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Außergerichtlicher Einigungsversuch vor Insolvenz / neues Konto eröffnen

Verfasst: 29. Apr 2024, 06:59
von Andante69
Guten Morgen,

Meine Schuldenberaterin hat nunmehr den außergerichtlichen Einigungsversuch an die Gläubiger verschickt.
Wie lange dauert es ( Gläubiger werden mit Sicherheit nicht darauf eingehen) bis dann das Insolvenzverfahren eröffnet wird?

Meine Schuldenberaterin hat mir zudem auch empfohlen mein P Konto zu kündigen ( sind drei Pfändungen drauf) und bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen.
Frage: Wenn ich mein P Konto kündige , bekomme ich denn ohne weiteres ein neues Girokonto bei einer anderen Bank? Die wollen doch sicher wissen warum ich mein altes Konto gekündigt habe. Muss ich denen da Auskunft geben warum und weshalb?


Liebe Grüße
Andante

Re: Außergerichtlicher Einigungsversuch vor Insolvenz / neues Konto eröffnen

Verfasst: 29. Apr 2024, 10:37
von robo
Guten Morgen Andante69,
zu 1. vermutlich hat Deine Schuldnerberaterin Deinen Gläubigern einen Termin gesetzt ?
2 - 3 Wochen?
Sobald die erste Ablehnung kommt, gilt der Einigungsversuch als gescheitert,
ansonsten wird die Frist abgewartet.
Evt. nochmal erinnert ? Mit Nachfrist ?
Das müsstest Du alles Deine Beraterin fragen.

Dann füllt ihr vermutlich zusammen den Inso-Antrag aus,
also musst Du warten, bis sie einen Termin für Dich hat.

Dann geht der Inso-Antrag ans Inso-Gericht und Du musst wieder warten, bis das Gericht entscheidet: "Alles klar, Inso wird eröffnet" oder "Nein, es fehlt noch das oder das ... "(eher unwahrscheinlich, wenn Du den Antrag gemeinsam mit der Beraterin machst).

Also, fass Dich in Geduld.
Und klopf Dir auf die Schulter: Prima ! Der erste Schritt ist gemacht, jetzt wird das ganze bald ein Ende haben, drei Jahre gehen um wie nix!

Nur mal so als Richtwert: Man hört hier, dass mancher seinen 'Eröffnungsbeschluss' vom Gericht drei Tage nach Einreichen des Antrags erhalten hat, und so mancher erst nach 6 Monaten.
Liegt halt am Gericht, wie viel die zu tun haben, wie dort die Personalsituation ist.

2. Punkt "P-Konto"
Guter Rat Deiner Beraterin!
Denn solche "Alt-Pfändungen" machen Dir später nur Ärger.

Ja, Du kannst ein Kündigungsschreiben aufsetzen, Kopie machen, damit zur Bank gehen, auf der Kopie eine Eingangsbestätigung geben lassen und damit dann zur nächsten Bank, um dort ein neues Konto zu eröffnen.
Denn es gibt seit 2016 das Zahlungskontengesetz, wonach JEDE Bank JEDEM Bürger ein Konto geben MUSS - wenn er keines hat. Das ist die einzige Voraussetzung.
Warum und wieso Du das Konto gekündigt hast, geht a) niemanden was an und spielt b) auch keine Rolle.
Du hast kein Konto (mehr), also muss die neue Bank Deiner Wahl Dir ein Konto geben.
Schufa hin oder her.

Viel Erfolg!