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2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 14:38
von Sila1212
Guten Tag zusammen,

Ich habe folgende Frage.
Ich habe ein P-Konto auf das auch zurzeit eine Pfändung besteht. Der Pfändungsfreibetrag ist aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen bei 1.936 Euro.

Nun erhalte ich seit April Arbeitslosengeld I über 1.200 Euro.

Das Arbeitsamt hat mir mitgeteilt, dass normalerweise das Arbeitslosengeld immer zum ersten Werktag des Folgemonats ausgezahlt bzw. überwiesen wird. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass das ALG I aber auch schon mal zum Ende des laufenden Monats kommen kann.

Jetzt hätte ich aber das Problem, wenn z.B. das ALG I vom Mai 2024 zum 03.06. auf mein Konto gebucht werden würde und das ALG I vom Juni 2024 evtl. schon zum 28.06. auf das Konto gebucht werden würde, dass ich im Juni 2024 durch die zwei Arbeitslosengeldbuchungen über den monatlichen Pfändungsfreibetrag kommen würde.

Ist das dann korrekt, oder muss die Bank berücksichtigen dass das eine Arbeitslosengeld noch für den Mai 2024 war und dass andere für den Monat 2024?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfestellung.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 15:18
von caffery
Für das beschriebene, sogenannte "Monatsübergangsproblem" gibt es seit einigen Jahren gesetzliche Automatismen die Schwierigkeiten mit dem beschriebenen Szenario in aller Regel von sich aus lösen. (§ 899 ZPO)

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 16:00
von Sila1212
Und wie funktioniert das?

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 16:05
von mischa1981
In meinem Fall war das damals etwas ähnlich, Auszahlung des unpfändbaren Betrags plus nächste Lohnauszahlung. Hab damals meinem Insolvenzverwalter geschrieben, dass bitte für den Monat der Freibetrag entsprechend erhöht wird und die Bank wurde dann auch informiert.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 16:33
von Sila1212
Aber ich habe kein Insolvenzverwalter. Bei mir steht ja die Insolvenz erst noch an.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 17:50
von Shopgirl
Ich bleibe mal bei deinem Beispiel mit den Zahlungen am 03.06 und 28.06

Was du im Juni nicht mehr aufgrund des Freibetrags verfügen kannst, wird in den Juli übertragen. Ab dem 01.07 kommst du an das restliche Geld vom 28.06, was den Freibetrag überschritten hat.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 17:52
von DanielWillig
Sila1212 hat geschrieben: 28. Mai 2024, 16:33 Aber ich habe kein Insolvenzverwalter. Bei mir steht ja die Insolvenz erst noch an.
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/p-k ... bernehmen/

Da ist das ganze gut erklärt wie ich finde.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 18:22
von Sila1212
Aber vielleicht verstehe ich was falsch.

Es geht ja nicht darum, dass Guthaben von einem auf den anderen Monat übertragen werden soll.

Es geht darum, dass in einem Monat 2 Arbeitslosengeld Zahlungen auf's Konto kommen und dadurch die Pfändungsfreigrenze überschritten wird.

Eine der Arbeitslosengeld Zahlung ist jedoch noch für den vorherigen Monat angewiesen worden.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 20:29
von robo
Ja, Du hast das offensichtlich noch nicht richtig verstanden.

Bleiben wir mal bei Deinem Beispiel.
Und gehen wir mal davon aus, dass Dein Kontostand am 1.6. genau Null (00,00 EUR) ist - dann

kommen am 3.6. EUR 1.250,00 ALG1 auf Dein Konto,
dann kannst Du / solltest Du vom 4. - 27.6. über diese 1.250,- verfügen
(mehr ist ja nicht auf Deinem Konto),
dann kommt am 28.6. das nächste ALG1 in Höhe von 1.250,00 auf Dein Konto.

Davon kannst Du jetzt vom 28.-30.6. aber nur noch über 686,00 EUR verfügen,
denn Du hast zuvor ja schon über 1.250,00 verfügt, plus 686,00 macht 1.936,00 EUR,
das ist ja Dein Pfändungsfreibetrag, der gilt immer genau pro Monat.

Also sind am 30.6. noch genau 564,00 EUR von Deinem ALG1 (Eingang 28.6.) "übrig",
die muss Deine Bank in den 'Folgemonat' ( = July) übertragen,
d.h. Du kannst ab 1.7. über diese 564,00 EUR verfügen.

Und wenn dann am 3.7. das nächste ALG1 in Höhe von 1.250,00 EUR kommen sollte,
kannst Du dann darüber im Rest-July komplett verfügen
(564,00 plus 1.250,00 = 1.814,00, also deutlich weniger als Dein Freibetrag von 1.936,00 EUR).

Alles klar ?
Du kannst also pro Monat nur über Deinen Freibetrag von 1.936,00 verfügen - vorausgesetzt natürlich,
Du hast überhaupt so viel auf Deinem Konto. Nur mit dem ALG1 kommst Du ja gar nicht dadran.

Übrigens: Wenn Geld auf dem P-Konto eingeht, dann ist es einfach nur noch "Geld", ganz egal, ob es ALG1 ist oder Bürgergeld oder Rente oder Lohn/Gehalt ... oder ein Lottogewinn - ganz egal.

Dann ist Dein Geld einfach nur "Guthaben" (also "plus", denn "Schulden" = "minus" dank einem Dispokredit zB wird Dir Deine Bank auf einem P-Konto nicht erlauben).

Jetzt alles klar ?
Sonst frag weiter.

Re: 2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto

Verfasst: 28. Mai 2024, 20:42
von Sila1212
Vielen Dank.
Das war gut beschrieben. Und verstehe ich jetzt besser.

Das beschriebene Beispiel kommt meiner Situation ja schon nahe. Ich habe zur Zeit noch 4 Euro auf dem Konto. Also werde ich mal sehen, ob das Arbeitslosengeld (Guthaben) noch im Mai oder erst am 3.6. auf's Konto kommt.