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Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 07:39
von Biker123
Hallo,
ich habe eine Vorpfändung auf meinem Konto, gleichzeitig läuft schon eine Abtretung
beim Arbeitgeber. Ich habe jetzt auf ein P-Konto umgestellt. Meine Ausgaben belaufen sich
Monatlich aber schon auf 1800 Euro. Ich musste auch schon eine Vermögensauskunft abgeben.
Mein Gehalt schwankt zwischen 2500 und 2800 Euro Netto, die Abtretung ist da schon abgezogen.
Meine Frage ist, gibt es denn keine Möglichkeit meinen Pfändungs Freibetrag zu erhöhen beim
Vollstreckungsgericht, oder geht das erst bei einem PfÜB ?

Re: Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 15:27
von imker
einfach mit den im Netz angebotenen freien Texten zur Doppelpfändung den Antrag stellen.

Re: Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 18:39
von Biker123
Ja die kenne ich, aber die sind alle wohl nur bei einer Pfändung wirksam und
nicht bei einer Vorpfändung.

Re: Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 18:56
von imker
Und wie kommst Du da drauf, dass diese Anträge dann unwirksam sind?
Dir wird verboten, über die Forderung zu verfügen - sowohl bei der Vorpfändung als auch ei der endgültigen Pfändung.
Kenntst Du irgendeine Fundstelle für diese Rechtsauffassung? Ich nämlich nicht.
Daher die Rückfrage.
Es geht doch darum, dass der schon beim AG unpfändbar gemachte Rest auf dem Konto ankommt und ausgezahlt werden kann.

Re: Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 19:43
von Biker123
Ich habe beim Vollstreckungsgericht angerufen, er wollte ein Aktenzeichen haben.
das hab ich ihm auch gegeben. Aber er konnte nichts finden, da wusste ich auch nicht
das es eine Vorpfändung ist. Die Vorpfändung dient wohl dem Zweck, schneller wie andere Gläubiger
zu sein. Innerhalb von 4 Wochen muss der PFÜB dann eigegangen sein, sonst ist die Vorpfändung hinfällig. Dann gibt es auch erst das Aktenzeichen, das auch beim Vollstreckungsgericht dann ankommt. Und erst dann
könnte ich meine Pfändungsfreigrenze erhöhen, also über die 1410 Euro.

Re: Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 21:47
von robo
Ich würde trotzdem einen schriftlichen Antrag stellen, z.B. so:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf

Dann musst Du auch einen schriftlichen Bescheid bekommen.
Am Telefon kann auch schon mal was irrtümlich gesagt werden ...

Re: Vorpfändung

Verfasst: 28. Jan 2024, 22:33
von imker
1. Warum fragst Du, wenn Du es/dieLösung:Unmöglich ist das - besser zu wissen glaubst?
2. Ich glaube es besser als der Mann am Telefon zu wissen: Wenn Du jetzt keinen Antrag stellst und wartest bis der PfÜB mit dem gewünschten Aktenzeichen da ist, dann ist der Geldeingang vom Arbeitgber "wech", weil der dann gestellte Antrag in die Zukunft wirkt und nicht bis zu einem Monat zurück.
Mach das schriftlich und leg Kopie bei.
3. Du hast den Menschen mit dem Telefonanruf gestört. Die dort wünschen was zu lesen undnicht was zu hören.Und ob das ein Rechtspfleger war, der das zu prüfen und zu entscheiden hat, kannst nur Du wissen. Ich glaube das aber nicht, dass das ein Rechtspfleger war.

Re: Vorpfändung

Verfasst: 29. Jan 2024, 17:25
von INTI
So ein Antrag wäre vor der Pfändung m. E. aufgrund fehlendem Rechtschutzbedürfnis zurückzuweisen.

Re: Vorpfändung

Verfasst: 29. Jan 2024, 19:14
von robo
Und was wäre Dein Rat an Biker123 ?

Re: Vorpfändung

Verfasst: 30. Jan 2024, 09:41
von schwarzwaldbote
Da die Vorpfändung eine Form der Zwangsvollstreckung ist, muss der Gläubiger über einen Titel verfügen, der eine Klausel beinhaltet, um die Vorpfändung veranlassen zu dürfen. Eine Vorpfändung ohne Titel ist nicht wirksam.