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Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 16. Apr 2024, 16:50
von Ben1986
Mahlzeit habe heute vom Amtsgericht folgende Mitteilung bekommen:

Dem Treuhänder wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Mit irritiert der Satz nach billigem Ermessen festsetzen. Es wurde eine Nachtragsverteilung erlassen kurz vor der RSB,weil bei mir natürlich auch ne große Masse vorhanden ist.

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 16. Apr 2024, 17:04
von tidus82
Und was ist deine Frage dazu?

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 16. Apr 2024, 17:17
von Shopgirl
Wäre es nicht besser, das in einen eigenen Thread zu schieben?

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 16. Apr 2024, 17:34
von tidus82
Du hast recht shopgirl, hab ich mal gemacht :)

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 16. Apr 2024, 17:39
von Ben1986
Oh sorry . Meine Frage ist dazu kann der Treuhänder nach belieben aus der Insolvenzmasse nehmen? Da schon nachdem Schlusstermin locker 6000 Euro und kurz danach hat er 800 € bekommen hat.Am Ende ist bei mir eine Masse von ca 23.000 Euro vorhanden. Jetzt bekommt er wahrscheinlich das Geld aus der Wohlverhaltensphase liege ich da richtig?

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 16. Apr 2024, 20:21
von tidus82
nein, du hast ja da die Begründung kopiert für das was da vorher in dem Schreiben stand.
Also lies die Sätze davor, denn die Vergütung wurde bereits „nach billigem Ermessen“ festgesetzt.
Und ja, die kann sich der IV / TH aus der Masse entnehmen. Immerhin hat er ja auch die Gelder einzusammeln, zu verwalten, zu verteilen, berichte zu schreiben etc. Neid ist da meines Erachtens nach unangebracht. Insbesondere unter dem Aspekt, dass der Schuldner am Ende schuldenfrei ist.

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 16. Apr 2024, 20:23
von tidus82
Und eine große Masse ist das nicht.. :) eine große Masse ist eine Insolvenz von AirBerlin gewesen ;-)

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 16. Apr 2024, 20:28
von Ben1986
Danke für die Antwort. Mit Neid hat das auch nichts zu tun mir ist das völlig Wurst was er bekommt,mir ging noch durch den Kopf was am Ende eigentlich traurigerweise wenig an die Gläubiger verteilt wird und für ein IK Verfahren wie in meinen Fall 23.000 Euro schon eine gute Masse. Bei den meisten Verfahren kommt überhaupt nichts in die Pfändung. Schlussendlich da bin ich bei dir kann man froh sein ,dass man dann schuldenfrei ist.

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 17. Apr 2024, 09:45
von schwarzwaldbote
Ben1986 hat geschrieben: 16. Apr 2024, 20:28 Danke für die Antwort. Mit Neid hat das auch nichts zu tun mir ist das völlig Wurst was er bekommt,mir ging noch durch den Kopf was am Ende eigentlich traurigerweise wenig an die Gläubiger verteilt wird und für ein IK Verfahren wie in meinen Fall 23.000 Euro schon eine gute Masse. Bei den meisten Verfahren kommt überhaupt nichts in die Pfändung. Schlussendlich da bin ich bei dir kann man froh sein ,dass man dann schuldenfrei ist.
Wenn du das traurig findest das die Gläubiger dadurch weniger Geld bekommen, dann hättest du möglichst deine Schulden bei denen brav abbezahlt.
Da du das aber nicht konntest, sei froh und glücklich das du nach der Insolvenz schuldenfrei bist, und mach dir nicht so viel Gedanken.

Re: Schreiben Amtsgericht

Verfasst: 17. Apr 2024, 13:10
von Ben1986
Immerhin geht mir das nicht am Arsch vorbei 😄. Genau dafür ist ja dieses Forum solche Fragen zu behandeln. Das ich das traurig finde erwähne ich überhaupt nicht,aber man muss sich Mal die andere Seite der Medaille sehen.