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PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 14:54
von Renegade
Hallo zusammen,

ich lese schon einige Zeit mit, habe jetzt aber doch eine Frage:
Schulden stammen überwiegend aus einer lange zurückliegenden (über 20 Jahre) Selbstständigkeit. Teilweise sind die VBs verjährt(> 30 Jahre). Problem ist aktuell: das Finanzamt. Kontopfändung seit März, in den Verhandlungen komme ich nicht wirklich weiter. Es sind 11.000 Euro Steuerschulden und 32.000 Euro Säumniszuschläge. Keine Lohnsteuer. Der Rest ist überschaubar, unter 19 Gläubiger.

ABER: eine Forderung der AOK :Sozialversicherungsbeiträge. Wir hatten uns auf einen Vergleich geeinigt, der teilweise auch bezahlt ist, Restsumme 1700 Euro, wovon auch ein Teil Säumniszuschläge sind. Kann jetzt natürlich nicht mehr bedient werden.
Muss ich deswegen jetzt in die Regelinsolvenz ?
Oder kann ich doch ins Privatinsolvenzverfahren ? Wenn es um RI geht, wird ja jede Schuldnerberatungsstelle abwinken :-(. Ist hier eh schwierig, eine kostenlose zu finden, auch über eure Suchfunktion wird mir nichts angezeigt.
Danke für eure Hilfe

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 14:57
von tidus82
Sind es Sozialversicherungsbeiträge von deinen ehemaligen Angestellten? Oder deine eigenen?
Darauf kommt es nämlich an :-)

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 15:08
von Renegade
Hallo Tidus82,

leider nicht meine eigenen :-(. Es ist aber möglich, dass es "nur" die Arbeitgeberanteile sind.

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 15:46
von tidus82
Ich bin mir nicht sicher ob das einen Unterschied macht - ich meine nicht. Vielleicht weiß ja ein Praktiker mehr - warten wir mal ab :)

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 17:04
von robo
Na ja, der Unterschied ist m.W., dass die GKV bei nicht gezahlten AN-Anteilen ziemlich sicher "vbuH" anmelden. Aber dagegen kann man sich ja im Fall des Falles wehren.

Warum willst Du denn überhaupt "PI" anmelden ?
Hast Du etwas anzubieten ?
Hoffst Du auf einen erfolgreichen AEV ?
(soll es ja nicht so oft geben)

Ich finde, "RI" ist doch viel besser, Du kannst Deinen Antrag morgen ... naja, Freitag, persönlich bei Deinem Inso-Gericht abgeben und musst nicht auf freie Kapazitäten bei einer Schuldnerberatung hoffen.

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 17:32
von robo
Und wenn das Gericht meint, "neee, RI iss nich", dann wird es Dir das schon mitteilen und Du kannst Dich immer noch in die Warteliste einer caritativen SB einreihen ... oder einen Anwalt oä bezahlen.

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 18:05
von Renegade
Hallo Robo,

PI einfach deshalb, weil ich dann Hilfe von einer Schuldnerberatungsstelle hätte. Mir wäre ein professioneller Blick einfach wichtig gewesen, gerade auf "verjährt/verwirkt". Soll das alles mit in die Tabelle ?

Ja, ich habe pfändbares Einkommen und bekomme einen unbefristeten Vertrag . Nur die Probezeit muss überstanden werden. FA wäre einer Zustimmung zu einem AEV nicht abgeneigt, aber ich weiss nicht, ob ich das will. Mit einem Verfahren hätte ich -gefühlt- mehr Rechtssicherheit.
Der RI-Antrag umfasst 32 (!) Seiten. Okay , ich hab mich vor 3 Jahren durch ein Nachlassinsolvenzverfahren alleine durchgekämpft, irgendwie werde ich den Antrag dann auch hinbekommen, wahrscheinlich mit tausend Fragen hier ;-).
Also das Gericht könnte den Antrag auch ablehnen ?

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 18:36
von robo
Ja, Du solltest ALLE Deine Gläubiger in Deine Liste aufnehmen
(wäre für einen RI-Antrag ja auch nur gut, wenn Du es auf mindestens 20 bringst ...),
auch alle die, von denen Du nicht sicher bist, ob Deine Schulden dort nicht inzwischen vielleicht verwirkt oder verjährt sind. Das entscheidet dann später sowieso der Insolvenzverwalter.

In die "Tabelle" schaffen es dann eh nur Gläubiger/Schulden, die die Prüfung des IV 'bestehen'.
Möglicherweise sind Deine Schulden gem. "Tabelle" dann deutlich reduziert.
Aber die RSB gilt im Fall des Falles jedenfalls für alle!
(ausser für die mit "vbuH").

Ja, das Gericht könnte Deinen RI-Antrag ablehnen, wenn es meint, Du erfüllst die Voraussetzungen dafür nicht (s. InsO § 304: "überschaubar" ... "weniger als 20 Gläubiger" ... usw).
Oder es teilt Dir mir, was ggf. fehlt.

Wenn Du es alleine machst, dann solltest Du den Antrag auf RSB dazu nicht vergessen.
Aber darauf würde Dich das Gericht vermutlich ggf hinweisen.

Ja, ich würde an Deiner Stelle (gerade wg des FA) auch ein Inso-Verfahren bevorzugen ...
egal, ob RI oder PI.
Aus genau diesem Grund: Rechtssicherheit.
Und drei Jahre gehen so schnell um.

Ich habe schon erlebt, dass ein neuer Sachbearbeiter im FA gesagt (und geschrieben!) hat:
"Da ist leider ein Fehler passiert ... " - natürlich zu Ungunsten des Schuldners, nicht andersrum.

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 19:24
von Graf Wadula
Da gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, müssen/können Sie einen Regelinsolvenzantrag stellen. Sie haben es eh nicht zu entscheiden, ob eine Forderung verjährt ist. Sie sollten selbst die zweifelhaften Forderungen mit angeben.

Re: PI oder RI

Verfasst: 29. Mai 2024, 20:34
von Renegade
Hallo Robo, hallo Graf Wadula,

danke für die Rückmeldungen.
Vielleicht schaffe ich es mit den verjährten Forderungen ja auf 19 Gläubiger.
Ich habe mir den Antrag angesehen und habe gleich noch drei Fragen:
Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten: Stellt man den üblicherweise ? Und welche Konsequenz hat das ? Ich dachte, die Verfahrenskosten werden vorrangig aus der Masse bezahlt..

Sie wollen, was den Betrieb angeht, Daten aus dem Jahr vor Insolvenzeröffnung, aber der Betrieb existiert doch schon seit 2001 nicht mehr, soll ich das dann überhaupt ausfüllen ?

Die Anlage Mobiliar: ich denke mal, die wird in beiden Verfahren ziemlich gleich sein, muss man die ausfüllen, auch wenn nichts werthaltiges vorhanden ist ? Also TV 6 Jahre alt, gebrauchtes Laptop usw..?

Danke für eure Geduld und einen schönen Abend