Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch
Verfasst: 22. Jun 2019, 17:35
Wie der Titel naheleg, habe ich Schulden.
Ursprünglich gings um Schulden bei der Bank, mittlerweile habe ich es da mit einem inkasso zu tun (ob das Inkasso die Bank nur vertritt oder slebst die Shculden aufgekauft hat, müsste ich nochmal nachgucken)
Jedenfalls kam nach dem üblichen Mahnen und Fristsetzen irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich vollumfänglich widersprochen habe (halte sowohl die eigentliche Forderung als auch die Inkasso, Anwalt und Co. Gebühren für nicht ganz so korrekt).
jedenfalls kam Ewigkeiten nach dem Widerspruch ein Schreiben dass das Ganze ans örtliche Amtsgericht abgegeben worden ist.
Heute hatte ich nun per förmlicher Zustellung mit Datum von gestern einen dicken Brief im Briefkasten vom örtlichen Amtsgericht.
Auf dem ersten Blatt steht:
"In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung
Sehr geehrter Herr ...,
beachtrn Sie bitte die diesem Schreiben beigefügte Anspruchsbegründung sowie die beglaubigte Abschrift der Verfügung des Gerichts..."
Dann etwas gerede dass ich keine Originale schicken soll, immer geschäftszeichen angeben soll, mir zu erstellende Mehrfertigungen in Rehcnung gestellt werden, etc.
"Mit freundlichen Grüßen,
Auf Anordnung
..., Justizobersekretärin"
Auf der nächsten Seite steht dann
"Verfügung In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung
I. Aufforderungen, Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schrifltiches Vorverfahren durchgeführt.
2.Hinweise an klagende Partei:
(sinngemäß) Wenn beklagte Partei Verteidigungsanzeigr nicht form und fristgerecht macht, kann Versäumnisurteil ergehen
3. An die beklagte Partei ergehen... folgende Aufforderungen:
3.1.Die beklagte Partei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung shcrifltich anzuzeigen.
Hinweis: Widerspruch gegen Mahnbescheid oder sonstige bisherige Erklärungen gelten noch nicht als Verteidigungsanzeige.
Belehrungen:
Frist kann nicht verlängert werden und ist nur dann gewahrt, wenn die Anzeige innerhalb der Frist bei gericht eingeht. geht sie nicht ein, kann es zum Velrust des Prozesses kommen.Gericht kann dann Versäumnisurteil erlassen; säumige Partei hat dann Gerichtskosten und Co. zu tragen.Aus dem Versäumnisurteil kann dann die Zwangsvollstreckungbetrieben werden.
Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlungdem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.
3.2. Sie hat sich auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."
Dann noch Belehrungen dass die Frist unbedingt einzuhalten ist und man wgeen Fristversäumnis den Prozess verlieren kann.
Dann sind da noch 2 zusammengetackerte Stapel Papier dabei, offenbar Schreiben des Inkasso ans Gericht.
Sind beide identisch, bis auf eine Anlage die nur bei einem dabei ist.
Das ohne Anlage hat "Abschrift" draufgestempelt, das mit Anlage dabei hat "beglaubigte Abschrift" draufgestempelt.
In beiden Steht:
"In Sachen Inkassoname ./. MeinName
zahle ich weitere Gerichtskosten von 222,50 Euro ein und beantrage,
die Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht ... abzugeben.
Dort werde ich beantragen, die beklagtenseite zu verurteilen, an die Klägerin ... Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.2.2017 zu zahlen.
Im Übrigen
nehme ich die Klage zurück und beantrage, der Beklagtenseite gemäß ... auch insoweit die kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich,
gegen die Beklagte im Falle der .., ein Versäumnisurteil zu erlassen;
gegen die Beklagtenseite im Falle der ... ein Annerkennt- oder Anerkenntnis-Teil-Urteil zu erlassen."
Nächste Seite steht:
"Abschließend beantrage ich, der Klägerin eine Kurzausfertigung mit Vollstreckungsklausel zu erteilen.
Begründung:"
Und dann folgt die ganz Lebensgeschichte, auch wie die Bank mir das wegen Nichtzahlung gekündigt hat, erst das Inkasso mit dem Beitreiben beschäftigt hat, irgendwann das ans inkasso vekrauft hat, etc.
Die oben erwähnte Anlage, die nur bei einer der 2 Schrieben dabei ist, ist die Kündigung der Bank von damals.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nun bin ich gerade masslos überfordert, was das Alles bedeutet.
Offensichtlich ist, dass ich innerhalb von 2 Wochen Verteidigungsabsicht mitteilen muss sonst werde ich automatisch verurteilt.
Aber was heißen diese Dinge im Detail?
Ist das nun schon das richtige Gerichtsverfahren?
Oder was ist dieses komische Vorverfahren?
Ich blicke da nicht durch, wie läuft sowas ab?
Und was bedeuten diese Schreiben heir nun für mich?
Kommt irgendwann der punkt, wo ich ein paas Wochen zeit habe, um meine eigene Gegendarstellung abzugeben wieso und weshalb ich die Forderungen für falsch halte?
Bzw. mir einen Anwalt suchen und der das für mich regeln kann?
Müsste ich hierfür Beratungshilfe bekommen können?
Weil ich selbst blicke ehrlich gesagt gar nicht durch, was hier gerade passiert, wie so ein Verfahren abläuft, wann wie Fristen sind, was in welcher Reihenfolge passiert, wann mein Moment zur Gegendarstellung ist, wie ich mich überhaupt form- und sosntwas-gerecht wehre, etc.
Hätte ich da eventuell Anspruch auf Beratungshilfe?
Ursprünglich gings um Schulden bei der Bank, mittlerweile habe ich es da mit einem inkasso zu tun (ob das Inkasso die Bank nur vertritt oder slebst die Shculden aufgekauft hat, müsste ich nochmal nachgucken)
Jedenfalls kam nach dem üblichen Mahnen und Fristsetzen irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich vollumfänglich widersprochen habe (halte sowohl die eigentliche Forderung als auch die Inkasso, Anwalt und Co. Gebühren für nicht ganz so korrekt).
jedenfalls kam Ewigkeiten nach dem Widerspruch ein Schreiben dass das Ganze ans örtliche Amtsgericht abgegeben worden ist.
Heute hatte ich nun per förmlicher Zustellung mit Datum von gestern einen dicken Brief im Briefkasten vom örtlichen Amtsgericht.
Auf dem ersten Blatt steht:
"In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung
Sehr geehrter Herr ...,
beachtrn Sie bitte die diesem Schreiben beigefügte Anspruchsbegründung sowie die beglaubigte Abschrift der Verfügung des Gerichts..."
Dann etwas gerede dass ich keine Originale schicken soll, immer geschäftszeichen angeben soll, mir zu erstellende Mehrfertigungen in Rehcnung gestellt werden, etc.
"Mit freundlichen Grüßen,
Auf Anordnung
..., Justizobersekretärin"
Auf der nächsten Seite steht dann
"Verfügung In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung
I. Aufforderungen, Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schrifltiches Vorverfahren durchgeführt.
2.Hinweise an klagende Partei:
(sinngemäß) Wenn beklagte Partei Verteidigungsanzeigr nicht form und fristgerecht macht, kann Versäumnisurteil ergehen
3. An die beklagte Partei ergehen... folgende Aufforderungen:
3.1.Die beklagte Partei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung shcrifltich anzuzeigen.
Hinweis: Widerspruch gegen Mahnbescheid oder sonstige bisherige Erklärungen gelten noch nicht als Verteidigungsanzeige.
Belehrungen:
Frist kann nicht verlängert werden und ist nur dann gewahrt, wenn die Anzeige innerhalb der Frist bei gericht eingeht. geht sie nicht ein, kann es zum Velrust des Prozesses kommen.Gericht kann dann Versäumnisurteil erlassen; säumige Partei hat dann Gerichtskosten und Co. zu tragen.Aus dem Versäumnisurteil kann dann die Zwangsvollstreckungbetrieben werden.
Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlungdem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.
3.2. Sie hat sich auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."
Dann noch Belehrungen dass die Frist unbedingt einzuhalten ist und man wgeen Fristversäumnis den Prozess verlieren kann.
Dann sind da noch 2 zusammengetackerte Stapel Papier dabei, offenbar Schreiben des Inkasso ans Gericht.
Sind beide identisch, bis auf eine Anlage die nur bei einem dabei ist.
Das ohne Anlage hat "Abschrift" draufgestempelt, das mit Anlage dabei hat "beglaubigte Abschrift" draufgestempelt.
In beiden Steht:
"In Sachen Inkassoname ./. MeinName
zahle ich weitere Gerichtskosten von 222,50 Euro ein und beantrage,
die Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht ... abzugeben.
Dort werde ich beantragen, die beklagtenseite zu verurteilen, an die Klägerin ... Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.2.2017 zu zahlen.
Im Übrigen
nehme ich die Klage zurück und beantrage, der Beklagtenseite gemäß ... auch insoweit die kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich,
gegen die Beklagte im Falle der .., ein Versäumnisurteil zu erlassen;
gegen die Beklagtenseite im Falle der ... ein Annerkennt- oder Anerkenntnis-Teil-Urteil zu erlassen."
Nächste Seite steht:
"Abschließend beantrage ich, der Klägerin eine Kurzausfertigung mit Vollstreckungsklausel zu erteilen.
Begründung:"
Und dann folgt die ganz Lebensgeschichte, auch wie die Bank mir das wegen Nichtzahlung gekündigt hat, erst das Inkasso mit dem Beitreiben beschäftigt hat, irgendwann das ans inkasso vekrauft hat, etc.
Die oben erwähnte Anlage, die nur bei einer der 2 Schrieben dabei ist, ist die Kündigung der Bank von damals.
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Nun bin ich gerade masslos überfordert, was das Alles bedeutet.
Offensichtlich ist, dass ich innerhalb von 2 Wochen Verteidigungsabsicht mitteilen muss sonst werde ich automatisch verurteilt.
Aber was heißen diese Dinge im Detail?
Ist das nun schon das richtige Gerichtsverfahren?
Oder was ist dieses komische Vorverfahren?
Ich blicke da nicht durch, wie läuft sowas ab?
Und was bedeuten diese Schreiben heir nun für mich?
Kommt irgendwann der punkt, wo ich ein paas Wochen zeit habe, um meine eigene Gegendarstellung abzugeben wieso und weshalb ich die Forderungen für falsch halte?
Bzw. mir einen Anwalt suchen und der das für mich regeln kann?
Müsste ich hierfür Beratungshilfe bekommen können?
Weil ich selbst blicke ehrlich gesagt gar nicht durch, was hier gerade passiert, wie so ein Verfahren abläuft, wann wie Fristen sind, was in welcher Reihenfolge passiert, wann mein Moment zur Gegendarstellung ist, wie ich mich überhaupt form- und sosntwas-gerecht wehre, etc.
Hätte ich da eventuell Anspruch auf Beratungshilfe?