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Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 07:18
von Alex190412
Hallo zusammen,
vorab schon einmal danke an alle, die meinen Beitrag lesen und im besten Fall auch ein wenig Licht ins Dunkel bringen können. Ich versuche mich auch kurz zu halten.
Ich bin 32 und habe durch eine Spielsucht leider über die Jahre ca. 45.000 Euro an Schulden angehäuft. Ich kann nun definitiv nicht mehr zahlen, habe unglaublich viele offene Rechnungen, eine Bank wird eventuell im Mai pfänden.
Ich bin derzeit Beamter auf Widerruf, werde den Job jedoch kommende Woche kündigen (da ich sowieso gekündigt werden würde, sobald Pfändungen kämen, dies bitte nicht hinterfragen, hat diverse Gründe weshalb ich das gesichert weiss).
Eine Therapie wegen des Glücksspiels werde ich machen, mir ist bewusst, dass dieses Problem zwingend angegangen werden muss.
Nun würd ich allerdings gern kommende Woche die Insolvenz in Gang bringen, mit Hillfe eines Anwalts. Vor 3-4 Wochen hatte ich jedoch ein Gespräch mit der Schuldnerberatung einer Kanzlei und mir wurde gesagt, ich müsste noch warten, da ich innerhalb der letzten 6 Monate eine Kreditkarte beantragt ( vor einem Monat) und zwei kleine Kredite erhalten habe ( vor 5 Monaten) und man müsse jetzt erst noch Monate verstreichen lassen, da die Gläubiger sonst Anzeige wegen Betrug erstatten könnten, da ich zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits hätte wissen können, dass ich zahlungsunfähig bin.
Ist das wirklich so? Die Kreditkarte müsste ich gar nicht mit in die Insolvenz nehmen. Kann ich wirklich nicht kommende Woche mit allem starten? Ich weiss nicht mehr wo mir der Kopf steht und kann unmöglich noch 5 Monate warten.
Eine weitere Frage wäre, in welchem Arbeitsverhältnis ich die Insolvenz am besten einleite. Ich werde im April arbeitslos bzw offiziell werd ich eben noch Beamter auf Widerruf sein und ab Mai bin ich hoffentlich anderweitig beschäftigt. Ist es prinzipiell egal, wann ich die Insolvenz einleite oder hätte es Vorteile, in Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung alles in Gang zu bringen?

So, das wars erstmal. Ich hoffe ich habe eure Zeit nicht zu sehr in Anspruch genommen und bin sehr dankbar für Antworten.

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 07:39
von Alex190412
Eine Frage ist mir nachträglich noch eingefallen. Es kann gut sein, dass mir meine Behörde aufbrummt, die bisher erhaltenen Gehälter zurück zu zahlen. Das Recht dazu hätten sie, ist eine Ermessensentscheidung und wären ca. 8000 Euro, die da auf mich zukämen. Da die Mühlen der Verwaltung langsam malen, würde die Entscheidung darüber vermutlich erst im Juni/Juli fallen. Nachträglich in die Insolvenz reinnehmen, kann ich das sicher nicht, oder? Da würde ich dann wohl einfach zahlen müssen, vermute ich..

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 07:56
von Nie_mehr_Schulden
Hallo Alex,
willkommen im Forum.

Den ersten Schritt hast du bereits unternommen und du wirst etwas gegen deine Spielsucht unternehmen. Dies ist das wichtigste. Ohne diesen ist alles andere zum Scheitern verurteilt.

Du bist dir ziemlich sicher, dass du deine Stellung als Beamter auf Widerruf verlieren wirst. Ich habe gelesen, dass dies nicht immer so sein musst. Ich hoffe, du lässte dich in diesem Falle rechtlich beraten. Da du unter der allgemein anerkannten Krankheit "Spielsucht" leidest, so sollte es nicht zwangsläufig zu einer Kündigung kommen bzw. man könnte dagegen angehen. Okay, aber darüber möchtest du auch nicht gerne schreiben und ich überlasse es deinem Wissen.

Die Sache mit den Kreditkarten und dem Kredit ist leider richtig. Da solltest du auf jeden Fall noch etwas warten und auf die Schuldnerberatung vertrauen. Zum einen können Sie dich wegen Betrug belangen und zum anderen könnte das Thema "VBUH" auch ein Thema werden. Also eine vorsätzlich begangene Handlung. Dies könnte dazu führen, dass Forderungen hieraus nicht die spätere Restschuldbefreiung umfasst.

Ich sehe keinen Vor- oder Nachteil, ob du gerade arbeitslos bist oder eine Beschäfigung ausübst. Im Laufe der Privatinsolvent gehört es eh zu deinen Pflichten dich um eine Beschäftigung zu kümmern.

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 09:21
von Alex190412
Danke, für deine schnelle Antwort !
Das heisst, das schlimmste was passieren könnte, wäre, dass ich die neuen Kredite, die vor 5 Monaten beantragt wurden, nach 3 Jahren nicht in die Restschuldbefreiung nehmen könnte? Die Summe ist in dem Fall klein, das Risiko wäre es mir wert. Theoretisch müsste ich ja aber sowieso nur noch 1-2 Monate warten. Zählt hier die Anzahl der gezahlten Raten, also, 6 Monate muss ich gezahlt haben, oder nur das Antragsdatum?
Die Kreditkarte ist im Prinzip gar nicht der Rede wert, die würde ich vermutlich gar nicht in die Insolvenz einschliessen.
Was eine Betrugsanzeige für Konsequenzen hätte, weiss ich natürlich nicht in Bezug auf die Insolvenz. Es geht hier aber "nur" um knapp 2500 Euro. Das ist ja quasi Spielgeld für eine Bank und daher weiss ich nicht, wie da reagiert werden würde.
Ich bin jetzt gerade voller Tatendrang und möchte endlich, nachdem ich so lange alles vor mir hergeschoben habe und nicht akzeptieren wollte, wie die Lage ist, alles angehen und so schnell es geht in ein neues Leben starten..

Zum Thema Beamter auf Widerruf. Meine Einstellung war mit einigen Hürden verbunden und ich habe damals versichert, meine Spielsuchtvergangenheit liegt hinter mir und Schulden würden nicht existieren. Deshalb würde man mir mit ziemlicher Sicherheit die Hölle heiss machen, würde ich jetzt damit ankommen. Halte es für ausgeschlossen, dass man hier verständnisvoll reagieren würde, da ich ja somit Falschangaben bei meiner Einstellung gemacht habe.

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 16:25
von Shopgirl
Uff, hier weiß man gar nicht, wo man anfangen soll.

Du kannst nicht einfach losziehen und nächste Woche Insolvenz anmelden. Erstmal braucht es einen außergerichtlichen Einigungsversuch, bei dem deine Gläubiger angeschrieben werden. Sollte diese Einigung scheitern, kann der Insolvenzantrag abgegeben werden. Deine Scheitern muss dir bescheinigt werden (entweder bezahlst du einen Anwalt oder du wendest dich eine kostenfreie, caritative Schuldnerberatung). So was dauert Wochen, wenn nicht sogar Monate.

Einzelne Kredite nicht im Insolvenzantrag anzugeben, funktioniert nicht. Alles oder nichts.

Aber der wichtigste Punkt:
Was willst du im Insolvenzverfahren, wenn du spielsüchtig bist? Vor allem anderen sollte eine Therapie angegangen werden. Wenn du dann länger (und ich meine damit keine Wochen oder nur ein paar Monate) spielfrei bist, kann man eventuell über eine Insolvenz nachdenken.

Was deinen Job angeht, wäre es eher dumm, den zu kündigen. Oder bist du dir sehr sicher, dass du recht schnell etwas findest, das gleichwertig bezahlt wird?

Dein Tatendrang in allen Ehren, aber so einfach wird das alles nicht.

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 18:24
von Alex190412
Das ich nicht einfach Insolvenz anmelden kann ist mir doch klar. Den Ablauf kenne ich. Es geht mir darum, alles in Gang zu bringen. Das möchte ich kommende Woche gern tun. Mit meinem Job, das hab ich denke ich erläutert, da wird für mich keine Chance bestehen zu bleiben.
Wenn ich die Insolvenz in Gang bringe, muss ich denn jetzt aktuell noch irgendwas weiterzahlen an Krediten und Finanzierungen? Oder kann ich das alles einstellen?

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 18:53
von robo
Alex190412 hat geschrieben: 30. Mär 2024, 07:18 ... gern kommende Woche die Insolvenz in Gang bringen, mit Hillfe eines Anwalts ...
Hast Du immer noch zuviel Geld ?
Wir raten hier eigentlich immer zu caritativen, sprich kostenlosen, Schuldnerberatungen.
Aber es scheint wenigstens so, als ob Deine Anwalt ein wenig Ahnung von dem Geschäft hat.
Alex190412 hat geschrieben: 30. Mär 2024, 07:18 ...
Ist das wirklich so?
...
Kann sein, muss nicht.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber vermutlich recht hoch, dass ein Gläubiger "vbuH" anmeldet,
wenn man so kurz vor einem Inso-Antrag noch Kredite aufnimmt.
Sinn der Übung ist, dass Dir diese Schulden dann auch nach einem Inso-Verfahren mit RSB erhalten bleiben, wenn Du dich nicht (erfolgreich) gegen den vbuH-Zusatz wehrst.
Aber das wird Dir Dein Anwalt dann auch gesagt haben ?
Und hoffentlich auch wissen, WIE Du Dich ggfs. erfolgreich wehren kannst ?
Alex190412 hat geschrieben: 30. Mär 2024, 07:18 ...
Die Kreditkarte müsste ich gar nicht mit in die Insolvenz nehmen.
...
Keine Chance. ALLE Gläubiger müssen mit. Nicht nur (von Dir) ausgewählte.
Nach Eröffnung entscheidet dann Dein IV, wer es 'auf die Tabelle' schafft,
wer was von Deiner Masse abbekommt (solltest Du welche produzieren).
Alex190412 hat geschrieben: 30. Mär 2024, 07:18 ...
Kann ich wirklich nicht kommende Woche mit allem starten? Ich weiss nicht mehr wo mir der Kopf steht und kann unmöglich noch 5 Monate warten.
...
Du kannst doch schon mal alle Unterlagen ordnen und eine schöne Tabelle machen mit Gläubigern, Gläubigervertretern, Hauptforderung, Nebenforderungen, tituliert, Lohnabtretung usw.
Und dann kannst Du dem Rat des Anwalts folgen - oder es lassen.

Dann kannst Du Dir einen Therapieplatz suchen.
Und diese vielleicht schon beginnen ?
Dann kannst Du einen Haushaltsplan machen und schon mal lernen, mit wenig Geld auszukommen.
usw usw usw
Aber zum Wesen der Spielsucht gehört vermutlich, dass man gern den schnellen Erfolg hätte ?
Also wäre das 'sich in Geduld üben' quasi gewissermaßen so was wie ne 'therapeutische Maßnahme' ?
Alex190412 hat geschrieben: 30. Mär 2024, 07:18 Eine weitere Frage wäre, in welchem Arbeitsverhältnis ich die Insolvenz am besten einleite. Ich werde im April arbeitslos bzw offiziell werd ich eben noch Beamter auf Widerruf sein und ab Mai bin ich hoffentlich anderweitig beschäftigt. Ist es prinzipiell egal, wann ich die Insolvenz einleite oder hätte es Vorteile, in Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung alles in Gang zu bringen?
...
Am besten natürlich in "Brot und Lohn" ... je mehr Du verdienst, um so mehr verbleibt Dir auch von Deinem Einkommen (gem. Tabelle) und um so mehr generierst Du "Masse" für den IV, die Verfahrenskosten und Deine Gläubiger.
Bist Du arbeitslos, hast Du vermutlich weniger Geld, musst Dich um einem Job kümmern, und hast die Verfahrenskosten nach Abschluss des Verfahrens immer noch an der Backe ...

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 18:59
von robo
Alex190412 hat geschrieben: 30. Mär 2024, 07:39 ...
Nachträglich in die Insolvenz reinnehmen, kann ich das sicher nicht, oder? Da würde ich dann wohl einfach zahlen müssen, vermute ich..
Nachträglich geht nicht.
Stichtag ist das Datum der Insolvenzeröffnung vom Gericht.

Aber vielleicht noch ein Grund, mit dem Inso-Antrag zu warten ?

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 19:04
von robo
Und für Banken geht es auch bei "Peanuts" oft ums Prinzip
(weil zB Ausfallversicherungen nur greifen, wenn ein bestimmtes Procedere eingehalten wird).

"Stellt Euch mal nicht so an, sind doch nur 2.500,- € ... bei Euch geht es doch um ganz andere Beträge ..."
So was iss nich, wenn der kleine Mann seinen Vertrag nicht einhält.

Re: Fragen zu angehender Insolvenz

Verfasst: 30. Mär 2024, 22:23
von Alex190412
Danke für die vielen Tipps. Ich bin doch total unerfahren bei allem und habe auch noch gar keinen Anwalt. Ich möchte einfach nur Ruhe. Ich kämpfe so lang gegen alles mögliche, ich sehne mich total nach Ruhe..ich möchte einfach alles auf den Weg bringen, bin aber total überfordert. Ab April kann ich keine Rechnungen mehr zahlen, bisher bin ich in keinem Mahnverfahren oder sogar schlimmeres. Nur der Targobank schulde ich bereits 2 Raten. Ich will einfach nur vorwärts kommen und in ein neues Leben starten. Es geht mir so schlecht wie noch nie, kann derzeit nicht allein sein, weil ich mich sogar suizidgefährdet sehe..