P Konto und selbständige Einkünfte
Verfasst: 31. Jan 2024, 17:59
Hallo allerseits,
ich bin beim "Klug machen" im Netz auf das Forum gestoßen.
Ich habe folgendes Problem.
Durch verschiedene Umstände leben wir inzwischen eigentlich unter der Grenze des finanziell Machbaren.
Ist etwas kompliziert - aber das ist's wahrscheinlich bei jedem.
Kurzer Hintergrund
Wir heißt in dem Fall 6köpfige Familie.
Hauptursache ist aktuell die extrem lange Bearbeitungsdauer bei den Sozialleistungen - bin Anfang 23 aus ALG II raus und nach Wohngeld und KiZu gegangen, weil das Einkommen gestiegen ist. Wohngeld hat 8 Monate zur Bewilligung gebraucht und KiZu ist aktuell nach über 12 Monaten immer noch "in Arbeit". Mit ALG II kann ich nicht "zwischenpuffern", weil die zuständigen Sachbearbeiter mir in meiner Selbständigkeit utopische Einnahmen anrechnen (die nachweisbar nicht da sind) und die Richtigstellung auch ewig dauert. Hab deswegen auch mit einem Anwalt für Sozialrecht einen Termin - vlt. bringt das was.
Im Falle von KiZu wäre der Auszahlungsbetrag inzwischen 5stellig - das fehlt natürlich bei uns in der Kasse. Das habe ich in der Vergangenheit mehr schlecht als recht abpuffern können (durch Rechnungen/Zahlungen schieben in der Firma), aber so langsam häufen die Pfändungen sich. Und bis die Entscheidungen bei den Sozialleistungen durch sind und die Selbständigkeit sich entgültig erholt hat, würde ich gerne von dem P Konto Gebrauch machen. Ich hatte es schon einige Male, dass ich eine Pfändung hatte (die Nachricht dazu kommt in der Regel 2 -3 Wochen später), deswegen eine dringende Zahlung nicht tätigen konnte, dann in Verzug geriet, Lieferungen nicht kamen etc. Das macht mich schier wahnsinnig.
Konkrete Frage
Nun folgender Gedanke: Ich würde ein Geschäftskonto in ein P Konto umwandeln lassen. Mir entsprechende Bescheinigungen für die Freibeträge besorgen. Das mit dem Guthaben ist mir klar - alles über dem Freibetrag wird einer möglichen Pfändung zugeführt. Wie ist es aber wenn es Geldeingänge sind, die zeitnah wieder rausgehen um z.B. Rechnungen zu begleichen? Angenommen es ist eine Pfändung auf dem konto (z.B. 350€). Ein Auftraggeber überweist nun 8000€. Davon sind in meinem Fall, meine ich, knapp 4000€ unterhalb der Pfändungsgrenze. Würden die restlichen 4000€ nun für die Pfändung heranzgezogen werden? Oder gilt nur das Guthaben am Monatsende oder das durchschnittliche Guthaben im Monat?
Was passiert eigentl. mit Pfändungen, die nicht beglichen werden? Ich hab in einem anderem Beitrag mal gelesen, dass die bis hin zu den Kunden gehen würden und verlangen, dass diese die Pfändung begleichen, statt meine Rechungen zu bezahlen. Wenn das tatsächlich so ist, wäre ich geschäftlich ruiniert..
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Danke schon mal vorab.
ich bin beim "Klug machen" im Netz auf das Forum gestoßen.
Ich habe folgendes Problem.
Durch verschiedene Umstände leben wir inzwischen eigentlich unter der Grenze des finanziell Machbaren.
Ist etwas kompliziert - aber das ist's wahrscheinlich bei jedem.
Kurzer Hintergrund
Wir heißt in dem Fall 6köpfige Familie.
Hauptursache ist aktuell die extrem lange Bearbeitungsdauer bei den Sozialleistungen - bin Anfang 23 aus ALG II raus und nach Wohngeld und KiZu gegangen, weil das Einkommen gestiegen ist. Wohngeld hat 8 Monate zur Bewilligung gebraucht und KiZu ist aktuell nach über 12 Monaten immer noch "in Arbeit". Mit ALG II kann ich nicht "zwischenpuffern", weil die zuständigen Sachbearbeiter mir in meiner Selbständigkeit utopische Einnahmen anrechnen (die nachweisbar nicht da sind) und die Richtigstellung auch ewig dauert. Hab deswegen auch mit einem Anwalt für Sozialrecht einen Termin - vlt. bringt das was.
Im Falle von KiZu wäre der Auszahlungsbetrag inzwischen 5stellig - das fehlt natürlich bei uns in der Kasse. Das habe ich in der Vergangenheit mehr schlecht als recht abpuffern können (durch Rechnungen/Zahlungen schieben in der Firma), aber so langsam häufen die Pfändungen sich. Und bis die Entscheidungen bei den Sozialleistungen durch sind und die Selbständigkeit sich entgültig erholt hat, würde ich gerne von dem P Konto Gebrauch machen. Ich hatte es schon einige Male, dass ich eine Pfändung hatte (die Nachricht dazu kommt in der Regel 2 -3 Wochen später), deswegen eine dringende Zahlung nicht tätigen konnte, dann in Verzug geriet, Lieferungen nicht kamen etc. Das macht mich schier wahnsinnig.
Konkrete Frage
Nun folgender Gedanke: Ich würde ein Geschäftskonto in ein P Konto umwandeln lassen. Mir entsprechende Bescheinigungen für die Freibeträge besorgen. Das mit dem Guthaben ist mir klar - alles über dem Freibetrag wird einer möglichen Pfändung zugeführt. Wie ist es aber wenn es Geldeingänge sind, die zeitnah wieder rausgehen um z.B. Rechnungen zu begleichen? Angenommen es ist eine Pfändung auf dem konto (z.B. 350€). Ein Auftraggeber überweist nun 8000€. Davon sind in meinem Fall, meine ich, knapp 4000€ unterhalb der Pfändungsgrenze. Würden die restlichen 4000€ nun für die Pfändung heranzgezogen werden? Oder gilt nur das Guthaben am Monatsende oder das durchschnittliche Guthaben im Monat?
Was passiert eigentl. mit Pfändungen, die nicht beglichen werden? Ich hab in einem anderem Beitrag mal gelesen, dass die bis hin zu den Kunden gehen würden und verlangen, dass diese die Pfändung begleichen, statt meine Rechungen zu bezahlen. Wenn das tatsächlich so ist, wäre ich geschäftlich ruiniert..
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Danke schon mal vorab.