

Re: Fragen

Verfasst: 5. Jun 2024, 16:07
von schwarzwaldbote
Hallo,

das hattest du doch schon alles gefragt, und auch sehr viele gute Antworten bekommen.
Geh doch ersteinmal zur Schuldnerberatung, da kannst du all deine Fragen nochmal stellen.
Dir wird es in der Inso bedeutend besser gehen wie im Moment. Also Kopf hoch !

Re: Fragen

Verfasst: 5. Jun 2024, 16:48
von Darnox
Aktuell bin ich bei dem Punkt, dass meine Schuldnerberaterin den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführt. Ich bin also noch nicht in der Insolvenz. Aber aktuell geht es mir recht gut damit, weil ich weiß, dass etwas getan wird.
Die meisten Gedanken und Sorgen hab ich mir gemacht, bevor ich das erste Mal bei der Schuldnerberatung war und bevor ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen habe. Nachdem das aber erledigt war, lebe ich aktuell recht entspannt. Ab und zu kommt noch ein Brief von einer Bank, aber die täglichen Anrufe haben aufgehört. Durch 2 Unterhaltsverpflichtungen habe ich fast mein gesamtes Gehalt monatlich zur Verfügung. Also auch da kaum Einschränkungen und endlich ein Konto, das dauerhaft im "Plus" geführt wird.
Sobald die Privatinsolvenz dann beantragt und eröffnet wird, werde ich noch 3 Jahre in diesem Status durchhalten und danach hoffentlich endlich finanziell neu durchstarten. Darauf blicke ich sehr positiv.

Ich kann also nur zusammenfassen: So schlimm ist das alles gar nicht. Kopf hoch!

Re: Fragen

Verfasst: 5. Jun 2024, 20:05
von Nie_mehr_Schulden
Sobald du in der Obhut deiner Schuldenberatung bist, da bist du schon in sicherem Gewässer und das allgemeine Wohlbefinden steigt. Wenn die Privatinsolvenz durchgeführt wird, dann hat alles seine Struktur und du musst dir keine Gedanken mehr machen um Mahnschreiben oder ähnliches. Es wird dir nur abgezogen, was das Gesetz vorsieht und danach kannst du dein Leben und dein Konsumverhalten ausrichten. Mache dir nicht so viele Gedanken, alles wird gut und ab jetzt geht es aufwärts......!

Re: Fragen

Verfasst: 6. Jun 2024, 21:32
von mischa1981
Also ich hab meine Inso mittlerweile hinter mir und RSB wurde mir vor knapp einem Monat erteilt.
Ich kenne sowas von wegen überschuldet sein, nicht mehr schlafen können oder schweißgebadet aufwachen vor Angst.
Geh jetzt mal zu deinem Termin und du wirst schnell merken, die wollen nichts anderes als dir helfen und analysieren, ob man eine außergerichtliche Einigung machen kann oder ob das gar nicht infrage kommt. Um überhaupt in die Privatinsolvenz zu kommen muss bei jedem Gläubiger erstmal eine Außergerichtliche Einigung versucht werden, in meinem Fall war mein Verdienst so gering, dass wir nur einen Nullplan anbieten konnten. Wurde natürlich abgelehnt aber das ist Voraussetzung für ein gerichtliches Verfahren.

Also keine Angst haben, nimmt eine Übersicht mit mit all deinen bisherigen Verpflichtungen und deren Höhe. Dann schauen sie was sie für dich tun können. Bis du in Insolvenz kannst vergehen ohnehin ein paar Monate, so schnell geht das nicht.

Re: Fragen

Verfasst: 9. Jun 2024, 09:50
von Schaapi
Bei PI welche Pfändungsgrenzen gelten da eigentlich, die von der Lohn oder kontopfändung?
Die sind ja meine ich unterschiedlich hoch.

Re: Fragen

Verfasst: 9. Jun 2024, 11:08
von Nie_mehr_Schulden
Wenn es eine Gehaltspfändung gibt, dann gilt die zuerst. In der Insolvenz kannst du einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, dass nicht nochmal das Konto gepfändet wird, da bereits das Gehalt gepfändet wurde. Stellst du diesen Antrag nicht, dann kann noch zusätzlich vom Konto gepfändet werden.

Aber um deine Frage eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich gelten beide Pfändungsgrenzen.

Hier ist ein Beispiel: https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Natürlich müsste man den Empfänger austauschen, falls du nicht in Köln lebst. :-)