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Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 16:31
von mullmark
Hallo,

ich habe da ein kleines Problem mit einer Kontopfändung der Staatsanwaltschaft aus Forderung "Einziehung und Verfahrenskosten".
In dieser Sache zahle ich seit Januar 2022 eine monatliche Rate in Höhe von 10 EUR, welche mir damals von denen gewährt worden ist.
Seitdem peinlich genau jeden Monat per Dauerauftrag zum 1. des Monats.
Plötzlich erreichte mir eine Nachricht meiner Hausbank, dass mein Konto mit der Forderung gepfändet sei. Selbst habe ich noch keinen Pfändungsbeschluss erhalten und keinerlei (!) Schreiben der Sta als Gläubigern.
Finde das ziemlich frech, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich immer pünktlich meine Raten bezahlt habe.
Auf mein daraufhin erfolgtes Schreiben an die Sta erfolgte auch noch keine Rückmeldung.
Mein Verdacht: ich bin vor 1 Jahr umgezogen und habe denen meine neue Adresse noch nicht mitgeteilt, bin aber natürlich amtlich gemeldet.
Hat jemand ne' Idee was ich machen kann?
Erinnerung nach 766 ZPO ans Vollstreckungsgericht? Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Rechtspflegerin?

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 19:14
von caffery
Hast Du einen Zettel von denen auf dem steht, dass sie auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichten wenn Du jeden Monat 10 Euro zahlst?

Dass Schuldner von einer Vollstreckungsmaßnahme als letzte erfahren ist normal und auch so gewollt.

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 20:02
von mullmark
caffery hat geschrieben: 8. Apr 2024, 19:14 Hast Du einen Zettel von denen auf dem steht, dass sie auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichten wenn Du jeden Monat 10 Euro zahlst?

Dass Schuldner von einer Vollstreckungsmaßnahme als letzte erfahren ist normal und auch so gewollt.
War befristet für zunächst 1 Jahr, danach habe ich einfach weiter bezahlt , ohne dass die sich gemeldet haben, jetzt schon 15 Monate lang.

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 21:17
von Nie_mehr_Schulden
Rechtlich wird es schwer dagegen vorzugehen, da du keine aktive Ratenvereinbarung hattest.

Ich würde eine neue Ratenvereinbarung beantragen. Und dabei ebenfalls erwähnen, dass sie in die diesem Falle die Vollstreckung aussetzen. Ich kann nicht erkennen, wo sich die rechtspflegende Person schuldig gemacht hat, das du eine Beschwerde formulieren könntest. Du hast zwar weiterhin fleißig bezahlt, aber dich auch nicht um eine Verlängerung der Ratenzahlung bemüht.

Wie bereits oben erwähnt, ich würde mich um eine Verlängerung der ehemaligen Ratenzahlung bemühen

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 21:19
von mullmark
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 8. Apr 2024, 21:17 Rechtlich wird es schwer dagegen vorzugehen, da du keine aktive Ratenvereinbarung hattest.

Ich würde eine neue Ratenvereinbarung beantragen. Und dabei ebenfalls erwähnen, dass sie in die diesem Falle die Vollstreckung aussetzen. Ich kann nicht erkennen, wo sich die rechtspflegende Person schuldig gemacht hat, das du eine Beschwerde formulieren könntest. Du hast zwar weiterhin fleißig bezahlt, aber dich auch nicht um eine Verlängerung der Ratenzahlung bemüht.

Wie bereits oben erwähnt, ich würde mich um eine Verlängerung der ehemaligen Ratenzahlung bemühen
Interessante Sichtweise. Fand nur die überraschende Pfändung etwas Unfair, vorsichtig formuliert.
Vielen Dank für dein Statement.

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 21:28
von Nie_mehr_Schulden
Ich verstehe, das du etwas überascht warst. Wäre ich auch gewesen. Ich hätte auch damit gerechnet, das sie dich noch vorher letztmalig anmahnen würden.....! Aber nach deinen Ausführungen schließe ich daraus, das du nicht zusätzlich angemahnt worden bist, nicht wahr?

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 22:10
von mullmark
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 8. Apr 2024, 21:28 Ich verstehe, das du etwas überascht warst. Wäre ich auch gewesen. Ich hätte auch damit gerechnet, das sie dich noch vorher letztmalig anmahnen würden.....! Aber nach deinen Ausführungen schließe ich daraus, das du nicht zusätzlich angemahnt worden bist, nicht wahr?
Kein Schreiben, gar nichts. Einfach pfänden.

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 8. Apr 2024, 23:52
von AktiverRentner
vielleicht ist das Anschreiben/die Mahnung an die alte Anschrift gegangen?

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 9. Apr 2024, 08:36
von caffery
Was willst Du denn jetzt hier lesen?

Die nackten Fakten:
Die Forderung ist fällig, vollstreckbar und es gibt keine gültige Rückzahlungsvereinbarung.
Was daraus für eine rechtliche Situation folgt ist Dir vermutlich selbst längst bewusst.
Das Vorgehen der Behörde ist aus meiner Sicht formal in keiner Weise zu beanstanden.

Die emotionale Ebene:
Das Vorgehen der Behörde ist nicht sehr freundlich (wozu die auch nicht da sind), man hätte das sicher anders machen können und ich verstehe, dass Du darüber nicht glücklich bist und Deinem Ärger darüber hier Luft machen willst. Das darfst Du ja auch gerne tun.

Aber alles andere als (so das denn von Dir gewünscht ist) jetzt auf die zugehen und um eine neue Vereinbarung gegen Aufhebung der Maßnahme zu bitten wäre ganz nüchtern betrachtet nun wirklich nicht zielführend.
Rechtsmittel oder formale Beschwerden bestimmt nicht.

Re: Kontopfändung Staatsanwaltschaft

Verfasst: 9. Apr 2024, 10:07
von mullmark
caffery hat geschrieben: 9. Apr 2024, 08:36 Was willst Du denn jetzt hier lesen?

Die nackten Fakten:
Die Forderung ist fällig, vollstreckbar und es gibt keine gültige Rückzahlungsvereinbarung.
Was daraus für eine rechtliche Situation folgt ist Dir vermutlich selbst längst bewusst.
Das Vorgehen der Behörde ist aus meiner Sicht formal in keiner Weise zu beanstanden.

Die emotionale Ebene:
Das Vorgehen der Behörde ist nicht sehr freundlich (wozu die auch nicht da sind), man hätte das sicher anders machen können und ich verstehe, dass Du darüber nicht glücklich bist und Deinem Ärger darüber hier Luft machen willst. Das darfst Du ja auch gerne tun.

Aber alles andere als (so das denn von Dir gewünscht ist) jetzt auf die zugehen und um eine neue Vereinbarung gegen Aufhebung der Maßnahme zu bitten wäre ganz nüchtern betrachtet nun wirklich nicht zielführend.
Rechtsmittel oder formale Beschwerden bestimmt nicht.
Ok, danke für dein Statement.
Ich habe heute nichtsdestotrotz eine Erinnerung an das Vollstreckungsgericht geschickt und eine DAB gegen die Rechtspflegerin.
Habe immer pünktlich Raten gezahlt und fühle mich sprichwörtlich "überfallen"