ZV VA Schulden meines Vaters die eig keine sind?
Verfasst: 3. Apr 2024, 23:48
Gegen meinen Vater soll eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden die nicht rechtens ist. Der Titel stammt aus einem Urteil von 01/2013. Zwischen 2010 und 02/2013 lief aber ein Insolvenzverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung. Wer damals wie/wo/was geregelt hat ist mir unbekannt und weil ich selbst nie Schulden hatte ist mir auch das ganze Thema neu durch das ich mich seit Wochen versuche durchzulesen.
Ich bin zur gesetzl. Betreuerin bestellt worden nachdem mein Vater einen schweren Schlaganfall erlitten hat und an Aphasie leidet. Nachfragen bei ihm sind also nur sehr eingeschränkt bis überhaupt nicht möglich, aber ich vermute mal, dass er auf den besagten Vollstreckungsbescheid nicht entsprechend reagiert hat, weil er sich wahrscheinlich auf das Insolvenzverfahren/Anwälte verlassen hat und mit der damaligen Lebenssituation überfordert war. Ich kenne es auch nur so, dass man Privatinsolvenz anmeldet um danach schuldenfrei zu sein und alles geklärt ist.
Der Inkassobrief kam auch ausgerechnet in genau dem Zeitraum, als mein Vater noch im Krankenhaus behandelt wurde. Die Hauptforderung von ~860€ (Ergo Versicherungen, für was auch immer) hatte sich durch undurchsichtige Kostenaufstellungen auf knapp 2000€ erhöht. Ich dachte erst dass es sich nur um eine billige Betrugsmasche handeln kann, bis der GV dann da war. Ohne irgendwelche schriftlichen Protokolle hat er mit meinem geschäftsunfähigen Vater (ohne mein Wissen) eine Ratenzahlung vereinbart, die ich natürlich verweigert habe weil ich weder wusste wofür, noch er mir das erklären konnte (Ich habe die Kontovollmacht und Vermögenssorge). Nur einen gelben Zettel mit handschriftlich vermerkten "150€ BUN ab 1.3. monatl." der offensichtlich vom GV war konnte er mir zeigen; keine Unterschrift, kein Datum, keine Laufzeit, nichts. Mein Vater bezieht aktuell noch Bürgergeld bevor die Rente beginnt und hat kein Vermögen. Wie man sich da auf 150€ einigt ist mir auch unverständlich.
Dem GV hätte klar sein müssen dass ein Aphasiker kein geeigneter Geschäftspartner ist, trotzdem handelt er eine monatl. Ratenzahlung von 150€ aus, die, so wie ich meinen Vater verstanden habe "12 Monate laufen soll bis 550€ gezahlt wären und den Rest würde er ihm dann erlassen". 12x150 ergibt 1800€ und ich sitze mit Fragezeichen vor ihm. Das wären dann knapp die 2000€ aus dem Inkassoschreiben -welches m.E. nicht nur übertrieben teuer ist, sondern sich ohnehin auf einen Titel bezieht der von vornherein nicht hätte ausgestellt werden dürfen, weil im Insolvenzverfahren. Angemeldet oder nicht, durch die Restschuldbefreiung wäre die Forderung ohnehin erledigt.
Auf meine Anfrage beim GV nach sämtlichen Unterlagen zur Forderung oder Beschlüssen, bekam ich nur einen zufällig generierten Registerauszug der mir gar nichts bringt und dass ich die gesetzliche Vertreterin bin (Nachweis mitgeschickt) wird auch ignoriert, weil mein Vater angeschrieben und aufgefordert wurde, die Vermögensauskunft abzugeben - nicht ich. Dabei war der GV doch selbst da und müsste somit über die finanzielle Lage informiert sein, wozu dann noch die Auskunft unter Eid, von mir die sowieso keine Ahnung von nichts hat? Mir kommt das alles merkwürdig vor. Ich habe auch gelesen, dass der Vorladung zur VA immer auch ein Formular zum Ausfüllen mitgeschickt wird und was man dabei beachten soll - mir wurde weder ein Formular geschickt, noch sonst irgendein Hinweis wegen der Betreuungssache.
Der Termin ist am 18.4. und ich fürchte dass sein Auto (audi a4 b5 avant, über 20 Jahre alt mit 440.000km mit dem ich ihn nun fahre) gepfändet wird, weil der Kaufpreis alleine schon 2100€ betrug ("als Bastlerauto zum ausschlachten"). Er hängt sehr an dem Auto und ich wäre dann quasi die "Schuldige" für den Verlust.
Selbst fahren darf er ja nicht wegen dem Schlaganfall und der TÜV ist jetzt abgelaufen (Termin gemacht), aber Besitzer ist er nachwievor.
Macht es denn Sinn das Auto auf mich zu überschreiben, damit es ihm nicht weggenommen werden kann? Geht das überhaupt? Weil bei der VA ja auch nach Schenkungen gefragt wird. Ich hatte noch nie ein Auto, ist also auch Neuland-Thema für mich.
Mein Vater hat erst die Zahlung verweigert weil er sich im Recht gesehen hat. Ich habe dann versucht ihm zu erklären dass das schon so sein mag, aber man sein Recht anderen eben auch mitteilen muss, wie zB Einspruch auf unrechte Bescheide einzulegen usw. Ich vermute dass er sich jetzt aus schlechtem Gewissen mir gegenüber mit dem GV auf eine Ratenzahlung einlassen wollte, weil ich ohnehin mit der neuen Situation (Pflege und Betreuung alles alleine) leicht überfordert bin.
Wie ist jetzt die Sachlage? Der Titel ist im Grunde unzulässig, das kann ich zwar nachweisen aber wenn er nie widersprochen hat, weil Anwälte in der Zeit für ihn zuständig waren, macht das diesen Titel dann unanfechtbar rechtskräftig? Es war ja nicht die einzige Stelle die damals Geld wollte und ich kann mir gut vorstellen dass dieser Bescheid eben einfach untergegangen ist. Würde ich im Insolvenzverfahren eins von vielen Schreiben erhalten, was mit Vollstreckungsbescheid betitelt ist, würde ich auch denken dass es mit dem Verfahren geregelt wird, oder eine zeitliche Überschneidung vorliegt etc und mich nicht weiter darum kümmern, wenn sowieso alles über einem zusammenbricht. Und weil danach auch erstmal jahrelang Ruhe war wird er davon ausgegangen sein, dass alles richtig verlaufen und erledigt ist.
Ist es ja eigentlich auch und darum ärgert mich diese Situation, weil man wohl alle 2 Jahre eine Vermögensauskunft abgeben und sich überhaupt so vorführen lassen muss, nur weil es einen jahrzehntealten erschlichenen Titel gibt der bürokratisch vermutlich nicht hochkorrekt abgewendet wurde, oder sonstwie irgendwelche Schlupflöcher hat die man einfach mal ausprobiert, weil die meisten eh keine Ahnung haben und das alles viel zu kompliziert ist. Erschlichen ja, weil ein Gericht nichtmal prüfen muss ob ein Antrag überhaupt zulässig ist oder eben nicht.
...
Bei der Caritas versuche ich schon seit Tagen vergeblich einen Termin auszumachen. Auf AB ruft auch keiner zurück. Bei denen ist wohl Land unter
Ich bin zur gesetzl. Betreuerin bestellt worden nachdem mein Vater einen schweren Schlaganfall erlitten hat und an Aphasie leidet. Nachfragen bei ihm sind also nur sehr eingeschränkt bis überhaupt nicht möglich, aber ich vermute mal, dass er auf den besagten Vollstreckungsbescheid nicht entsprechend reagiert hat, weil er sich wahrscheinlich auf das Insolvenzverfahren/Anwälte verlassen hat und mit der damaligen Lebenssituation überfordert war. Ich kenne es auch nur so, dass man Privatinsolvenz anmeldet um danach schuldenfrei zu sein und alles geklärt ist.
Der Inkassobrief kam auch ausgerechnet in genau dem Zeitraum, als mein Vater noch im Krankenhaus behandelt wurde. Die Hauptforderung von ~860€ (Ergo Versicherungen, für was auch immer) hatte sich durch undurchsichtige Kostenaufstellungen auf knapp 2000€ erhöht. Ich dachte erst dass es sich nur um eine billige Betrugsmasche handeln kann, bis der GV dann da war. Ohne irgendwelche schriftlichen Protokolle hat er mit meinem geschäftsunfähigen Vater (ohne mein Wissen) eine Ratenzahlung vereinbart, die ich natürlich verweigert habe weil ich weder wusste wofür, noch er mir das erklären konnte (Ich habe die Kontovollmacht und Vermögenssorge). Nur einen gelben Zettel mit handschriftlich vermerkten "150€ BUN ab 1.3. monatl." der offensichtlich vom GV war konnte er mir zeigen; keine Unterschrift, kein Datum, keine Laufzeit, nichts. Mein Vater bezieht aktuell noch Bürgergeld bevor die Rente beginnt und hat kein Vermögen. Wie man sich da auf 150€ einigt ist mir auch unverständlich.
Dem GV hätte klar sein müssen dass ein Aphasiker kein geeigneter Geschäftspartner ist, trotzdem handelt er eine monatl. Ratenzahlung von 150€ aus, die, so wie ich meinen Vater verstanden habe "12 Monate laufen soll bis 550€ gezahlt wären und den Rest würde er ihm dann erlassen". 12x150 ergibt 1800€ und ich sitze mit Fragezeichen vor ihm. Das wären dann knapp die 2000€ aus dem Inkassoschreiben -welches m.E. nicht nur übertrieben teuer ist, sondern sich ohnehin auf einen Titel bezieht der von vornherein nicht hätte ausgestellt werden dürfen, weil im Insolvenzverfahren. Angemeldet oder nicht, durch die Restschuldbefreiung wäre die Forderung ohnehin erledigt.
Auf meine Anfrage beim GV nach sämtlichen Unterlagen zur Forderung oder Beschlüssen, bekam ich nur einen zufällig generierten Registerauszug der mir gar nichts bringt und dass ich die gesetzliche Vertreterin bin (Nachweis mitgeschickt) wird auch ignoriert, weil mein Vater angeschrieben und aufgefordert wurde, die Vermögensauskunft abzugeben - nicht ich. Dabei war der GV doch selbst da und müsste somit über die finanzielle Lage informiert sein, wozu dann noch die Auskunft unter Eid, von mir die sowieso keine Ahnung von nichts hat? Mir kommt das alles merkwürdig vor. Ich habe auch gelesen, dass der Vorladung zur VA immer auch ein Formular zum Ausfüllen mitgeschickt wird und was man dabei beachten soll - mir wurde weder ein Formular geschickt, noch sonst irgendein Hinweis wegen der Betreuungssache.
Der Termin ist am 18.4. und ich fürchte dass sein Auto (audi a4 b5 avant, über 20 Jahre alt mit 440.000km mit dem ich ihn nun fahre) gepfändet wird, weil der Kaufpreis alleine schon 2100€ betrug ("als Bastlerauto zum ausschlachten"). Er hängt sehr an dem Auto und ich wäre dann quasi die "Schuldige" für den Verlust.
Selbst fahren darf er ja nicht wegen dem Schlaganfall und der TÜV ist jetzt abgelaufen (Termin gemacht), aber Besitzer ist er nachwievor.
Macht es denn Sinn das Auto auf mich zu überschreiben, damit es ihm nicht weggenommen werden kann? Geht das überhaupt? Weil bei der VA ja auch nach Schenkungen gefragt wird. Ich hatte noch nie ein Auto, ist also auch Neuland-Thema für mich.
Mein Vater hat erst die Zahlung verweigert weil er sich im Recht gesehen hat. Ich habe dann versucht ihm zu erklären dass das schon so sein mag, aber man sein Recht anderen eben auch mitteilen muss, wie zB Einspruch auf unrechte Bescheide einzulegen usw. Ich vermute dass er sich jetzt aus schlechtem Gewissen mir gegenüber mit dem GV auf eine Ratenzahlung einlassen wollte, weil ich ohnehin mit der neuen Situation (Pflege und Betreuung alles alleine) leicht überfordert bin.
Wie ist jetzt die Sachlage? Der Titel ist im Grunde unzulässig, das kann ich zwar nachweisen aber wenn er nie widersprochen hat, weil Anwälte in der Zeit für ihn zuständig waren, macht das diesen Titel dann unanfechtbar rechtskräftig? Es war ja nicht die einzige Stelle die damals Geld wollte und ich kann mir gut vorstellen dass dieser Bescheid eben einfach untergegangen ist. Würde ich im Insolvenzverfahren eins von vielen Schreiben erhalten, was mit Vollstreckungsbescheid betitelt ist, würde ich auch denken dass es mit dem Verfahren geregelt wird, oder eine zeitliche Überschneidung vorliegt etc und mich nicht weiter darum kümmern, wenn sowieso alles über einem zusammenbricht. Und weil danach auch erstmal jahrelang Ruhe war wird er davon ausgegangen sein, dass alles richtig verlaufen und erledigt ist.
Ist es ja eigentlich auch und darum ärgert mich diese Situation, weil man wohl alle 2 Jahre eine Vermögensauskunft abgeben und sich überhaupt so vorführen lassen muss, nur weil es einen jahrzehntealten erschlichenen Titel gibt der bürokratisch vermutlich nicht hochkorrekt abgewendet wurde, oder sonstwie irgendwelche Schlupflöcher hat die man einfach mal ausprobiert, weil die meisten eh keine Ahnung haben und das alles viel zu kompliziert ist. Erschlichen ja, weil ein Gericht nichtmal prüfen muss ob ein Antrag überhaupt zulässig ist oder eben nicht.
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Bei der Caritas versuche ich schon seit Tagen vergeblich einen Termin auszumachen. Auf AB ruft auch keiner zurück. Bei denen ist wohl Land unter