Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Du hast vollkommen recht caffery :oops:

Ich bin mir halt unsicher, was mit der Kombination Krankengeld & erste (Teil)Lohnzahlung passiert...
Fühle mich da jetzt auch der (relativen) sicheren Seite, da die (Teil)Lohnzahlung erst im August aufs Konto eingeht...

Wahrscheinlich braucht der Kopf da einfach einen "Persilschein" damit er Ruhe gibt...
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Moin...

Nochmals eine kurze Frage zur Quellenfreigabe...

Ich habe hier ein "Musterschreiben" für die Quellfreigabe ans Gericht gefunden. Das scheint mir aber im Gegensatz zu caffery "Baustein" etwas "aufgeblasen" zu sein.

Zudem sind dort als Anlagen Lohnbescheinigung, Kontoauszug und P-Konto Bescheinigung der Bank angegeben.

Muss ich das wirklich so ausführlich schreiben oder reicht der kurze, formlose Text (ohne Anlagen) von caffery?

Bedankt
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caffery
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Nein, Du musst die Angaben natürlich belegen. Ohne Papiere und Zettel gibts in Deutschland nix ... außer vielleicht ... ach, lassen wir das;) Was den Text anbelangt, so sollte mein Text reichen. Zumindest würde er das bei uns.

Aus meiner Sicht hat es sich aber noch eher bewährt, mit soetwas (und seinen Unterlagen) persönlich bei Gericht einzurücken und den Antrag mit Hilfe eines Rechtspflegers zu stellen.
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Da müsste ich gucken, wie die Leute in Hagen so drauf sind...
Aber ein guter Vorschlag... Ich mach so etwas eh lieber gerne persönlich. :)

Jetzt stellt sich mir nur die Frage... Da ich bislang noch keinen (vollständigen) Lohn bekommen habe, habe ich weder eine Lohnbescheinigung noch Kontoauszüge auf denen ersichtlich ist, ob & wann Lohn eingegangen ist. Also nur mit der P-Kontobescheinigung und dem Arbeitsvertrag beim Inso-Gericht auflaufen?!
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