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Schulden bei Inkasso, aber wohnungslos

Verfasst: 20. Feb 2024, 17:37
von Nussstritzel
Guten Tag,

ich bin seit ein paar Tagen wohnungslos und habe eine Weiterleitung meiner Post an die Adresse eines Freundes.
Ich habe derzeit Schulden und das zuständige Inkassobüro hat mich versucht unter meiner alten Anschrift zu kontaktieren, als die Weiterleitung noch nicht aktiv war. Dieser Brief wurde an sie zurückgeschickt mit der Info "unzustellbar". Das Inkasso hat mich nun aufgefordert, dass ich ihnen meine neue Adresse mitteile, ansonsten würden sie meine Adresse ermitteln und es würde eventuell weitere Gerichtskosten auf mich zu kommen . Nun frage ich mich, was ich Ihnen mitteilen soll?
Dass ich wohnungslos bin & dann die Adresse meines Freundes, unter der ich postalisch erreichbar bin?

Ich bin für Tipps dankbar.


Freundliche Grüße,
Nussstritzel

Re: Schulden bei Inkasso, aber wohnungslos

Verfasst: 20. Feb 2024, 18:43
von robo
" ... weitere Gerichtskosten ... " - so n Quatsch!
Kein Gericht macht eine EMA-Anfrage für eine Inkassofirma.

Mit Inkassofirmen kommuniziert man nicht.
Sollen sie doch einen Mahnbescheid beantragen,
dann reagierst Du.

Re: Schulden bei Inkasso, aber wohnungslos

Verfasst: 20. Feb 2024, 22:26
von Nussstritzel
Vielen Dank für die Antwort.
Das Inkasso schrieb mir per Mail, dass sie dem Mandanten empfiehlt, dass sie meine neue Adresse ermitteln, die ich jedoch nicht habe, da ich ja vor ein paar Tagen aus meiner Wohnung geflogen bin und noch keine neue Wohnung habe.
Auf den Briefen des Inkassos steht auch, dass ihre Briefe bei Umzug nicht weitergeleitet werden sollen, sondern mit neuer Adresse an sie zurückgehen sollen.
Weitere Gerichtskosten war ein Zusatz.
Mahnbescheide können ja auch nicht zugestellt werden oder werden diese nachgesandt?
Ich weiß halt nicht, ob ich dem Inkasso nicht einfach schreiben soll, dass ich wohnungslos bin usw., damit ich nicht als "untergetaucht" gelte.

Re: Schulden bei Inkasso, aber wohnungslos

Verfasst: 21. Feb 2024, 00:03
von Shopgirl
Das Inkasso kann aber durchaus die Kosten für die Adressermittlung in Rechnung stellen. Je nachdem, was man plant (abzahlen irgendwann oder Insolvenz), ist es vielleicht ganz clever, nicht willentlich weitere Kosten zu produzieren.