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Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 13:45
von habwiederwas
Hallo Experten,

ich brauche dringend bevor ich was falsch mache euren Rat.
Entschuldigt bitte das ich zu dem (alten)Thema wieder einen neuen Tread aufmache, vieleicht ist es aber so übersichtlicher.
Heute lag ein Mahnbescheid von Waldorf&Frommer wg. Uhrheberrechtsverletzung im Briefkasten.
Dort geht es um eine Forderung vom 06.06.14 von zurzeit 1135,00 Euro. 1000 Euro Schadensersatz, und der Rest Gebühren und Zinsen.
Vor ca. 4 Monaten bekam ich das letzte Schreiben, in dem, wenn ich nicht innerhalb 14 Tagen zahle, eine Klage eingereicht wird.
Meine Fragen:
Ich befinde mich sein dem 13.02.2015 in der Insolvenz, seit Juni 2016 in der WVP.
Habe diese Forderung aber vergessen anzumelden, vieleicht auch deshalb weil ich mir keine Schuld bewust war und damals auch eine sogen. modifizierte Unterlassungserklärung an Waldorf&Frommer geschickt hatte.
Ist diese Forderung, ob berechtigt oder nicht, trotzdem Bestandteil der Insolvenz, und nach Beendigung null und nichtig?
2.) Muss, bezw. soll ich den Mahnbescheid widersprechen, und muss ich den Treuhänder über diese Forderung in Kenntnis setzen, und wenn ja, widerspricht er dann diesen Mahnbescheid, bezw. schreibt Waldorf&Frommer an?
3.)Wenn nein, soll ich das dann machen?
Ich weiß viele Frage, sorry, aber ich brauche dringen Rat und Antwort.

LG habnix

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 14:26
von caffery
habnix;729612 hat geschrieben: Habe diese Forderung aber vergessen anzumelden, vieleicht auch deshalb weil ich mir keine Schuld bewust war und damals auch eine sogen. modifizierte Unterlassungserklärung an Waldorf&Frommer geschickt hatte.
Das war aber nicht sehr klug von Dir. - weißte selbst. Diese Urheberrechtsklamotten haben immer zwei Bestandteile. Die Unterlassungserklärung und den Schadensersatz. Nur weil man eine Unterlassungserklärung abgibt, ist der Schadensersatz natürlich nicht vom Tisch. Außerdem gibt man ja auch keine Unterlassungserklärung ab, wenn man "sich keiner Schuld bewusst" ist;)
habnix;729612 hat geschrieben: Ist diese Forderung, ob berechtigt oder nicht, trotzdem Bestandteil der Insolvenz, und nach Beendigung null und nichtig?
Yop. Allerdings könnte W&F nun mit einer neuen Schadensersatzforderung daherkommen weil Du sie im Antrag weggelassen hast. Ob die sowas tatsächlich machen - dazu fehlen mir die Erfahrungswerte.
habnix;729612 hat geschrieben: 2.) Muss, bezw. soll ich den Mahnbescheid widersprechen,
Kann man machen - denen aber auch gleichzeitig mitteilen warum Du das tust. Es kann aber theoretisch sein, dass die trotzdem klagen. Schließlich wäre die Forderung ja noch nicht "weg" weils noch keine Restschuldbefreiung gibt.
habnix;729612 hat geschrieben: und muss ich den Treuhänder über diese Forderung in Kenntnis setzen,
Er wird sich dafür nicht interessieren.
habnix;729612 hat geschrieben: und wenn ja, widerspricht er dann diesen Mahnbescheid, bezw. schreibt Waldorf&Frommer an?
Entsprechend: Nein
habnix;729612 hat geschrieben: 3.)Wenn nein, soll ich das dann machen?
Du wirst nicht drum rumkommen denen mitzuteilen, dass deren Forderung eine Insolvenzforderung ist - sprich: Denen Deinen Eröffnungsbeschluss zuschicken. Ansonsten werden sie wahrscheinlich mit ihrem unsäglichen Prozedere fortfahren - da sie ja von Deinem Verfahren nichts wissen.

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 14:40
von habwiederwas
Vielen herzlichen Dank caffery.
Ich mache jetzt am WE gar nix mehr, und am Montag dann so wie du geschrieben hast.
Mahnbescheid widersprechen und W&F gleichzeitig über meine Inso in Kenntnis setzen.
Reicht das, wenn ich Aktenzeichen und der Name des zuständigen Amtsgericht denen in Bezug der Inso nenne?
Muss/soll ich das Amtsgricht auch in Kenntnis über den "neuen" Gläubiger setzen?
Ist meine Inso gefährdet? Februar 2020 wäre ende!

LG habnix

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 14:44
von caffery
habnix hat geschrieben: 15. Jun 2019, 14:40
Ich mache jetzt am WE gar nix mehr, und am Montag dann so wie du geschrieben hast.
Mahnbescheid widersprechen
Das habe ich so nicht geschrieben;) Da steht "kann"! ... und was von einem Klagerisiko.
habnix hat geschrieben: 15. Jun 2019, 14:40 Reicht das, wenn ich Aktenzeichen und der Name des zuständigen Amtsgericht denen in Bezug der Inso nenne?
Kannst Du machen.
habnix hat geschrieben: 15. Jun 2019, 14:40 Muss/soll ich das Amtsgricht auch in Kenntnis über den "neuen" Gläubiger setzen?
Das wird die auch nicht (mehr) interessieren. Dein Insolvenzverfahren ist - inkl. sämtlicher Melde- und Nachmeldefristen durch (aufgehoben). Es läuft die Restschuldbefreiungsphase.
habnix hat geschrieben: 15. Jun 2019, 14:40 Ist meine Inso gefährdet?

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 15:08
von habwiederwas
Nochmals danke.
Für heute noch eine letzte Frage ;) :
mal angenommen ich widerspreche den mahnbescheid nicht, kommt dann nicht als nächstes der VB, und gehen dann nicht irgendwann alle nachfolgenden Dinge los, wie Kontopfändung usw., oder dürfen die das alles wg der Inso nicht mehr.? Und eine Klagerisiko besteht doch dann auch, oder?

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 15:31
von caffery
Wir hatten das ganze Thema doch schonmal oder? Warum hast Du denen nicht schon längst mitgeteilt, dass Du im Verfahren bist und ihre Forderung eine Insolvenzforderung ist? Dann hätten die jetzt sehr wahrscheinlich auch keinen Mahnbescheid geschickt.
Sowas macht natürlich eine (neue) Schadensersatzforderung von denen nicht unwahrscheinlicher...

Zu Deiner Frage: Wenn die von nichts wissen, weil Du sie nicht im Antrag erwähnt hast und denen auch jetzt nichts mitteilen würdest und auch dem MB nicht widersprichst, werden sie wahrscheinlich einen VB in die Welt setzen und vermutlich daraus vollstrecken - eben weil sie ja von Deinem Verfahren und dem Status ihrer Forderung nichts wissen. Dann müsstest Du von Dir aus gegen die Vollstreckung vorgehen. Zunächst wegen § 89 bzw. 294 InsO und nach der RSB eben wegen dieser. Auch das alles würde eine (neue) Schadensersatzforderung von denen nicht unwahrscheinlicher machen...

Wenn Du dem MB einfach so widersprichst ohne denen mitzuteilen warum, werden sie vermutlich klagen weil sie ja vermutlich zu wissen glauben, dass sie Dir den "Rechtsverstoß" *kotz* zweifelsfrei nachweisen können. Ich vermute, dass sie das nicht tun wenn sie wissen, dass ihre Forderung ohnehin bald restschuldbefreit würde (lohnt ja nicht).
Aber wissen tut man das nicht. Vielleicht denken die auch: "Jetzt erst recht! Ob der die RSB wirklich bekommt, können wir ja jetzt noch nicht wissen - außerdem denkt der wohl der müsse uns nicht ernst nehmen. So gehts ja nun nicht!"

Wenn Du dem MB nicht widersprichst, denen aber trotzdem mitteilst was Sache ist, werden sie vermutlich auch nichts weiter machen. Die sind ja auch nicht ganz blöd und wissen ja, dass dies aktuell ins Leere laufen würde. Aber auch das kann ich Dir nicht versprechen - ich bin ja nicht die;)

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 15:54
von habwiederwas
Hallo caffery,

ja sorry, war mit Sicherheit ein Fehler von mir das ich im Nachhinein, spätestens nach dem vorletzten Schreiben von W&F vor 4 Monaten, denen meine Inso nicht mitgeteilt habe. Das ich es damls vor Eröffnung der Inso nicht gemcht habe liegt einfach daran das ich es vergessen habe.
Zu meiner letzten Frage folgendes: ich meinte naturlich wenn ich W&F am kommenden Montag meine Inso mitteile, ob es dann noch notwendig ist den MB zu widersprechen, oder laufe ich dann obwohl W&F Kenntnis von meiner INso haben Gefahr, das in VB kommt mit anschließenden Pfänungen usw.
In Bezug einer möglichen Schadenersatzforderung, wie hoch wäre die in etwa bei einer lt. Mahnbescheid geforderten Summe von 1135,00 Euro?

LG habnix

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 15:59
von caffery
habnix hat geschrieben: 15. Jun 2019, 15:54 Zu meiner letzten Frage folgendes: ich meinte naturlich wenn ich W&F am kommenden Montag meine Inso mitteile, ob es dann noch notwendig ist den MB zu widersprechen, oder laufe ich dann obwohl W&F Kenntnis von meiner INso haben Gefahr, das in VB kommt mit anschließenden Pfänungen usw.
Da hatte ich soeben ausufernd zu abgewortet;)
habnix hat geschrieben: 15. Jun 2019, 15:54 In Bezug einer möglichen Schadenersatzforderung, wie hoch wäre die in etwa bei einer lt. Mahnbescheid geforderten Summe von 1135,00 Euro?
Denkbar wäre z.b. deren Ausfall an der Quote Deines Insolvenzverfahrens (wenn es eine geben sollte) oder aber natürlich der Schaden der denen entstanden ist, weil Du denen nichts mitgeteilt hast. Schaden wäre halt deren Aufwand den sie betrieben haben (und nicht betrieben hätten) wenn Du Deinen Pflichten nachgekommen wärst.
Wie z.b. jetzt die Gerichtsgebühr für die Beantragung des Mahnbescheids. Zumindest diese wäre aus meiner Sicht jetzt schonmal einigermaßen unstrittig.
Aber wie gesagt: Ob die sowas wirklich machen - dazu fehlen mir die Erfahrungswerte.

Ich würde aber mal zart vermuten, dass so ein Laden eher über die Masse, den gewohnten Automatismus und den Weg des geringsten Widerstands wirtschaftet. Vermutlich macht so ein Schuppen für so ein paar Kröten keinen solchen Aufriss. Das ist aber nur eine persönliche Vermutung;)

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 15. Jun 2019, 16:11
von habwiederwas
Dir meinen besten Dank, und sorry das ich so viel frage und einiges überlese. Bin halt gerade ein wenig durch den Wind, gerade weil ich mit meiner Inso auf der Zielgeraden bin.
Deswegen schreibe ich denen auch erst am Montag, und nicht schon heute.
Der Sachbearbeiterin meines Treuhänders werde ich das auch am Montag mitteilen, der Formhalber.

Gruß habnix

Re: Mahnbescheid Waldorf&Frommer

Verfasst: 16. Jun 2019, 14:09
von habwiederwas
Hallo,
wenn ich morgen bei meinen Treuhänder anrufe um den vergessenen Gläubiger zu melden, was würdet ihr da sagen.
Mir geht so die Muffe das deswegen meine Inso gefährdet ist. Konnte deswegen die anze Nacht nicht schlafen.
Waldorf&Fromm habe ich soeben per Fax mitgteilt das ich min in der Insolvenz befinde.
Hoffentlich geht alles gut!

Gruß habnix