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Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 27. Feb 2024, 16:26
von hpoperator86
Hallo liebe Community,

kurz zur Situation:
Mir sind zwei Inkassoschreiben an ein und dem selben Tag zugegangen. Inkassobude "MediaFinanz". Hier wird erklärt, man wurde von einem bestimmten Gläubiger am 23.02.2024 mit dem Forderungseinzug beauftragt. In dem anderen Schreiben steht exakt das gleiche, auch das Datum ist identisch an dem Sie mit dem Forderungseinzug beauftragt wurden. Beide Schreiben tragen unterschiedliche Aktenzeichen in jedem dieser Schreiben werden die Inkassogebühren i.H.v. 27,-€ und zusätlich eine "Erstattung der vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Inkassoauslagen analog Nr. 7002 VV RVG" erhoben.

Die Hauptforderung jeweils 11,78€
der geforderte Gesamtbetrag jeweils: 44,18€

Dadurch werden aus der Hauptforderung von 2x 11,78€ = 23,56€
schlappe 2x 44,18 = 88,36€
die nun gefordert werden.
So lassen sich die Kosten auch künstlich in die Höhe treiben :evil:

Hier ging es um einen Onlinezugang und es waren damals diese beiden Rechnungen fällig, beide am 01.10.2023.
Die Hauptforderung ist also berechtigt.

Aufgrund dieser Situation werden die Kosten unnötig in die Höhe getrieben, und dies entspricht meiner Auffassung nach keineswegs der Schadensminderungspflicht.
Ich würde dem Inkasso genau das Schreiben und um Korrektur bitten.

Wie ist eure Meinung dazu?

LG

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 27. Feb 2024, 20:26
von hpoperator86
ist das nun auch wieder eine grenzwertige Thematik? :?:

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 27. Feb 2024, 20:41
von robo
Zu Inkassofirmen hab ich nur eine Meinung: Mit denen kommuniziert man nicht.
Sollen sie doch einen Mahnbescheid beantragen, dann kann man ihre Forderung prüfen.

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 27. Feb 2024, 21:28
von tidus82
Prinzipiell gebe ich dir recht hpoperator - du musst aber selbst entscheiden: sind dir die 30 Euro wert dich mit denen zu streiten und deinen Fehler, den du im Oktober gemacht hast irgendwie auf Teufel komm raus auf jemanden anderes abzuwälzen? Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen - aber du kannst natürlich jetzt ein Schreiben dort hin schicken, die antworten dir wahrscheinlich nicht so wie du es hören willst, dann rennst du zum Anwalt, der sagt: ich bin teurer als die Forderung. Und du musst es am Ende bezahlen.

Alternativ steht dir der Weg wie Robo ihn beschrieben hat offen: wenn du der Meinung bist, dass die Forderung fehlerhaft ist, dann widersprich einem eventuell folgenden Mahnbescheid. Und ggf. trefft ihr euch vor Gericht wegen 30 Euro.

Ich persönlich habe gelernt zu meinen Fehlern zu stehen. Wenn ich etwas nicht bezahlt habe, dann ist es mein Fehler - und wenn ich zwei mal etwas nicht bezahlt habe, dann ist es zwei mal mein Fehler. Aber die Entscheidung obliegt nunmal dir.

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 27. Feb 2024, 21:29
von Shopgirl
Die Hauptforderungen sind beide unstrittig? Es handelt sich auch um 2 Forderungen?
Dann würde ich zahlen und es nicht auf eine noch kostenintensivere gerichtliche Klärung ankommen lassen.
Selbst die Inkassokosten von 27 Euro erscheinen noch am unteren Ende zu sein. Da haben wir hier doch schon viel Schlimmeres gesehen.

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 28. Feb 2024, 09:58
von mischa1981
tidus82 hat geschrieben: 27. Feb 2024, 21:28Ich persönlich habe gelernt zu meinen Fehlern zu stehen. Wenn ich etwas nicht bezahlt habe, dann ist es mein Fehler - und wenn ich zwei mal etwas nicht bezahlt habe, dann ist es zwei mal mein Fehler. Aber die Entscheidung obliegt nunmal dir.
Genau das.
Ich hab meiner Stiefmutter damals geholfen, nachdem mein Vater gestorben ist und hab dann mit ihr neue Möbel gekauft im IKEA. Die haben das alte Sofa mitgenommen und das neue einfach nur in die Wohnung geschmissen, IKEA baut das nicht mehr auf.
Wochen später flattert eine Inkassomahnung rein über etwa 100 Euro, Kläger war tadaaaa, IKEA. Und zwar hätten wir die Abholung des alten Sofas nicht bezahlt. Stimmt, wir haben aber auch keine Rechnung erhalten.
Aber ehrlich, bevor ich mich da mit Anwälten in Verbindung setze haben wir das bezahlt und fertig. Ende vom Lied ist, wir kaufen jetzt einfach nix mehr bei IKEA ein.

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 28. Feb 2024, 10:43
von tidus82
mischa1981 hat geschrieben: 28. Feb 2024, 09:58
tidus82 hat geschrieben: 27. Feb 2024, 21:28Ich persönlich habe gelernt zu meinen Fehlern zu stehen. Wenn ich etwas nicht bezahlt habe, dann ist es mein Fehler - und wenn ich zwei mal etwas nicht bezahlt habe, dann ist es zwei mal mein Fehler. Aber die Entscheidung obliegt nunmal dir.
Genau das.
Ich hab meiner Stiefmutter damals geholfen, nachdem mein Vater gestorben ist und hab dann mit ihr neue Möbel gekauft im IKEA. Die haben das alte Sofa mitgenommen und das neue einfach nur in die Wohnung geschmissen, IKEA baut das nicht mehr auf.
Wochen später flattert eine Inkassomahnung rein über etwa 100 Euro, Kläger war tadaaaa, IKEA. Und zwar hätten wir die Abholung des alten Sofas nicht bezahlt. Stimmt, wir haben aber auch keine Rechnung erhalten.
Aber ehrlich, bevor ich mich da mit Anwälten in Verbindung setze haben wir das bezahlt und fertig. Ende vom Lied ist, wir kaufen jetzt einfach nix mehr bei IKEA ein.
Ja, die lieben Menschen von Ikea - ich habe auch Erfahrungen mit manch einem Mitarbeiter gemacht.

Ich denke das ergibt Sinn, wenn du das so handhabst - auch wenn man denen mit dieser Lösung in gewisser Weise „Recht“ gibt. Aber dann haben die halt einen Kunden weniger. Glücklicherweise können wir uns ja genauso aussuchen mit wem wir zusammenarbeiten wollen und sind nicht von einem Blau-Gelben Möbelhaus abhängig ☺️

Re: Inkassoschreiben erhalten - keine Berücksichtigung der Kostenminderungspflicht erkennbar

Verfasst: 28. Feb 2024, 13:39
von mischa1981
tidus82 hat geschrieben: 28. Feb 2024, 10:43
mischa1981 hat geschrieben: 28. Feb 2024, 09:58

Genau das.
Ich hab meiner Stiefmutter damals geholfen, nachdem mein Vater gestorben ist und hab dann mit ihr neue Möbel gekauft im IKEA. Die haben das alte Sofa mitgenommen und das neue einfach nur in die Wohnung geschmissen, IKEA baut das nicht mehr auf.
Wochen später flattert eine Inkassomahnung rein über etwa 100 Euro, Kläger war tadaaaa, IKEA. Und zwar hätten wir die Abholung des alten Sofas nicht bezahlt. Stimmt, wir haben aber auch keine Rechnung erhalten.
Aber ehrlich, bevor ich mich da mit Anwälten in Verbindung setze haben wir das bezahlt und fertig. Ende vom Lied ist, wir kaufen jetzt einfach nix mehr bei IKEA ein.
Ja, die lieben Menschen von Ikea - ich habe auch Erfahrungen mit manch einem Mitarbeiter gemacht.

Ich denke das ergibt Sinn, wenn du das so handhabst - auch wenn man denen mit dieser Lösung in gewisser Weise „Recht“ gibt. Aber dann haben die halt einen Kunden weniger. Glücklicherweise können wir uns ja genauso aussuchen mit wem wir zusammenarbeiten wollen und sind nicht von einem Blau-Gelben Möbelhaus abhängig ☺️
Es hat mich schon massiv geärgert. Es lag keine Rechnung vor und nachdem diese nicht vorhandene Rechnung dann auch nicht angemahnt wurde sondern direkt Inkasso dastand haben wir eben die Konsequenzen draus gezogen. IKEA hat nun einen Kunden weniger und ich werde da sicherlich auch nicht mehr einkaufen. Mund-zu-Mund Propaganda geht eben in beide Richtungen.