Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge
Verfasst: 16. Apr 2024, 20:44
Hallo.
Sachverhalt:
3 Pfändungen auf meinem P-Konto
=> Gläubiger 1 => Ratenzahlungsvereinbarung => Ruhendstellung der Pfändung => 30 € Rate bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 2 => Ratenzahlungsvereinbarung => Restforderung/Rate 96,30 € bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 3 => Ratenzahlungsvereinbarung verweigert
Nettolohn lfd. Monat => 2308 € (ich habe ein Kind)
Kindergeld lfd. Monat => 250 €
nicht verfügbarer Betrag laut Bank => 240,01 € ?
Fragen:
Wie hoch ist der pfändbare Betrag?
Werden meine bereits geleisteten Raten auf den pfändbaren/einbehalten Betrag angerechnet oder sollte ich einfach lieber pfänden lassen, damit ich mein verbleibendes Geld schütze?
Was passiert mit dem einbehalten Betrag/pfändbaren Betrag?
Muss die Bank das einbehaltene Geld nicht an den Gläubiger abführen, der zuerst die Pfändung eingereicht hat?
Kann mir Antworten auf meine Fragen liefern?
LG
No_Rain
Sachverhalt:
3 Pfändungen auf meinem P-Konto
=> Gläubiger 1 => Ratenzahlungsvereinbarung => Ruhendstellung der Pfändung => 30 € Rate bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 2 => Ratenzahlungsvereinbarung => Restforderung/Rate 96,30 € bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 3 => Ratenzahlungsvereinbarung verweigert
Nettolohn lfd. Monat => 2308 € (ich habe ein Kind)
Kindergeld lfd. Monat => 250 €
nicht verfügbarer Betrag laut Bank => 240,01 € ?
Fragen:
Wie hoch ist der pfändbare Betrag?
Werden meine bereits geleisteten Raten auf den pfändbaren/einbehalten Betrag angerechnet oder sollte ich einfach lieber pfänden lassen, damit ich mein verbleibendes Geld schütze?
Was passiert mit dem einbehalten Betrag/pfändbaren Betrag?
Muss die Bank das einbehaltene Geld nicht an den Gläubiger abführen, der zuerst die Pfändung eingereicht hat?
Kann mir Antworten auf meine Fragen liefern?
LG
No_Rain