suspekte Forderung vom Jobcenter - greift Verjährung?
Verfasst: 13. Mär 2024, 15:01
Hallo liebe Community,
da ich mich nun in der Schuldenbereinigug befinde und im Zuge dessen schaue welche Forderungen bereits abgegolten oder aber auch verjährt sind, richtete ich eine Anfrage an das Jobcenter.
Zu einem bestimmten Aktenzeichen stellte ich hierzu schon am 06.10.2021 meine Einrede der Verjährung und teilte in diesem Schreiben mit, dass ich bis zum heutigen Tage kein Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid nach §52 Abs. 1 SGB X erhalten habe und mir nur eine Forderungsaufstellung vom 08.04.2020 zugesandt wurde, in welchem ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (vom 12.09.2013) und einer geschuldeten Gesamtsumme i.H.v. 497,47€ aufgeführt wird, jedoch keinen Bescheid als solches.
Auf diese Nachricht bekam ich keine Antwort.
Nun stellte ich ganz aktuell am 19.02.2024 erneut Einrede zu diesem Vorgang, führte auf, dass ich bisher noch keine Antwort auf mein Schreiben aus Oktober 2021 erhalten habe und dass vorsorhlich nun erneut die Einrede der Verjährung hiermit erhebe.
Gestern befand sich nun ein Umschlag in meinem Briefkasten, in welchem man sich ein Schreiben des Jobcenters befand und man sich auf meine Anfrage vom 19.02.2024 bezieht. Außerdem enthalten war eine Durchschrift des Bescheides vom 12.09.2013.
(Beigefügt als Screenshot). Nun ist es doch so, dass diesee Bescheid nach 4 Jahren ebenfalls verjähren, sofern das Jobcenter kein weiterer Bescheid zur Feststellung oder Durchsetzung erlassen hat.
siehe: https://www.rechtsanwalt-von-eltz.de/er ... -4-jahren/
Nun wird sich zum einen auf den ursprünglichen Bescheid vom 12.09.2013, welcher in der Forderungsaufstellung ebenfalls aufgeführt wird, berufen (welchen ich ursprünglich nicht erhalten habe), mir wurde kein weiterer Durchsetzungbescheid übersand und zum anderen sind hier auch die Forderungsbeträge unterschiedlich.
Kann man nun, mit verweiß auf dem im Link aufgeführten Aktenzeichen erneut diese Einrede stellen oder soll ich nun den ganzen Vorgang eurer Meinung nach ignorieren und warten bis mehr/weiteres vom Jobcenter diesbezüglich kommt?
LG
da ich mich nun in der Schuldenbereinigug befinde und im Zuge dessen schaue welche Forderungen bereits abgegolten oder aber auch verjährt sind, richtete ich eine Anfrage an das Jobcenter.
Zu einem bestimmten Aktenzeichen stellte ich hierzu schon am 06.10.2021 meine Einrede der Verjährung und teilte in diesem Schreiben mit, dass ich bis zum heutigen Tage kein Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid nach §52 Abs. 1 SGB X erhalten habe und mir nur eine Forderungsaufstellung vom 08.04.2020 zugesandt wurde, in welchem ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (vom 12.09.2013) und einer geschuldeten Gesamtsumme i.H.v. 497,47€ aufgeführt wird, jedoch keinen Bescheid als solches.
Auf diese Nachricht bekam ich keine Antwort.
Nun stellte ich ganz aktuell am 19.02.2024 erneut Einrede zu diesem Vorgang, führte auf, dass ich bisher noch keine Antwort auf mein Schreiben aus Oktober 2021 erhalten habe und dass vorsorhlich nun erneut die Einrede der Verjährung hiermit erhebe.
Gestern befand sich nun ein Umschlag in meinem Briefkasten, in welchem man sich ein Schreiben des Jobcenters befand und man sich auf meine Anfrage vom 19.02.2024 bezieht. Außerdem enthalten war eine Durchschrift des Bescheides vom 12.09.2013.
(Beigefügt als Screenshot). Nun ist es doch so, dass diesee Bescheid nach 4 Jahren ebenfalls verjähren, sofern das Jobcenter kein weiterer Bescheid zur Feststellung oder Durchsetzung erlassen hat.
siehe: https://www.rechtsanwalt-von-eltz.de/er ... -4-jahren/
Nun wird sich zum einen auf den ursprünglichen Bescheid vom 12.09.2013, welcher in der Forderungsaufstellung ebenfalls aufgeführt wird, berufen (welchen ich ursprünglich nicht erhalten habe), mir wurde kein weiterer Durchsetzungbescheid übersand und zum anderen sind hier auch die Forderungsbeträge unterschiedlich.
Kann man nun, mit verweiß auf dem im Link aufgeführten Aktenzeichen erneut diese Einrede stellen oder soll ich nun den ganzen Vorgang eurer Meinung nach ignorieren und warten bis mehr/weiteres vom Jobcenter diesbezüglich kommt?
LG