Verjährungsfristen Zivilrechtlich+ Strafrechtlich bei Delikten
Verfasst: 29. Apr 2024, 08:18
Mahlzeit,
eine Frage brennt mir im Kopf herum und zwar laut Internet sind die zivilrechtlichen Verjährungsfristen 5 Jahre im allgemeine und strafrechtlichen individuell je nach Strafmaß. Wie euch ja bekannt ist habe ich eine vbuh Forderung mit der obligatorischen Anmeldung zur Tabelle §263 Eingehungsbetrug. Es kam wie ich ja schilderte nichts an Anzeigen usw. Wie ist das allgemein und nach euren Erfahrungen heraus? Wird eigentlich eine Strafverfolgung oft angestrebt bei vbuh Gläubigern wenn die sich zur Tabelle angemeldet haben?
Ich bin irritiert ob ,meine notarielle Schuldanerkenntnis auch im strafrechtlichen gilt,da ja bei meinen Schuldanerkenntnis die Forderung 30 Jahre weiterbesteht ,da die Verjährungsfrist sich geändert hat. Die Forderung ist mir nicht wichtig die wird beglichen,mir schwirrt nur durch den Kopf ,ob da was anderes mich erwartet? Verjährung ist ja bei Betrugsgeschichten so meine ich 5 Jahre. Meine Insolvenz hat denke ich meinen Kredit Verjährungsfrist nicht gehemmt.
eine Frage brennt mir im Kopf herum und zwar laut Internet sind die zivilrechtlichen Verjährungsfristen 5 Jahre im allgemeine und strafrechtlichen individuell je nach Strafmaß. Wie euch ja bekannt ist habe ich eine vbuh Forderung mit der obligatorischen Anmeldung zur Tabelle §263 Eingehungsbetrug. Es kam wie ich ja schilderte nichts an Anzeigen usw. Wie ist das allgemein und nach euren Erfahrungen heraus? Wird eigentlich eine Strafverfolgung oft angestrebt bei vbuh Gläubigern wenn die sich zur Tabelle angemeldet haben?
Ich bin irritiert ob ,meine notarielle Schuldanerkenntnis auch im strafrechtlichen gilt,da ja bei meinen Schuldanerkenntnis die Forderung 30 Jahre weiterbesteht ,da die Verjährungsfrist sich geändert hat. Die Forderung ist mir nicht wichtig die wird beglichen,mir schwirrt nur durch den Kopf ,ob da was anderes mich erwartet? Verjährung ist ja bei Betrugsgeschichten so meine ich 5 Jahre. Meine Insolvenz hat denke ich meinen Kredit Verjährungsfrist nicht gehemmt.