Seite 1 von 1

Urlaubsgeld vor Insolvenzeröffnung

Verfasst: 21. Mai 2024, 19:18
von grinchessin
Hallo,

meine Insolvenz wird bald eröffnet. Den Antrag habe ich vor kurzem abgeschickt.

Nächste Woche erhalte ich Urlaubsgeld. Wie verhält sich das nun.

Sobald ich Lohn kriege hebe ich immer einiges an Geld ab (lasse auf dem Konto den Rest für Fixkosten). So habe ich letztes Jahr gelernt besser mit Geld umzugehen.

Diesen Monat würde ich also mehr als üblich abheben. Kann ich das Urlaubsgeld behalten oder wird der IV das nachträglich anfordern?

Ich habe nämlich auch die Aussage bekommen, das der IV mit Sicherheit fragen wird was ich mit dem Geld gemacht habe, wenn er sich die Kontoauszüge ansieht.

Hat jemand einen Rat für mich?

LG

Re: Urlaubsgeld vor Insolvenzeröffnung

Verfasst: 21. Mai 2024, 20:03
von Itak65
Also genau weiss ich das auch nicht aber bei mir war es so, 22.11.22 war insoeröffnung und im Januar wurde das erste mal vom dezemberlohn gepfändet.Den novemberlohn konnte ich noch komplett behalten incl.dem weihnachtsgeld
Itak65.

Re: Urlaubsgeld vor Insolvenzeröffnung

Verfasst: 22. Mai 2024, 11:36
von planlos
Soweit ich weiß ist Urlaubsgeld sowieso nicht pfändbar. Ich durfte bisher jedenfalls immer alles behalten.

Re: Urlaubsgeld vor Insolvenzeröffnung

Verfasst: 24. Mai 2024, 09:15
von Graf Wadula
§ 850a ZPO Ziffer 2:

Unpfändbar sind
2.
die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge... soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

Re: Urlaubsgeld vor Insolvenzeröffnung

Verfasst: 3. Jun 2024, 12:54
von thomas77
grinchessin hat geschrieben: 21. Mai 2024, 19:18 Hallo,

meine Insolvenz wird bald eröffnet. Den Antrag habe ich vor kurzem abgeschickt.

Nächste Woche erhalte ich Urlaubsgeld. Wie verhält sich das nun.

Sobald ich Lohn kriege hebe ich immer einiges an Geld ab (lasse auf dem Konto den Rest für Fixkosten). So habe ich letztes Jahr gelernt besser mit Geld umzugehen.

Diesen Monat würde ich also mehr als üblich abheben. Kann ich das Urlaubsgeld behalten oder wird der IV das nachträglich anfordern?

Ich habe nämlich auch die Aussage bekommen, das der IV mit Sicherheit fragen wird was ich mit dem Geld gemacht habe, wenn er sich die Kontoauszüge ansieht.

Hat jemand einen Rat für mich?

LG
Sie können das Urlaubsgeld sofort in Anspruch nehmen

Re: Urlaubsgeld vor Insolvenzeröffnung

Verfasst: 3. Jun 2024, 12:55
von thomas77
grinchessin hat geschrieben: 21. Mai 2024, 19:18 Hallo,

meine Insolvenz wird bald eröffnet. Den Antrag habe ich vor kurzem abgeschickt.

Nächste Woche erhalte ich Urlaubsgeld. Wie verhält sich das nun.

Sobald ich Lohn kriege hebe ich immer einiges an Geld ab (lasse auf dem Konto den Rest für Fixkosten). So habe ich letztes Jahr gelernt besser mit Geld umzugehen.

Diesen Monat würde ich also mehr als üblich abheben. Kann ich das Urlaubsgeld behalten oder wird der IV das nachträglich anfordern?

Ich habe nämlich auch die Aussage bekommen, das der IV mit Sicherheit fragen wird was ich mit dem Geld gemacht habe, wenn er sich die Kontoauszüge ansieht.

Hat jemand einen Rat für mich?

LG
Sie können das Urlaubsgeld sofort in Anspruch nehmen