Schuldenprobleme Inso oder nicht Inso
Verfasst: 19. Apr 2024, 11:51
Vorab:
Ich suche im Moment nur nach Tipps, ich weiss das hier keine Rechtsberatung ist, aber vielleicht kennt jemand so eine Situation.
Verheiratet,
Keine unterhaltspflichtigen Kinder.
Mein Partner bezieht schon Rente, ca. 1400 Euro, ist krank, GDB 60 , Merkzeichen G und hat PG 3.
Wir haben zusammen Schulden bei der Deutschen Bank von ca. 130.000 Euro, die wir als Gesamtforderung so nicht zahlen können.
Ich besitze von meinem Partner eine Vollmacht für alles was anfällt da er durch seine Krankheit nicht handlungs und entscheidungsfähig ist.
Ich selbst bin noch für die nächsten 7 Jahre berufstätig.
P-Konto für beide sind vorhanden.
Erhöhung des Freibetrages vorhanden für beide da wir ja erstmal gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind.
Wir besitzen ein altes Haus, jeweils 50/50 eingetragen und auch bezahlt.
Wenn ich die Inso beantrage, ist das Haus dann auf jeden Fall weg?
Oder ist es besser wenn es zur finalen Forderung kommt, den Offenbarungseid zu machen und den pfändbaren Anteil von meinem Gehalt anzubieten?
Für Antworten und evtl.Tipps wäre ich dankbar.
LG
Ich suche im Moment nur nach Tipps, ich weiss das hier keine Rechtsberatung ist, aber vielleicht kennt jemand so eine Situation.
Verheiratet,
Keine unterhaltspflichtigen Kinder.
Mein Partner bezieht schon Rente, ca. 1400 Euro, ist krank, GDB 60 , Merkzeichen G und hat PG 3.
Wir haben zusammen Schulden bei der Deutschen Bank von ca. 130.000 Euro, die wir als Gesamtforderung so nicht zahlen können.
Ich besitze von meinem Partner eine Vollmacht für alles was anfällt da er durch seine Krankheit nicht handlungs und entscheidungsfähig ist.
Ich selbst bin noch für die nächsten 7 Jahre berufstätig.
P-Konto für beide sind vorhanden.
Erhöhung des Freibetrages vorhanden für beide da wir ja erstmal gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind.
Wir besitzen ein altes Haus, jeweils 50/50 eingetragen und auch bezahlt.
Wenn ich die Inso beantrage, ist das Haus dann auf jeden Fall weg?
Oder ist es besser wenn es zur finalen Forderung kommt, den Offenbarungseid zu machen und den pfändbaren Anteil von meinem Gehalt anzubieten?
Für Antworten und evtl.Tipps wäre ich dankbar.
LG