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Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 12:34
von hpoperator
Hallo liebe Community,

da die Schuldnerberatungsstellen bei uns in der Region aktuell keine Kapazität haben und ich von der Schuldnerberatungsstelle (Caritas) in meiner Stadt ein Schreiben bekommen habe, dass dies bestätigt, bekam ich dort die Aussage mit auf den Weg, ich solle mit diesem Schreiben an der Hand Beratungshilfe auf dem Amtsgericht beantragen.
Nun entschloss ich mich dazu meine Schuldenregulierung selbst in Angriff zu nehmen.

Ich beschreibe kurz meine Ist-Situation:
- Ich habe bei mir Zuhause alle Dokumente geordnet und digitalisiert -
Aktueller Stand: 42 Gläubiger -=- Gesamtschulden ca. 12000 € , viele kleine Positionen mit geringen Schulden um die 100€,
ca. 3-4 Gläubiger mit Beträgen von um die 1000,-€ bis 1500,-€
Ich bin aktuell dran eine genaue Auflistung zu erstellen, wird wohl Mittwoch/Donnerstag werden, deshalb kann ich gerade nur grob die Situation umschreiben.
Bei einigen Forderungen konnte ich erfolgreich schon eine Einrede platzieren, welche nicht mehr in der Auflistung aufgeführt werden.

Pfändungen an der Quelle /Lohnpfändungen) sind ca. 3 aktiv. Anträge auf Erhöhung des pfändbaren Betrages auf dem Amtsgericht gestellt: aktueller Beschluss der besagt: pfändbares Einkommen welches abzuführen wäre = laut Pfändungstabelle / 2 (geteilt durch 2). Ebenfalls ein aktueller Beschluss vorhanden, welcher besagt, dass der gesamte Lohn, welcher von meinem Arbeitgeber überwiesen wird, auf meinem P-Konto freizugeben ist.

(War ein langer Kampf, denn es wurde bei meinem Arbeitgeber bislang gepfändet UND auf meinem P-Konto / Doppelpfändung , die Situation wurde dadurch erschwert, dass mein Arbeitgeber nicht korrekt nach Tabelle abführte, sondern an 2 Gläubiger jeweisl pauschal einen Betrag von ca. 50,-€ überwies)

Überdies verdiene ich ca. 3100,-€ Netto und führe 4 unterhaltsberechtigte Personen auf (Meine Ehefrau + 3 Kinder).
All die Zeit war ich nun Alleinverdiener, doch am kommenden 01. ändert sich diese Situation und meine Frau steht ebenfalls wieder in Lohn und Brot.
Ab diesem Zeitpunkt habe ich monatlich ca. 1300,-€ zur Verfügung die ich komplett zur Schuldentilgung nutzen kann.

Meine Strategie fußt nun auf der Befriedigung der Gläubiger, idealerweiße durch Vergleichzahlungen.
Eine PrivatInsolvenz kommt für mich nicht in Frage, was aber aus stategischen Gründen nicht mit den Gläubigern kommuniziert wird.

Durch die Beschlüsse des Amtsgerichtes und den ohnehin schon anstehenden Lohnpfändungen wäre, meiner Auffassung nach, dass zu pfändbare Einkommen so gering, dass ich dadurch gute Aussichten hätte hier einen vielleicht guten Vergleich (eine gute Quote) zu erzielen!?
Ich wollte mir zuerst einen Schufaauszug beantragen und die Reihenfolge der zu bedienenden Gläubigern/Aussenstände danach und nach der Brisanz der einzelnen Forderungen bedienen (denn ich möchte keine neuen Pfändungen meinem Arbeitgeber zumuten).

Da ich aber mehr als nur Leihe in dieser Thematik bin und auch keine Hilfe aktuell zeitnah bekommen kann, würde ich gern euren Rat ersuchen, da ich gerne wissen würde, was Ihr von dieser Strategie hält.
Auch wollte ich erfragen ob jmd von euch Kenntnis davon hat wo ich solch einen "Vordruck" (aber einen guten welcher sich bestenfalls schon etabliert hat) für ein derartiges Vergleichsangebot im Internet (Muster?) bekommen könnte?

LG

Re: Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 13:05
von robo
Willkommen hier im Forum hpoperator,

gut, dass Du das Thema 'Schulden' angehen willst !
Nicht gut, das unser Staat für so vieles Geld hat, aber für Schuldnerberatungen nicht genug ...


Frage: Warum willst Du keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen ?
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
ich solle mit diesem Schreiben an der Hand Beratungshilfe auf dem Amtsgericht beantragen.
...
Ich glaube, dass es
1. bei vielen Gläubigern nützt, wenn ein Dritter (und dazu noch ein 'Profi') mit im Spiel ist
(vielleicht auch, weil sie dann eher glauben, dass ein Inso-Verfahren in Vorbereitung ist ?) und
2. vielleicht doch auch Detail-Fragen gibt, wo Du als Laie an Deine Grenzen kommst
und ein Profi an Deiner Seite hilfreich sein kann.
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
aktueller Beschluss der besagt: pfändbares Einkommen welches abzuführen wäre = laut Pfändungstabelle / 2 (geteilt durch 2).
...
Verstehe ich nicht, sorry - warum "geteilt durch 2" ?
Ebenfalls ein aktueller Beschluss vorhanden, welcher besagt, dass der gesamte Lohn, welcher von meinem Arbeitgeber überwiesen wird, auf meinem P-Konto freizugeben ist.
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
(War ein langer Kampf, denn es wurde bei meinem Arbeitgeber bislang gepfändet UND auf meinem P-Konto / Doppelpfändung ,
...
Kein "Kampf" nötig, sondern ein Beschluss vom Gericht bez. "Quellenfreigabe"
(hast Du ja jetzt).
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
die Situation wurde dadurch erschwert, dass mein Arbeitgeber nicht korrekt nach Tabelle abführte, sondern an 2 Gläubiger jeweisl pauschal einen Betrag von ca. 50,-€ überwies)
...
Eigentlich nicht Dein Problem, sondern dass Deines Arbeitgebers.
Er ist als "Drittschuldner" verantwortlich gegenüber Dir und gegenüber Deinen Gläubigern,
den pfändbaren Teil Deines Einkommens korrekt zu berechnen und abzuführen.

"Normal" ist: Wer zuerst kommt, bekommt zuerst (nix "50 an jeden" ...).
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
Überdies verdiene ich ca. 3100,-€ Netto und führe 4 unterhaltsberechtigte Personen auf (Meine Ehefrau + 3 Kinder).
...
Dann sind bei Dir lt. Tabelle nur 86,50 € pfändbar.
Und die bekommt der erste Gläubiger komplett,
der zweite (und alle weiteren) müssen sich dahinter anstellen.
Und Dein Arbeitgeber schuldet Dir jeden Monat 13,50 € ...
"Dünnes Eis", was Dein AG da macht ...
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
Durch die Beschlüsse des Amtsgerichtes und den ohnehin schon anstehenden Lohnpfändungen wäre, meiner Auffassung nach, dass zu pfändbare Einkommen so gering, dass ich dadurch gute Aussichten hätte hier einen vielleicht guten Vergleich (eine gute Quote) zu erzielen!?
...
Alleine wird das m.E. schwer, aber Du kannst es natürlich versuchen.
Besser wäre es meines Erachten, ein "neutraler Dritter" würde es versuchen,
am besten eben ein Profi.
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
Da ich aber mehr als nur Leihe in dieser Thematik bin und auch keine Hilfe aktuell zeitnah bekommen kann, würde ich gern euren Rat ersuchen, da ich gerne wissen würde, was Ihr von dieser Strategie hält.
...
"Versuch macht klug!"
:D
hpoperator hat geschrieben: 20. Feb 2024, 12:34 ...
wo ich solch einen "Vordruck" (aber einen guten welcher sich bestenfalls schon etabliert hat) für ein derartiges Vergleichsangebot im Internet (Muster?) bekommen könnte?
...
Nein, für so was gibt es meines Wissens kein Formular.

Re: Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 14:20
von hpoperator
@robo (hier kann man wohl User nicht durch ein @ markieren :? )

vielen Dank für deine zeitnahe Antwort!

Da gebe ich dir vollkommen Recht, dass dies zum einen seriöser wirkt und den Gläubigern suggeriert, dass es gerade im Zuge der Schuldenbereinigung, weitergehen könnte und deshalb die "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach"-Thematik greifen könnte.

Ich habe halt aktuell noch das denken, dass gerade wegen dem "geringen" Honorar im Zuge der Beratungshilfe, "Schema F" abgearbeitet wird. Solchen Aufwand, den ich im Vorfeld betrieb wie beispielsweise: Einrede erstellen, Kostendopplungen ausfindig machen und beanstanden (und da gab es zahlreiche von), ist für einen Anwalt, der nur eine bestimmte Kapazität zur Verfügung hat, kaum zu stemmen. Jetzt ist es für mich Gedanklich ja nur ein "kleiner Sprung" und eine "Kleinigkeit" zwischen dem was schon gemacht wurde und dem was noch getan werden muss --> Vergleichsverhandlung. Aber gerade bei diesem Punkt muss ich wohl umdenken. Die Gedanken dazu mache ich mir mal die nächsten zwei Tage.

(Leider weiß ich nicht wie man hier im Forum gewisse Textpassagen mit Verafsser, korrekt Zitiert, deshalb mach ichs mal gerade so:)
Verstehe ich nicht, sorry - warum "geteilt durch 2" ?
Nunja, bis zu diesem Punkt, an dem ich jetzt stehe, gibts ne ziemlich lange Historie.
Ich reiche in Eigenregie einige Anträge ein, darunter u.a. auch einige einstweilige, die da wären:
- Antrag auf Anhebung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850k, §899 und §902 ZPO
- Antrag auf einstweilige Einstellung der Pfändungen gemäß § 769 ZPO
- Sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO gegen einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss
- Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages gemäß § 850c Abs. 3 ZPO
- Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages des Arbeitseinkommens gemäß § 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO

Das war es eigentlich schon.... :D
Bedeutet aber nicht, dass ich sie alle in dem selben Antrag stellte, sondern die ganze Geschichte zog sich nun über knapp 2,5 Monate und dazwischen lagen einige Beschlüsse seitens des Amtsgerichtes.

Zwischenzeitlich wurde beispielsweise mein pfändungsfreier Betrag wegen meines doch recht weiten Arbeitsweges (besondere finanzilelle Belastung) , = 40km , auf einen Betrag von 154,-€ angehoben.

Allerdings wurde vom Amtsgericht , bzw. im späteren Verlauf wieder durch einen erneuten Beschluss "zurückgerudert" und bekundete, dass ja ein "pfändbarer Rest" vom Arbeitseinkommen verbleiben müsste und es würde zwar der pfändungsfreibetrag erweitert, allerding nur auf --> pfändbarer Rest laut Pfändungstabelle und diesen geteilt durch 2. Als Beispiel: Wäre laut Arbeitseinkommen und der Pfändungstabelle ein Betrag vom 86.20€ pfändbar, so wird dieser, im Zuge der bewilligten Erhöhung, nun durch zwei geteilt = 43,10€ und dieser Betrag an den Gläubiger abgeführt.

Kannte ich so auch noch nicht :roll:

Hier mal der anonymisierte Beschluss falls es interessiert:
https://imgbb.com/Tt1HYjw (Seite 1)
https://imgbb.com/NYbn9kt (Seite 2)
https://imgbb.com/NWNyWk2 (Seite 3)
https://imgbb.com/g4bdVwk (Seite 4)
Eigentlich nicht Dein Problem, sondern dass Deines Arbeitgebers.
Er ist als "Drittschuldner" verantwortlich gegenüber Dir und gegenüber Deinen Gläubigern,
den pfändbaren Teil Deines Einkommens korrekt zu berechnen und abzuführen.
Wohlwissend, da es aber mein Arbeitgeber ist und ich eh schon eine selbstzuverantwortete Bürde aufgrund der peinlich Situation trage, wollte ich hier nicht mit mahnendem Finger in die Diskussion gehen.....

Jedenfalls hat er jetzt die ganze Situation bereinigt und führt auch so ab wie es sein soll.
Sonst hätte das Amtsgericht auch nicht mit der "Quellfreigabe" mitgespielt.

Ich hatte am Anfang ein enormes Verständnisproblem und konnte nicht zwischen den gesetzlichen Gegebenheiten bei Lohnpfändung und Konto-Pfändung differenzieren.
Ich war der Meinung, dass §850c Abs. 3 ZPO auch für ein P-Konto gilt bzw anzuwenden wäre. Ebenso die Pfändungstabelle, die auf §850c ZPO fußt. Aber ist nicht so. Ich hatte auch eine recht hitzige Diskussion mit dem Rechtspfleger persönlich auf dem Amtsgericht und ein weiteres Mal am Telefon.
Genau deshalb vielen seine Beschlüsse auch so lange und detailliert aus, da er mir die Sache, durch den Beschluss, zu erklären versuchte :D .... und wahrscheinlich wollte er eine weitere "sofortige Beschwerde" vermeiden (Spoiler = hatte die erste sofortige Beschwerde aber zurückgezogen).

Kann diesen Beschluss auch gerne anonymisiert zur Verfügung stellen, falls jmd gern mal einen Blick darauf werfen würde.

Trotz alle dem, bin ich für weitere Ratschläge euerer seits offen und auch dankbar.

LG

Re: Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 14:50
von robo
Der Erfolg Deiner Verhandlungen hängt m.E. auch von der Art Deiner Gläubiger ab.

Sind es "Profi"-Gläubiger (wie Banken, Inkassofirmen oder so) ?
Oder kleinere Firmen oder gar "private" Gläubiger ?

Kleinere oder private sind mE eher zu Kompromissen bereit (" ... besser der Spatz in der Hand ..."),
aber die Emotionen spielen hier auch häufiger eine Rolle.

Bei grösseren ("Profi"-) Gläubigern spielen die Gefühle in aller Regel keine Rolle,
eher die eigene Rückversicherung (es soll Banken geben, die von ihren Rückversicherern nur dann Kohle sehen, wenn der Schuldner tatsächlich einen Inso-Antrag gestellt hat und nicht nur damit droht).

Und es soll Inkasso-Firmen geben, die gar nicht an einem Kompromiss interessiert sind, sondern so viel wie möglich aus dem Schuldner noch rauspressen wollen. Die haben auch keine Eile, sondern sind mit "Ratenzahlungen" zufrieden - gegen "Ratenzahlungsgebühr", versteht sich ... möglicherweise für jede einzelne Rate, möglicherweise zuzüglich "Einigungsgebühren" und was weiß ich, was denen noch so alles an "Kosten", "Gebühren", "Aufwendungen" einfällt.
Hier ist höchste Vorsicht geboten, denn man zahlt und zahlt und zahlt - und die Ursprungsforderung reduziert sich gar nicht.
Vielleicht steigt sie sogar auf mysteriöse Art und Weise.

Aber Du hast da ja wohl schon selbst einiges erlebt, wenn ich "Doppelforderungen" usw lese.

Es wäre natürlich am besten, Du könntest den Gläubigern eine feste Summe als "Sofortzahlung" anbieten, die von einem Dritten (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zur Verfügung gestellt wird ... aber nur als befristetes Angebot ( " ... bis zum ...") und gegen Aushändigung des entwerteten Titels.

Aber Deine Strategie (so nach und nach alle "abarbeiten"), ist auch nicht schlecht.
Zuerst die, die am meisten Druck machen.
Oder die, mit den geringsten Beträgen, die am einfachsten komplett zu erledigen sind.

Nur, wenn es am Ende DOCH auf ein Inso-Verfahren rausläuft, dann wäre jede Zahlung jetzt "rausgeschmissenes Geld" (aus Schuldner-Sicht, versteht sich, natürlich nicht aus Gläubigersicht).

Viel Erfolg !!

Re: Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 15:38
von Shopgirl
Beratungshilfe bei 3100 netto? Das ist eher unwahrscheinlich.

Re: Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 16:27
von hpoperator
Muss kurz hier mal antworten, bevor ich nochmals nen Roman verfasse :D
Shopgirl hat geschrieben: 20. Feb 2024, 15:38 Beratungshilfe bei 3100 netto? Das ist eher unwahrscheinlich.
Würde ich so nicht unterschreiben!
Denn hier spielen viele Einflussfaktoren eine Rolle (Gott sei Dank) und es wird nicht nur stumpf auf den Verdienst geschaut. Ein junger Alleinstehender mit 2300,-€ Netto, der bei Mama wohnt, hat meisst mehr finanziellen Möglichkeiten als ein verheirateter 4-facher Familienvater mit 3100,-€ Netto, dazu noch mit Haus und ein vielfaches an Verpflichtungen im Vergleich zum Alleinstehenden.

Re: Vergleiche in Eigenregie - beste Vorgehensweise?

Verfasst: 20. Feb 2024, 18:48
von robo
Shopgirl hat geschrieben: 20. Feb 2024, 15:38 Beratungshilfe bei 3100 netto? Das ist eher unwahrscheinlich.
Geht es dabei denn um das Nettoeinkommen ?
Oder nicht vielmehr um das pfändbare Einkommen ?

Würde m.E. mehr Sinn machen, aber ich weiß es auch nicht wirklich.