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Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 18. Jun 2019, 21:06
von Ruhrpottmensch
Hallo Forum

Es hat sich ergeben, dass ich eventuell eine neue Arbeitsstelle antreten und somit aus dem momentanen Krankenstand heraus kommen kann.

Natürlich muss ich bei bzw. vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages den IV in Kenntnis setzen (Ich nehme mal stark an, er möchte dann den Arbeitsvertrag als Kopie). Der pfändbare Anteil vom Nettolohn sollte ja von der Lohnabteilung/Steuerberater gemacht werden.

Gibt es da eventuell nützliche Tools um das selbst nochmals "gegen zu prüfen"?

Und wie genau sieht es bei einem Dienstfahrzeug auf 1% Regelung in der Inso aus? Es wird ja quasi auf den Bruttolohn aufgerechnet, versteuert und somit dann wieder vom Netto abgezogen. Doch ist es ja wohl so, dass in der Inso für den IV dann nicht das "tatsächliche" Netto als Grundlage gilt, sondern das "theoretische". Und somit durchaus wesentlich mehr vom "tatsächlichen" Nettogehalt gepfändet wird. Somit wäre eine 1% Regelung durchaus eine denkbar schlechte Option für mich und meine momentane Situation oder?!

Zuletzt habe ich zur Zeit noch beim IV ein Kostenfestsetzungsbeschluss "in Prüfung", ob dieser mit in die RSB genommen werden kann. Wenn dies nicht möglich wäre, dann bin ich ja momentan mit meinem P-Konto "relativ" sicher vor Pfändungen. Wie sieht es aber auch, wenn ich wieder "in Arbeit bin"? Ist dann grundsätzlich der Pfändungsfreie Betrag auf dem P-Konto geschützt? Oder kann der Gläubiger mit z.B. einer Kontopfändung auch an den gesamten Lohn dran?

Ich sag schon mal Danke

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 18. Jun 2019, 22:41
von insolaner
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 18. Jun 2019, 21:06 ...dann bin ich ja momentan mit meinem P-Konto "relativ" sicher vor Pfändungen. Wie sieht es aber auch, wenn ich wieder "in Arbeit bin"? Ist dann grundsätzlich der Pfändungsfreie Betrag auf dem P-Konto geschützt? Oder kann der Gläubiger mit z.B. einer Kontopfändung auch an den gesamten Lohn dran?
mit der 1%-Sache kann ich dir leider nicht weiterhelfen, das interessiert mich allerdings auch.

Auf dem P-Konto ist immer der pfändungsfreie Betrag geschützt, mit/bei einer Kontopfändung verbleiben Dir die gut 1100 Euro (alleinstehend ohne Unterhaltsverpflichtung) monatlich, die Du allerdings komplett verbrauchen oder zumindest abheben solltest, wird zwar einmalig in den Folgemonat übertragen, danach aber nicht mehr.

Ein kompletter Zugriff auf deinen Lohn ist per Kontopfändung normalerweise nicht möglich.

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 19. Jun 2019, 08:59
von Janadi
Die 1% Regelung ist definitiv die schlechteste Wahl. Ich hab jetzt nur diesen Link bei mir gespeichert:

https://rothe-schuldnerberatung.de/hp50 ... olvenz.htm

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 19. Jun 2019, 09:02
von tidus82
Danke Janadi - das ist ein sehr interessanter Link, ich hatte mich das nämlich auch mal gefragt.

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 19. Jun 2019, 13:51
von Ruhrpottmensch
Genau Janadi... Solch eine Berechnung habe ich eben auch gefunden. Der "Haken" dabei ist eben der "theoretische" und nicht tatsächliche Nettobetrag der mir ausgezahlt wird. :roll:

Dann muss ich wohl Fahrtenbuch schreiben und meine Privatfahrten ein wenig einschränken...

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 19. Jun 2019, 13:54
von tidus82
Wie der "theoretische"?
Also die 450 Euro aus dem Beispiel werden bei dir gar nicht abgezogen oder wie? :D

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 19. Jun 2019, 14:49
von Ruhrpottmensch
Ne, ne...

Im Beispiellink hat man ja nach Abzug der 1% Regelung "echte" 1003€ Nettogehalt...
Vor Abzug der 1% Regelung aber eben "theoretisches" Nettogehalt von 1453€...

Und genau dieses "theoretische" Nettogehalt wird von dem IV/TH als Grundlage für pfändbare Beiträge genommen, es wird aber eben vom "echten" Nettogehalt abgezogen. Und man steht sich damit deutlich schlechter (Weil ja wie hier im Beispiel bei 1003€ eigentlich gar nichts mehr gepfändet werden sollte).

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 19. Jun 2019, 15:01
von FinLaure
Genau so ist es, weswegen sich pauschal versteuerte Firmenwagen in der Insolvenz ziemlich ungünstig machen...

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 20. Jun 2019, 17:20
von Kolobok
Zur 1%-Regelung, bezogen auf den Listen-Neu-Preis des Firmenwagens kommt unter Umständen noch der geldwerte Vorteil für den täglichen Weg ins Büro(wenn Arbeitsort fest definiert ist) hinzu.
Gehst Du gleich auf Kundenbesuch etc. ist das nicht der Fall.
Ein Dienstwagen ist manchmal sogar ein "muss" und unter gewissen Umständen kann man einfach nicht mit einem Panda, Fiesta oder Corsa beim Kunden vorfahren..... Das ist eben so. Einen adäquaten Wagen kann man sich in der Inso aber ebensowenig leisten.
Hier im nicht mehr so richtig zugänglichen Forum gab es ähnliche Diskussionen:
https://forum.f-sb.de/showthread.php?66 ... -Insolvenz

Gruß Kolobok

Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Verfasst: 20. Jun 2019, 17:54
von imker
Aus meiner "Erfahrungskiste" kann ich berichten, dass es mit dem Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Teils des Einkommens um den Sachbezug auch klappen kann.

Beantragt wurde:

Namens und im Auftrag meiner Mandantin beantrage ich

die Heraufsetzung des der Schuldnerin als Arbeitseinkommen pfandfrei zu belassenen Betrages um den Wert des Sachbezuges i. H. v. 581,00 Euro für das ihr vom Arbeitgeber zu Repräsentationszwecken zur Verfügung gestellte Fahrzeug.

Die Schuldnerin ist als Produkt-Beraterin XXXX im Geschäftsbereich Medizintechnik für die CCCC GmbH, Strasse, Stadt tätig.

Zu Ihren Aufgaben gehört es, Ärzte aufzusuchen und über die Vorteile von Keramik im Rahmen der Endoprothetik zu informieren.

Bei dieser Tätigkeit legt der Arbeitgeber besonderen Wert darauf, dass repräsentative Fahrzeuge von den Angestellten genutzt werden.

Bei der Schuldnerin führt dies im Ergebnis dazu, dass ihr aktuell ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, das nicht zu ihrem pfändungsfreien Einkommen von rd. 1.500,00 Euro passt.

Die Schuldnerin ist nicht in der Lage, auf die private Nutzung zu verzichten oder sich vom Arbeitgeber ein kleineres Auto stellen zu lassen oder einen eigenen Kleinwagen für diese dienstliche Tätigkeit zu nutzen.

Dies ergibt sich aus .... und da braucht man dann halt Unterlagen...